Betreff
Prüfung eines alternativen Standortes für das Frühlingsfest in Erlangen;
Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 022/2015 vom 11.02.2015
Vorlage
32-2/014/2015
Aktenzeichen
III/32-2
Art
Beschlussvorlage

1. Der jetzige Standort des Frühlingsfestes am Schlossplatz ist beizubehalten. Die Verwaltung soll den Veranstalter bitten, das Frühlingsfest attraktiver zu gestalten.

2. Der Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 022/2015 vom 11.02.2015 ist damit bearbeitet.


Das Erlanger Frühlingsfest wird vom Bayerischen Landesverband der Marktkaufleute und der Schausteller e. V. (BLV) veranstaltet und findet seit vielen Jahren auf dem Schlossplatz statt. Der Schlossplatz wird hierfür im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von neun Tages -zuzüglich fünf Tage für Auf- und Abbau- zur Verfügung gestellt. Die Grüne Liste beantragt mit Schreiben vom 10.02.2015 einen alternativen Standort für das Frühlingsfest zu prüfen. Anwohnende Markt- und ansässige Geschäftsleute würden sich über dadurch verursachte Belästigungen beklagen und diesen Standtort als völlig ungeeignet ansehen. Inhaltlich gleichlautende Anträge wurden bereits 2012 und 2013 von der Grünen Liste gestellt.

 

Für den BLV gibt es aufgrund der zentralen Lage des Schlossplatzes und der guten Anbindung an dem öffentlichen Personennahverkehr keinen alternativen Standort. Ein Probelauf im Jahr 2008, an der Güterhallenstraße einen neuen attraktiven Volksfestplatz zu etablieren, ist gescheitert, weil der Platz von der Erlanger Bevölkerung trotz der verkehrsgünstigen Lage nicht angenommen wurde. Die Verwaltung hat als weitere Alternativen den Großparkplatz, den Rathausplatz sowie den Festplatz an der Hartmannstraße geprüft. Dem Ergebnis der Prüfung liegen Stellungnahmen des Sachgebietes Straßenverkehrsangelegenheiten, des Amtes 23 und der Polizeiinspektion Erlangen Stadt zugrunde:

 

Großparkplatz:

Aus verkehrsrechtlicher Sicht kann der Standort nicht befürwortet werden. Die bereits zu geringen Parkmöglichkeiten in der Innenstadt würden noch mehr eingeschränkt. Außerdem wäre bei der Nutzung einer Teilfläche des Großparkplatzes in einem Zeitraum von 2 Wochen mit Einnahmeverlusten an Parkgebühren von bis zu 10.000 € zu rechnen.

Wegen der unmittelbaren Nähe zur A 73 besteht die Autobahndirektion Nordbayern aus Gründen der Verkehrssicherheit auf einen ausreichenden Sicht- und Blendschutz, der mit Kosten von mindestens 15.000 € verbunden ist (Gesamtlänge ca. 150 m, Höhe ca. 4 m, zur Minderung der Verkehrsablenkung). Dazu kämen noch Maßnahmen zur Energieversorgung wie Strom, Wasser und Abwasser, deren Kosten derzeit noch nicht berechenbar sind.

 

 

 

Platz an der Hartmannstraße:

Der Festplatz an der Hartmannstraße stellt nach wie vor ein Provisorium dar, weil nicht ausreichend infrastrukturelle Einrichtungen vorhanden sind. Das unbefestigte Gelände kann bei schlechten Wetterverhältnissen zu einer unbegehbaren, schlammigen Fläche werden. Auch wegen einer möglichen Beeinträchtigung der Anwohner angesichts zu geringer Parkplätze sowie der Auslastung durch Zirkusse, Puppentheater und Flohmärkte ist dieser Platz nicht geeignet. Mit dem geplanten Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum im Jahr 2016 ist eine weitere Einschränkung der Nutzung zu erwarten.

 

Rathausplatz:

Für das Frühlingsfest reicht die Fläche des Rathausplatzes nicht aus. Unabhängig davon würde der starke Kraftfahrzeug- und Busverkehr in der Nürnberger Straße/Sedanstraße zu Beeinträchtigungen führen. Probleme durch „wildes“ Parken sind ebenfalls zu befürchten.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt aus den
letzten Jahren kaum Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung vorliegen. Außerdem wird der BLV gebeten, sich weiterhin um eine attraktivere Gestaltung des Schlossplatzes während des Frühlingsfestes zu bemühen.


Anlage 1: Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 022/2015 vom 11.02.2015
Anlage 2: Stellungnahme des BLV vom 29.05.2015