Betreff
Erneuerung BW 5.29 Bimbachbrücke im Zuge der Kieselbergstraße
Beschluss nach DA Bau
Vorlage
66/075/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk soll wie in der Begründung beschrie-
ben erneuert werden.

Folgende Pläne werden ausgehängt:            Bauwerksplan Neubau


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Neubau der Straßenbrücke über den Bimbach im Zuge der Kieselbergstraße wird die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bestehende Straßenbrücke über den Bimbach wird vollständig abgebrochen und gegen eine neue Straßenbrücke ersetzt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Straßenbrücke über den Bimbach im Zuge der Kieselbergstraße südöstlich des Stadtteiles Häusling wurde gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich ein kritischer Bauwerkszustand, d. h. die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt, die Standsicherheit des Bauwerkes ist aber noch gegeben.

Ursächlich für den schlechten Bauwerkszustand sind hauptsächlich die erheblichen Betonabplatzungen mit freiliegender, stark korrodierter Bewehrung des Brückenüberbaus sowie den stark gerissenen Widerlagern. Die Instandsetzung des Bauwerkes ist nicht mehr möglich.

Der Neubau der Straßenbrücke ist gemäß verwaltungsinterner Abstimmung mit einer Breite zwischen den Kappen von 5,25 m vorgesehen (Fahrbahnbreite 4,75 m und beidseitig 0,25 m Sicherheitsstreifen). Die Bauwerksgeometrie und der vorgesehene Gewässerquerschnitt wurden mit der Unteren Wasserrechtsbehörde (Amt 31) auch hinsichtlich der zu berücksichtigenden Abflussmengen (Hochwasser) abgestimmt.

Für die Erneuerung der Brücke wurde im Vorfeld eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Dabei ergab sich, dass durch den geringen Höhenunterschied zwischen der bestehenden Fahrbahnoberkante und der Sohle des Gewässers sowie die erforderliche Größe des Fließquerschnittes der Einbau eines überschütteten Bauwerkes, wie z. B. ein Stahlrohrdurchlass, nicht möglich ist.

Zur weiteren Planung wurde im Vorfeld ein Baugrundgutachten eingeholt. Eine Flachgründung kann aufgrund des vorhandenen anstehenden Bodens nicht empfohlen werden, da ungleichmäßige Setzungen auftreten können. Daher wird aus konstruktiven und wirtschaftlichen Gründen als Gründung eine Tiefgründung mit einer Stahlspundwand, die mit einer Vorsatzschale verblendet wird, vorgesehen.

Die Realisierung der Maßnahme wird unter einer Vollsperrung durchgeführt, der Verkehr wird über den Adenauerring umgeleitet.

Für den im beiliegenden Plan dargestellten Neubau der Brücke ergeben sich gemäß einer Kostenschätzung Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 290.000,- €.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

290.000,- €

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                    5.6.2015    gez. Grasser

 


Anlagen:        Sanierungsplan