Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Flächen des Röthelheimparkes einschließlich des Naturschutzgebietes „Exerzierplatz“ waren bis ca. 30.06.1994 Teil einer ehemals militärisch genutzten Liegenschaft. Wegen der damit verbundenen Kontamination des Bodens fanden bereits in den Jahren 1995 und 1996 erste Untersuchungen im Hinblick auf Altlasten statt. Diese bezogen sich nicht ausschließlich auf Kampfmittel, sondern generell auf mögliche Verunreinigungen im Boden. Die normale Begehung des Geländes einschließlich Mäh- und Entbuschungsarbeiten sowie Beweidung durch Schafe war möglich.
Im Rahmen des Bebauungsplanes 380 - Universität Staudtstraße wurde eine Eingriffsausgleichsbilanz
sowohl für den naturschutzrechtlichen als auch den Waldausgleich erarbeitet.
Der Erschließungsträger (Freistaat Bayern) hat sich dazu verpflichtet,
Teilflächen der Kompensationsfläche „Exerzierplatz“ bis zum Beginn der
Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich der Erforderlichkeit einer
Kampfmittelbeseitigung untersuchen zu lassen. Im Abschlussbericht der
beauftragten Firma wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der bisher gemachten Munitionsfunde von Seiten der
Grundstückseigentümer geprüft werden sollte, ob die Restflächen noch zu
untersuchen sind. Da es sich um öffentlich zugängliche Flächen handelt, sei
dies auch im Sinne der unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Das Ordnungsamt
ordnete daraufhin am 28.04.2014 gegenüber
-dem Freistaat Bayern/FAU/Zentrale Universitätsverwaltung
-dem Umweltamt und
-dem Liegenschaftsamt
eine Kampfmitteluntersuchung sowie eine vollständige Kampfmittelberäumung,
mindestens jedoch 50 cm Tiefe, des gesamten Geländes an.
Die Untersuchungen
bzw. Beräumungen sind mittlerweile abgeschlossen. Auf dem Universitätsgelände
wurden 3.000 kg Munition gefunden. Die Beräumung der Flächen des Umweltamtes
erbrachte Munitionsfunde von 2.100 kg, die des Liegenschaftsamtes 48,5 kg.
Sofern Sprengungen vor Ort notwendig waren, wurde das Gebiet weiträumig
abgesperrt, so dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestand.
Damit ist die Entmunitionierung des Exerzierplatzes flächendeckend durchgeführt. Für die sog. Wagenburg liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Gefährdung durch Kampfmittel vor.