Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Regnitztal als Hundeanleinzone
1. Das Ergebnis der
Prüfung zu den Anregungen und Bedenken der am Verordnungsverfahren zur Änderung
der Landschaftsschutzverordnung beteiligten Stellen bzw. aufgrund der
öffentlichen Auslegung beteiligten Bürger (Anlage 1) wird gebilligt.
2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung - Entwurf vom 04.05.2015, Anlage 2) samt Landschaftsschutzkarte (Maßstab 1:10.000 - Anlage 3) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass und Ziel der Änderungsverordnung zur
Landschaftsschutzverordnung:
Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung einzuleiten. Vorgesehen ist im Wesentlichen zum Schutz von wiesenbrütenden Vogelarten, das Landschaftsschutzgebiet „Regnitztal“ weitestgehend als Hundeanleinzone auszuweisen. Änderungen von bestehenden Schutzgebietsgrenzen ergeben sich hierdurch nicht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss zum Erlass einer Änderungsverordnung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange in der Zeit vom 30.05.2014 bis 30.06.2014 wurden durch die
beteiligten Ämter und Stellen keine wesentlichen Anregungen oder
Einwendungen erhoben, die eine Änderung des ausgelegten Verordnungsentwurfs
oder der Karte erfordert hätten. Von einigen Stellen wurde die Initiative
ausdrücklich begrüßt. Die
Naturschutzbehörde des städt. Umweltamtes hat die Anregungen gemäß Art. 52 Abs.
4 BayNatSchG geprüft; das Ergebnis der naturschutzfachlichen und rechtlichen
Würdigung ist in Anlage 1 dargestellt.
Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Verordnungsentwurfs im Amtsblatt wurden im Juni 2014 von der
Interessensgemeinschaft gegen die Anleinpflicht (IG) dem Oberbürgermeister
rd. 800 Unterschriften von Erlanger Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich
gegen die Ausweisung der Anleinzone aussprechen.
Im September 2014 erreichte die Verwaltung eine weitere Unterschriftenliste,
vornehmlich unterzeichnet von Erlanger Jägern und Landwirten, die sich für eine
Anleinpflicht im Regnitzgrund aussprachen und damit die Verwaltung baten, das
in Lauf gesetzte Verordnungsverfahren unverändert fortzuführen.
Bei zwei Gesprächen zwischen Umweltamt und der IG gegen die Anleinpflicht wurde deutlich, dass seitens der Hundehalter vor allem Ausweisungen von geeigneten Auslaufzonen gewünscht werden. Die Verwaltung hat daher im Herbst 2014 eine Prüfung aller städt. Grundstücke im Stadtgebiet vorgenommen, die sich vom Grunde her für diese Zwecke eignen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ab sofort eine Fläche zwischen der Georg-Krauß-Straße und RMD-Kanal (Alterlangen) sowie eine weitere Fläche südlich der Tennisanlage des Vereins Rot-Weiß (an der Schwabach) als Auslaufflächen angeboten werden können. Das städtische Grundstück am Büchenbacher Holzweg wird ebenfalls als Auslaufzone beibehalten. Dies wurde den Vertretern der IG in einem Gespräch Anfang März 2015 vermittelt. Weitere Wünsche nach Auslaufzonen konnten leider nicht berücksichtigt werden, weil im Gespräch mit anderen städt. Dienststellen unterschiedliche Interessens- und Nutzungskonflikte deutlich wurden, die zugunsten einer Auslaufzone nicht ausgeräumt werden können.
Die IG hat zudem angeregt, die zeitliche Befristung des Anleinens um einen Monat zu verkürzen; die Verwaltung ist nach Rücksprache mit dem Landesbund für Vogelschutz dieser Bitte gefolgt. Die Anleinpflicht soll damit zwischen dem 01.03. und dem 31.08. eines Jahres gelten. Somit ist eine textliche Änderung gegenüber dem Verordnungsentwurf zum Auslegungsbeschluss veranlasst, vgl. hierzu Anlage 2. Ergänzend ist auszuführen, dass aufgrund der städt. Grünflächensatzung rund um den Spielplatz am Freibad West bis Minigolf- und DJK-Anlage bereits ein Anleingebot gilt, da es sich hier um eine Freizeitanlage und um eine öffentliche Grünfläche handelt.
Aus Sicht der Naturschutzbehörde
sind weitergehende Einwendungen der IG zu vernachlässigen, da eine Beibehaltung
des Ist-Zustandes, also ein weiterhin Freies-Laufen-Lassen-von-Hunden während
der Vogelbrutzeit naturschutzfachlich nicht mit dem Schutz von Wiesenbrütern im
Regnitzgrund vereinbar ist und als Alternativen drei Freilaufzonen angeboten
werden können. In der Zeit zwischen dem 01.09. und dem 28.02. eines Jahres
können Hunde wie bisher unangeleint mitgeführt werden.
Alle Schilder am Regnitzgrund mit der Aufschrift „Landschaftsschutzgebiet“
sollen mit Zusatz-tafeln versehen werden, die auf die Anleinpflicht im o.g.
Zeitraum hinweisen. Die Verwaltung hat
auf Anregung der IG zudem die Infobroschüre für Erlanger Hundehalter neu
konzipiert, in dem u.a. auf die neuen Auslaufzonen hingewiesen wird. Diese wird
in Kürze unter Berücksichtigung der Beschlusslage veröffentlicht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Nachrichtliche Information: Der Stadtrat
hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 der Einstellung von zwei weiteren Personen
in der städt. Naturschutzwacht zugestimmt, sobald die Anleinpflicht
rechtswirksam ist. Nach Besetzung der Stellen entsteht hierfür ein zusätzlicher
Personalkostenaufwand von rd. 400 EURO brutto/Monat.
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Liste der Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
Prüfung der Stellungnahmen aus Behördenbeteiligung, Stand 01.07.2014
2.
Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz von
Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung)
3. Entwurf der Landschaftsschutzkarte
mit den künftigen Hundeanleinzonen im Regnitzgrund (Maßstab: 1 : 10.000),
verkleinert (Originalkarte hängt in der Sitzung aus)