Betreff
Änderung der Landschaftsschutzverordnung;
Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Regnitztal als Hundeanleinzone
Vorlage
31/059/2015
Aktenzeichen
III/30/SMA; I/31/JRB
Art
Beschlussvorlage

1. Das Ergebnis der Prüfung zu den Anregungen und Bedenken der am Verordnungsverfahren zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung beteiligten Stellen bzw. aufgrund der öffentlichen Auslegung beteiligten Bürger (Anlage 1) wird gebilligt.

2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung - Entwurf vom 04.05.2015, Anlage 2) samt Landschaftsschutzkarte (Maßstab 1:10.000 - Anlage 3) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anlass und Ziel der Änderungsverordnung zur Landschaftsschutzverordnung:

Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung einzuleiten. Vorgesehen ist im Wesentlichen zum Schutz von wiesenbrütenden Vogelarten, das Landschaftsschutzgebiet „Regnitztal“ weitestgehend als Hundeanleinzone auszuweisen. Änderungen von bestehenden Schutzgebietsgrenzen ergeben sich hierdurch nicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss zum Erlass einer Änderungsverordnung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 30.05.2014 bis 30.06.2014 wurden durch die beteiligten Ämter und Stellen keine wesentlichen Anregungen oder Einwendungen erhoben, die eine Änderung des ausgelegten Verordnungsentwurfs oder der Karte erfordert hätten. Von einigen Stellen wurde die Initiative ausdrücklich begrüßt. Die Naturschutzbehörde des städt. Umweltamtes hat die Anregungen gemäß Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG geprüft; das Ergebnis der naturschutzfachlichen und rechtlichen Würdigung ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs im Amtsblatt wurden im Juni 2014 von der Interessensgemeinschaft gegen die Anleinpflicht (IG) dem Oberbürgermeister
rd. 800 Unterschriften von Erlanger Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich gegen die Ausweisung der Anleinzone aussprechen.
Im September 2014 erreichte die Verwaltung eine weitere Unterschriftenliste, vornehmlich unterzeichnet von Erlanger Jägern und Landwirten, die sich für eine Anleinpflicht im Regnitzgrund aussprachen und damit die Verwaltung baten, das in Lauf gesetzte Verordnungsverfahren unverändert fortzuführen.

 

Bei zwei Gesprächen zwischen Umweltamt und der IG gegen die Anleinpflicht wurde deutlich, dass seitens der Hundehalter vor allem Ausweisungen von geeigneten Auslaufzonen gewünscht werden. Die Verwaltung hat daher im Herbst 2014 eine Prüfung aller städt. Grundstücke im Stadtgebiet vorgenommen, die sich vom Grunde her für diese Zwecke eignen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ab sofort eine Fläche zwischen der Georg-Krauß-Straße und RMD-Kanal (Alterlangen) sowie eine weitere Fläche südlich der Tennisanlage des Vereins Rot-Weiß (an der Schwabach) als Auslaufflächen angeboten werden können. Das städtische Grundstück am Büchenbacher Holzweg wird ebenfalls als Auslaufzone beibehalten. Dies wurde den Vertretern der IG in einem Gespräch Anfang März 2015 vermittelt. Weitere Wünsche nach Auslaufzonen konnten leider nicht berücksichtigt werden, weil im Gespräch mit anderen städt. Dienststellen unterschiedliche Interessens- und  Nutzungskonflikte deutlich wurden, die zugunsten einer Auslaufzone nicht ausgeräumt werden können.

 

Die IG hat zudem angeregt, die zeitliche Befristung des Anleinens um einen Monat zu verkürzen; die Verwaltung ist nach Rücksprache mit dem Landesbund für Vogelschutz dieser Bitte gefolgt. Die Anleinpflicht soll damit zwischen dem 01.03. und dem 31.08. eines Jahres gelten. Somit ist eine textliche Änderung gegenüber dem Verordnungsentwurf zum Auslegungsbeschluss veranlasst, vgl. hierzu Anlage 2. Ergänzend ist auszuführen, dass aufgrund der städt. Grünflächensatzung rund um den Spielplatz am Freibad West bis Minigolf- und DJK-Anlage bereits ein Anleingebot gilt, da es sich hier um eine Freizeitanlage und um eine öffentliche Grünfläche handelt.

 

 

Aus Sicht der Naturschutzbehörde sind weitergehende Einwendungen der IG zu vernachlässigen, da eine Beibehaltung des Ist-Zustandes, also ein weiterhin Freies-Laufen-Lassen-von-Hunden während der Vogelbrutzeit naturschutzfachlich nicht mit dem Schutz von Wiesenbrütern im Regnitzgrund vereinbar ist und als Alternativen drei Freilaufzonen angeboten werden können. In der Zeit zwischen dem 01.09. und dem 28.02. eines Jahres können Hunde wie bisher unangeleint mitgeführt werden.
Alle Schilder am Regnitzgrund mit der Aufschrift „Landschaftsschutzgebiet“ sollen mit Zusatz-tafeln versehen werden, die auf die Anleinpflicht im o.g. Zeitraum hinweisen.  Die Verwaltung hat auf Anregung der IG zudem die Infobroschüre für Erlanger Hundehalter neu konzipiert, in dem u.a. auf die neuen Auslaufzonen hingewiesen wird. Diese wird in Kürze unter Berücksichtigung der Beschlusslage veröffentlicht.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Nachrichtliche Information: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 der Einstellung von zwei weiteren Personen in der städt. Naturschutzwacht zugestimmt, sobald die Anleinpflicht rechtswirksam ist. Nach Besetzung der Stellen entsteht hierfür ein zusätzlicher Personalkostenaufwand von rd. 400 EURO brutto/Monat.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Liste der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
Prüfung der Stellungnahmen aus Behördenbeteiligung, Stand 01.07.2014

                        2. Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung)

3. Entwurf der Landschaftsschutzkarte mit den künftigen Hundeanleinzonen im Regnitzgrund (Maßstab: 1 : 10.000), verkleinert (Originalkarte hängt in der Sitzung aus)