Die Planungen für die Umbaumaßnahme mit Bevorrechtigung der Radwegachse im Bereich der Dompfaffstraße/Rabenweg nach dem Erlanger Standardmodell sind zeitnah zu erstellen und dem UVPA in der überarbeiteten Prioritätenliste für Radverbesserungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Fraktionsantrag Nummer 37/2015 der Grünen Liste Stadtratsfraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bevorrechtigung das Radverkehrs im Kreuzungsbereich Dompfaffstraße / Rabenweg im Interesse der Erhöhung der Schulwegsicherheit.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Umbau
des Bereiches mit Herstellung einer deutlich erkennbaren Kreuzungssituation;
Beschilderung und Markierung nach der Erlanger Standardlösung für
Bevorrechtigung von Radwegachsen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Mit
Schreiben vom 3.3.2015 bittet die Grüne Liste Stadtratsfraktion um Prüfung, ob
der vorhandene Radweg - parallel zum Steinforstgraben - an der Kreuzung mit der
Dompfaffstraße vorfahrtsberechtigt ausgeführt werden kann (vgl. Anlage).
Im Rahmen eines seit längerem zurück liegenden Ortstermins der Ämter 32, 61, 66 sowie PI Erlangen Stadt wurde der Umbau der Querung nach dem "Erlanger Standardmodell" grundsätzlich vereinbart. Nach Mitteilung der Abteilung Verkehrsplanung vom 25.3.2015 ist aufgrund der besonderen örtlichen Situation im Bereich des Rabenweges (parallele Zufahrt für Kfz zu den Anwesen, bauliche Einengungen in der Dompfaffstraße) eine aufwändige planerische Anpassung der Standardlösung erforderlich. Diese konnte aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der zuständigen Sachbearbeiter bislang nicht erfolgen, wird jedoch zeitnah erarbeitet.
Eine Aktualisierung der Prioritätenliste "Radverbesserungen" ist gerade in Vorbereitung und wird dem UVPA voraussichtlich im Juni bzw. Juli 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 37/2015