Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen - Bedarfsfeststellung für die Werner von Siemens-Realschule
Vorlage
511/020/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, Antrag auf Förderung bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Eine Planstelle wird für den Haushalt 2016 angemeldet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und gefördert. Auch bei schwierigen sozialen und persönlichen Verhältnissen werden die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und sozialverträgliche Lebensgestaltung verbessert.

      Anfang 2016 soll an der Werner-von-Siemens-Realschule Jugendsozialarbeit an Schulen starten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Installierung einer Vollzeitstelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ für die Werner-von-Siemens-Realschule. Der Bedarf wurde, unter Einzug der Jugendhilfeplanung,  geprüft und dabei festgestellt, dass ein dringender Bedarf für Jugendsozialarbeit an dieser Schule vorliegt.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat das Programm zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen erweitert und die Förderung von Jugendsozialarbeit an Realschulen, die einen erheblichen Bedarf haben, ermöglicht. Die Förderrichtlinien wurden modifiziert, sind aber in ihren Grundzügen unverändert. Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen und deren soziale und schulische, damit auch berufliche Integration, erschwert ist.

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung stellt sich die Situation vor Ort wie folgt dar:

Um den Bedarf zu beurteilen, wird von Seiten des Kultusministeriums eine Reihe von Indikatoren vorgegeben. Unter diesen stellt der Anteil der Schülerinnen und Schüler einer Schule, die einen Migrationshintergrund besitzen, die hervorgehoben wichtigste Rolle dar. Nach den Ausführungen des Ministeriums kann erst ab einem MigrantInnenanteil von 20% von einem nachvollziehbaren Bedarf gesprochen werden.

Die Werner-von-Siemens-Realschule wird im aktuellen Schuljahr 2014/15, von 822 Schülerinnen und Schülern besucht. Etwa 30% davon verfügen über einen Migrationshintergrund. Dieser Anteil wird sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen, da schon heute beobachtet werden kann, dass in den niedrigeren Jahrgangsstufen deutlich mehr Schüler und Schülerinnen einen Migrationshintergrund aufweisen. So liegt dieser in der beispielsweise in der aktuellen 5. Jahrgangsstufe bei ca. 45%. Auch die anderen Förderkriterien werden nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt.

Ein bislang ungedeckter Bedarf zur zusätzlichen Bearbeitung von erheblichen Problemen in den oben beschriebenen Bereichen wird übereinstimmend von allen Experten vor Ort beschrieben. Der Jugendhilfeplanung liegen keinerlei gegenteiligen Indikatoren vor.

In Würdigung dessen wird aus bedarfsplanerischer Sicht die Einrichtung von Jugendsozialarbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule eindeutig befürwortet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Bei der Regierung von Mittelfranken wird die staatliche Förderung für die Jugendsozialarbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule beantragt werden. Das Land beteiligt sich, bei Bewilligung der Maßnahme, mit 16.4000 € an den Gesamtkosten.

     

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 5.000,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 53.900,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 16.400,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: