Betreff
Kindergarten des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbandes e.V. in der Bismarckstraße - hier: Freiwilliger Zuschuss für Brandschutzmaßnahme im Übergangsquartier
Vorlage
512/013/2015
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage

Die Brandschutzmaßnahme am Ausweichquartier für den Kindergarten - Vordergebäude Bismarckstr.19 – des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbandes e.V. wird mit 14.700,00 € bezuschusst.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Betreuung von 24 Kindergartenkindern ab zwei Jahren und sechs Monaten während der Bauzeit in einem Ausweichquartier in Gemeinderäumen des Trägers.

Aus Sicherheitsgründen ist der Brandschutz auch bei zeitlich begrenzter Nutzung im Ausweichquartier während der Bauzeit zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zusätzliche Kosten für die Aus- und Durchführung des Brandschutzkonzepts im Ausweichquartier für den Kindergarten werden übernommen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Stadtratsbeschluss vom 07.02.2013 wurde die Investitionskostenförderung für den Umbau der bestehenden Kindergartengruppe sowie für die Neuschaffung von 18 Krippenplätzen beschlossen.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens löste die Stellungnahme des Baukunstbeirates Änderungen gegenüber der eingereichten Planung aus. Dadurch mussten die Pläne überarbeitet, die Kostenschätzung und der Finanzierungplan angepasst und der ursprünglich geplante Baubeginn verschoben werden. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben der Krippenrichtlinie stellte diese unvorhergesehene Änderung eine erhebliche Herausforderung dar. Unter anderem musste der bisherige Kindergartenbetrieb aufrechterhalten und kurzfristig eine anderweitige Unterbringung sichergestellt werden. Dies verursachte für den Träger erhebliche zusätzliche Kosten.

Da eine förderfähige Anmietung eines Containers als Ausweichquartier für den Kindergarten während der Bauzeit aus Platzgründen nicht möglich war, musste der Kindergarten im Erdgeschoss des Vorderhauses Bismarckstr. 19 untergebracht werden.

Um dieses Ausweichquartier bau- und fachaufsichtlich genehmigungsfähig herzurichten und die Genehmigung für eine vorübergehende Nutzungsänderung zu erhalten, waren verschiedene bauliche Veränderungen und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Insbesondere war die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zwingend notwendig, u.a. Errichtung einer Fluchttreppe, Brandschutztüren etc., darüber hinaus weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen wie Heizkörperverkleidungen und die Anpassung der Sanitäreinrichtungen.

Nach der vorgelegten Aufstellung betragen die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen (ohne Planungskosten) rd. 31.000,00 €.
Hiervon entfallen auf die durchgeführten Brandschutzmaßnahmen im Vorderhaus Bismarckstr. rd.14.700,- €. Da es sich um eine Übergangslösung handelt, ist ein Anspruch auf eine Förderung nach FA-ZR nicht gegeben.

 

Aufgrund dieser schwierigen Umstände wird die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen befürwortet, da ohnehin für den Träger erhebliche Zusatzkosten entstanden sind.

 

Der Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss wurde im Dezember 2014 gestellt, so dass eine Anmeldung für den laufenden Haushalt nicht möglich war. Durch die Bauverzögerung der Bismarckstr. werden im Bereich der Investitionskostenförderung die Mittel voraussichtlich verzögert abgerufen, sodass die Maßnahme durch die Verschiebung finanziert werden kann. Für die Haushaltsplanung 2016 sind die Mittel entsprechend zu berücksichtigen.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

Investitionskosten:

 

 

ca.14.700,00 €

 

 

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: