Die Brandschutzmaßnahme am Ausweichquartier für den Kindergarten - Vordergebäude Bismarckstr.19 – des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbandes e.V. wird mit 14.700,00 € bezuschusst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung der Betreuung von 24 Kindergartenkindern ab zwei Jahren und sechs Monaten während der Bauzeit in einem Ausweichquartier in Gemeinderäumen des Trägers.
Aus Sicherheitsgründen ist der Brandschutz auch bei zeitlich begrenzter Nutzung im Ausweichquartier während der Bauzeit zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zusätzliche Kosten für die Aus- und Durchführung des Brandschutzkonzepts im Ausweichquartier für den Kindergarten werden übernommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Stadtratsbeschluss vom 07.02.2013 wurde die Investitionskostenförderung für den Umbau der bestehenden Kindergartengruppe sowie für die Neuschaffung von 18 Krippenplätzen beschlossen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens löste die Stellungnahme des Baukunstbeirates Änderungen gegenüber der eingereichten Planung aus. Dadurch mussten die Pläne überarbeitet, die Kostenschätzung und der Finanzierungplan angepasst und der ursprünglich geplante Baubeginn verschoben werden. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben der Krippenrichtlinie stellte diese unvorhergesehene Änderung eine erhebliche Herausforderung dar. Unter anderem musste der bisherige Kindergartenbetrieb aufrechterhalten und kurzfristig eine anderweitige Unterbringung sichergestellt werden. Dies verursachte für den Träger erhebliche zusätzliche Kosten.
Da eine förderfähige Anmietung eines Containers als Ausweichquartier für den Kindergarten während der Bauzeit aus Platzgründen nicht möglich war, musste der Kindergarten im Erdgeschoss des Vorderhauses Bismarckstr. 19 untergebracht werden.
Um dieses Ausweichquartier bau-
und fachaufsichtlich genehmigungsfähig herzurichten und die Genehmigung für eine vorübergehende Nutzungsänderung zu erhalten,
waren verschiedene bauliche Veränderungen und Sicherheitsmaßnahmen
erforderlich.
Insbesondere war die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zwingend notwendig,
u.a. Errichtung einer Fluchttreppe, Brandschutztüren etc., darüber hinaus
weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen wie Heizkörperverkleidungen und die
Anpassung der Sanitäreinrichtungen.
Nach der vorgelegten Aufstellung
betragen die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen (ohne Planungskosten) rd.
31.000,00 €.
Hiervon entfallen auf die durchgeführten Brandschutzmaßnahmen im Vorderhaus Bismarckstr.
rd.14.700,- €. Da es sich um eine Übergangslösung handelt, ist ein Anspruch auf
eine Förderung nach FA-ZR nicht gegeben.
Aufgrund dieser schwierigen Umstände wird die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen befürwortet, da ohnehin für den Träger erhebliche Zusatzkosten entstanden sind.
Der Antrag auf einen
freiwilligen Zuschuss wurde im Dezember 2014 gestellt, so dass eine Anmeldung
für den laufenden Haushalt nicht möglich war. Durch die Bauverzögerung der
Bismarckstr. werden im Bereich der Investitionskostenförderung die Mittel voraussichtlich
verzögert abgerufen, sodass die Maßnahme durch die Verschiebung finanziert
werden kann. Für die Haushaltsplanung 2016 sind die Mittel entsprechend zu
berücksichtigen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca.14.700,00
€ |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: