In der katholischen Kindertageseinrichtung Heilige Familie,
Saidelsteig 33 wird aufgrund der beabsichtigten Generalsanierung ein Bedarf an
folgenden Betreuungsplätzen gemäß Art. 7 BayKiBiG anerkannt
- 98 Kindergartenplätze
- 15 Schulkindbetreuungsplätze mit der Möglichkeit inklusiver Plätze
Ausgangslage
Die katholische Kirchengemeinde Heilige Familie hatte bereits im Dezember 2010 die geplante Generalsanierung der bestehenden Kindertageseinrichtung angezeigt. Aufgrund der Vielzahl der Krippenbauprojekte, denen bis zum Ablauf des Sonderförderprogramms Vorrang eingeräumt wurde, wurde die Generalsanierung zunächst zurückgestellt.
Um mit der konkreten Planung und Vorarbeit zur Sanierung der Kindertageseinrichtung beginnen zu können, benötigt der Träger eine verbindliche Bedarfsaussage von Seiten der Stadt Erlangen, da für die Investitionskostenbezuschussung die bedarfsanerkannten Plätze ausschlaggebend sind.
1. Ergebnis/Wirkungen
( Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bereithaltung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindergarten- und Schulkindbetreuungsplätzen im Stadtteil Tennenlohe unter Einbeziehung der schulischen Betreuungsangebote.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Feststellung des Bedarfs nach Art. 7 BayKiBiG für die beabsichtigte Generalsanierung der Kindertageseinrichtung Heilige Familie.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Kindertageseinrichtung „Hl. Familie“ ist im Ortsteil Tennenlohe gelegen. Derzeit werden dort 98 Plätze zur Betreuung von Kindern im Kindergartenalter sowie 15 Plätze zur Schulkindbetreuung zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung stellt sich die Situation wie folgt dar:
Zum
Kindergartenalter:
Die Einrichtung liegt im Planungsbezirk 11-Tennenlohe. Dort werden derzeit in
zwei Einrichtungen der Jugendhilfe insgesamt 153 Plätze zur Verfügung gestellt.
Mit Stand zum 01.01.2015 lebten 146 Kinder im Kindergartenalter in diesem
Planungsbezirk. Dies entspricht einer rechnerisch-lokalen Versorgungsquote von
ca. 105%. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose lässt für Tennenlohe in den
kommenden Jahren eine stabile, bis leicht steigende Anzahl von Kindern im
Kindergartenalter erwarten. Zur Sicherstellung der Wahrung des Rechtsanspruches
auf einen wohnortnahen Betreuungsplatz hält die Jugendhilfeplanung im Zuge der
Generalsanierung mindestens den Erhalt des aktuellen Bestandes für den Bedarf
angemessen
Zur
Schulkindbetreuung:
Im laufenden Schuljahr 2014/15 besuchen 146 Schülerinnen und Schüler die
Grundschule Tennenlohe. Die Schülerprognose geht hier in den kommenden Jahren
von leicht steigenden Schülerzahlen aus. Aktuell werden in diesem Sprengel 15
Plätze in der Schulkindbetreuung des Kindergartens Hl. Familie, 35 in der
schulischen Mittagsbetreuung und 73 Kinder in Ganztagesklassen der Grundschule
nachmittags betreut.
Um
sich gemeinsam ein Bild über den aktuellen Bedarf und über die Situation in den
unterschiedlichen Betreuungsangeboten für Schulkinder zu machen, fand am 23.02.2015
im Jugendamt ein Abstimmungsgespräch unter Beteiligung der Kirchengemeinde
Heilige Familie, der Einrichtungsleitung des Kinderhauses, der Grundschule und
des Schulverwaltungsamtes statt. Die 15 Betreuungsplätze für Schulkinder in der
Einrichtung der Heiligen Familie wurden einvernehmlich bestätigt. Auch die Jugendhilfeplanung kommt zur
gleichen Einschätzung. Zwar waren von den 15 Betreuungsplätzen zuletzt nur 11
Plätze belegt, um jedoch auch kurzfristig vor Ort integrative Einzelplätze
anbieten zu können, erscheint es allen Beteiligten sinnvoll, das mögliche
Platzkontingent von bis zu 15 Plätzen auch für die Zukunft beizubehalten.
Zusammenfassend:
Aus bedarfsplanerischer Sicht ist es geboten, die aktuellen Platzzahlen sowohl
für Kinder im Kindergartenalter als auch im Bereich der Schulkindbetreuung in
voller Höhe zu erhalten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Nach einer ersten groben Schätzung aus dem Jahr 2011 wurden die Gesamtkosten von Seiten des Trägers mit voraussichtliche 1,1 Mio € angegeben. Daraus errechnen sich nach dem aktuellen Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014 Zuschüsse (staatlich und kommunal) in Höhe von ca. 880.000,00 €. Dieser Ansatz wurde in die Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2016 ff. eingebracht.
Eine detaillierte Kostenschätzung durch den Bauträger ist erst nach Abschluss der Planungen möglich. Es ist davon auszugehen, dass sich dann Änderungen im Zuschussbedarf ergeben werden.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
x sind angemeldet/vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Keine