Betreff
Bebauungsplan Nr. 306 A der Stadt Erlangen -Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt - hier: Verlängerung der Veränderungssperre
Vorlage
611/043/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A der Stadt Erlangen – Teile der Nördlichen Altstadt und der Erlanger Neustadt – (Entwurf vom 03.03.2015 - siehe Anlage 1) wird beschlossen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der UVPA hat am 11.06.2013 beschlossen, im Bereich der beiden Sanierungsgebiete einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Nr. 306 A wurde in der Sitzung des UVPA am 03.06.2014 geändert.

 

Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Grundordnung in den unbeplanten Innenbereichen der historischen Altstadt sichergestellt und ein „Trading-down-Effekt“ verhindert werden. Dazu sollen im Bebauungsplan detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, getroffen werden.

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans war ein Bauantrag zur Umnutzung eines bestehenden Ladens in ein Wettbüro, Innere Brucker Str. 11. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des UVPA vom 11.06.2013 zurückgestellt. Die Dauer der Zurückstellung endete am 01.07.2014. Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 05.06.2014 beschlossen und am 20.06.2014 bekannt gemacht. Die Veränderungssperre für das Baugesuch Innere Brucker Str. 11 endet im Juli 2015.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aktuell ist das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen in Bearbeitung. Dieses Konzept soll fundierte Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang mit Vergnügungsstätten im Stadtgebiet liefern. Um Entwicklungen zu vermeiden, die den Ergebnissen des Konzeptes entgegenstehen, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig.

Zur Sicherung der Bauleitplanung und der geplanten Regelungen zu Vergnügungsstätten soll eine Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass einer Verlängerung einer Veränderungssperre (Anlage 1) für Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt nach den Vorschriften des BauGB.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1 Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A der Stadt Erlangen - Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt -