Betreff
Einrichtung von BAF-Klassen und Übergangsklassen zur Beschulung ausländischer Kinder und Jugendlichen in Erlangen; aktueller Sachstand
Vorlage
40/022/2014/1
Aktenzeichen
IV/40
Art
Mitteilung zur Kenntnis
Referenzvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Bildungsausschuss am 05.02.2015 wurde die Einrichtung von BAF-Klassen in Erlangen sowie ein diesbezügliches Anschreiben an Herrn Dr. Ludwig Spaenle vom 25.11.2014 thematisiert.

 

Das persönliche Anschreiben an Herrn Dr. Spaenle wurde seither nicht beantwortet.

Allerdings liegt zwischenzeitlich ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.02.2015 vor, nach welchem in Mittelfranken zehn zusätzliche Klassen des BIJ/V-H bis zum 23.03.2015 eingerichtet werden.

Im Rahmen einer Kooperation werden den Berufsschulen Erlangen (zwei Klassen) und Herzogenaurach (zwei Klassen) insgesamt vier Klassen zugewiesen. Eine entsprechende Zusage wurde durch die Regierung von Mittelfranken per Mail vom 04.03.2015 kurzfristig erteilt.

 

Die Förderung für eine Halbjahresklasse vom 20.03.2015 bis 31.07.2015 beträgt 28.000 €.

Im Hinblick auf die sehr gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist die Schule daran interessiert, die GGFA als Kooperationspartner zu verpflichten. Da die GGFA eine 100%ige Tochter der Stadt Erlangen ist, ergeht der Auftrag ausschreibungsfrei im Rahmen eines Inhouse-Geschäfts. Aufgrund der sehr kurzen Zeitspanne bis zur Einrichtung der Kurse lägen weiterhin die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsvergabe vor. Der Kooperationspartner stellt auch die Bereitstellung von geeignetem Personal sicher.

 

Die Klassen richten sich in erster Linie an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Zum Zeitpunkt 12.03.2015 sind nach Auskunft des Jugendamts allerdings keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Stadtgebiet, die die Klassen besuchen können, mehrere Personen könnten jedoch in den nächsten 2 Wochen zugeteilt werden. Nachrangig können auch andere zu beschulende berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (BAF) zwischen 16 und 21 Jahren in den Klassen berücksichtigt werden. Anmeldungen sind ab sofort an der Staatlichen Berufsschule möglich.