hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2015 gemäß DA Bau
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorab-gestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2015 gemäß DA Bau. Die Vorhabensmeldung der Fahrbahndeckenerneuerung 2015 lag dem BWA bereits am 27.01.2015 als MzK (Vorlagen-Nr. 66/037/2014) vor.
Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2015 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms
des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre
2015 gemäß DA Bau.
1. Allgemeines:.
In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung
der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche
Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung nicht
dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.
2. Maßnahmen 2014:
Entsprechend dem im BWA vom 18.02.2014 beschlossenem Arbeitsprogramm
konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2014 insgesamt ca.
47.500 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 1.340.000,- €
in einen nachhaltig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
Dabei wurden Deckenerneuerungen in der
- Schallershofer
Straße zw. Albrecht-Dürer-Straße u. südl. Auffahrt Büchenbacher Damm,
- Schallershofer Straße zw.
Kraftwerkstraße und Stephanstraße,
- Reitersbergstraße zw. Kosbacher
Stadl und Hegenigstraße,
- Hegenigstraße zw. Reitersbergstraße
und östl. Ortsausgang,
- Forststraße zw. Hegenigstraße und
nördl. Ortsausgang,
- Mendelstraße zw. Grundherrstraße und
Holzschuherring,
- Weinstraße zw. A3 und Saidelsteig,
- Palmstraße zw. Spardorfer Straße und
Ludwigsbrücke,
- Bismarckstraße zw. Palmsanlage und
Schillerstraße,
- Am Europakanal zw. Weisendorfer
Straße und Kosbacher Damm,
- Hindenburgstraße zw. östl.
Stadtmauerstraße und Bismarckstraße,
- An den Kellern (DSK)
- Am Hafen,
- Kurt-Schumacher-Straße zw.
Staudtstraße und Erwin-Rommel-Straße,
- Sebastianstraße zw. Hutgraben und Am
Winkelfeld
- in der Kriegenbrunner Straße und
Wallensteinstraße.
durchgeführt.
Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2014 = ca. 1,34 Mio. €.
3. Maßnahmen 2015:
Aufgrund des aktuell vorhandenen
Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung
und insbesondere nach der im Jahr 2011 auf den verkehrswichtigen Straßen
flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und
–bewer-tung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2015
Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Straße |
Fläche |
Kostenumfang |
Südkreuzung (siehe
BWA-Beschluss v. 07.10.14) |
8.800 m² |
430.000,- € |
Äußere Brucker Straße zw. Am
Ehrenfriedhof und Am Erlanger Weg (Anlage 1) |
5.700 m² |
170.000,- € |
Weinstraße zw. Egidienplatz und incl. Kreuzung Sonnenstraße (Anlage
2) |
3.300 m² |
95.000,- € |
Nürnberger Straße zw. Werner-v.-Siemens-Str. und Hilpertstraße (Anlage 3) |
2.800 m² |
88.000,- € |
Münchener Straße zw. Friedrich-List-Straße und Gerberei
(Anlage 4) |
2.100 m² |
60.000,- € |
Friedrich-List-Straße zw. Äußere-Brucker-Straße du Münchener
Straße (Anlage
4) |
1.700 m² |
48.000,- € |
Vierzigmannstraße zw. Hauptstraße und Kath. Kirchenplatz
(Anlage 5) |
1.850 m² |
55.000,- € |
Lachnerstraße u. Märterleinsweg zw. Saidelsteig und Herringstraße (Anlage 6) |
2.450 m² |
70.000,- € |
Äußere Tennenloher Straße zw. Lilienthalstraße und
Rudolf-Steiner-Straße
(Anlage 7) |
2.400 m² |
68.000,- € |
Kurt-Schumacher-Straße im Bereich Erwin-Rommel-Straße (Anlage 8) |
5.100 m² |
145.000,- € |
Gesamtumfang |
36.200 m² |
1.229.000 ,- € |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen
Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zu
dem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau (u. a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf
den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- € - 100.000,- € auszuführen.
Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
Für die oben genannten Straßen wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (Kfz/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.
In Abstimmung mit Amt 31 ergibt sich nach Abwägung aller
Kriterien das Fazit, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und
Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende
Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen und bautechnischen
Zwangspunkten – fehlender Fahrbahnaufbau, Kreuzungsbereiche (primäre
Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit
auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des
Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach
derzeitigem Stand der Technik bei
diesen Straßen nicht
befürwortet wird.
Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt bis jetzt mit den bisher eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelägen überwiegend negative bautechnische Erfahrungen gemacht hat.
Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2015 kann das Fahrbahndeckenerneuerungs-programm 2015 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.
Vorgesehener
Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2015
somit: ca. 1,28 – 1,33 Mio. €.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.
4. Zustandsbedingte
Straßenerneuerungsmaßnahmen / Vollausbau:
Aufgrund von aktuellen Untersuchungen und Gutachten wurde die
bestehende Auflistung von Straßen, bei denen eine alleinige Sanierung durch
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge – mittels Fräsen und Aufbringung
einer neuen Asphaltdecke – technisch und wirtschaftlich nicht bzw. nicht mehr
möglich und ungeeignet ist, ergänzt und erweitert.
Die Ursachen hierfür liegen zum einen in den für heutige Verhältnisse zu gering
dimensionierten und substantiell veralteten Fahrbahnaufbauten, die bei weitem
nicht den gestiegenen aktuellen Verkehrsbelastungen (Zunahme der LKW-Achslasten
sowie Zunahme der Verkehrsmenge, insbesondere Busse und LKW) genügen. Zum
anderen spielt aber auch die Überalterung der weiteren Bestandteile der
Straßeninfrastruktur, wie z. B. marode Straßenablaufleitungen, eine gravierende
Rolle.
Eine Beseitigung der daraus resultierenden Straßenschäden kann demzufolge
nurmehr durch einen der Verkehrsbelastung entsprechenden Vollausbau erfolgen.
Für eine Finanzierung werden die Möglichkeiten der Zuschussgewährung sowie die
Anwendung der Ausbaubeitragssatzung geprüft.
Straße |
Ausbau-umfang
|
Kostenumfang |
Bemerkung |
Memelstraße zw. Nürnberger Straße und Zeppelinstraße |
1.900 m² |
280.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Kochstraße |
1.500 m² |
190.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Äußere Brucker Straße zw. Kreuzung Paul-Gossen-Str. und Langfeldstraße |
1.800 m² |
315.000,- € |
Gutachten LGA |
Komotauerstraße zw. Zeppelinstraße und Gebbertstraße |
2.800 m² |
350.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Hedenusstraße |
1.100 m² |
135.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Stettiner Straße |
3.000 m² |
|
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Die Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit für o. g. Straßen wird bis zum Vollzug der Stra-ßenerneuerung
im Rahmen des baulichen Unterhaltes nach finanzieller Möglichkeit des
Budgets wahrgenommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften
Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen
Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.
Hinsichtlich der verkehrlichen
Abwicklungen wurden vor allem die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits bekannten
weiteren Baumaßnahmen Dritter im Stadtgebiet (Bahn, Autobahndirektion
Nordbayern, usw.) in den Abstimmungsprozess hinsichtlich Auswirkungen auf die
Verkehrsabläufe mit einbezogen. Es sind keine Überlagerungen oder eine Verschlechterung
des derzeit absehbaren Verkehrsgeschehens zu erwarten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
1.330.000,- € |
bei
Sachkonto: 522102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – 8 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)