Der
fortführenden Sanierung der Heinrich-Lades-Halle in Bauabschnitten und nach
Priorität wird zugestimmt.
Die
notwendigen Mittel sind zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle wird fortgeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
Heinrich-Lades-Halle wurde 1971 in Betrieb genommen und von Ende 1994 bis Ende
2004 durch die EKV GmbH und später durch die EKM GmbH in Eigenregie baulich
unterhalten. In diesem Zeitraum wurden überwiegend veranstaltungs- und
vermarktungsverbessernde Maßnahmen durchgeführt. Mit Wirkung zum 01.01.2005
wurde die bauliche Zuständigkeit an das GME übertragen. Seit der Inbetriebnahme
des Gebäudes wurden keinerlei Verbesserungen, Sanierungen bzw. Erneuerungen an
den haustechnischen Anlagen vorgenommen.
Auch die sehr schlechte energetische Qualität des Gebäudes, mit
Massivbetonfassaden und einfach verglasten Fenstern, wurde seit dessen Erstellung
nicht verbessert.
Am 31.07.2008 wurde
vom Stadtrat die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle in Eigenregie durch das
Gebäudemanagement beschlossen. Diese
Sanierung erfolgt nun seit 2009 bei laufendem Betrieb in einzelnen
Bauabschnitten.
Beschlussstand:
-
BWA
am 25.05.2004: Heinrich-Lades-Halle, Zustandsbericht
Beschluss: Der BWA
beschließt, dass für die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle zum Haushalt 2005
Planungsmittel in Höhe von 500.000 € angemeldet werden.
-
BWA
am 28.09.2004: Übernahme der Heinrich-Lades-Halle durch das GME,
Zwischenbericht
MzK: Sachbericht mit
Auflistung der gravierendsten Mängel insbesondere im Bereich der
Haustechnikanlagen.
01.01.2005: Übernahme der
Heinrich-Lades-Halle durch das Gebäudemanagement
-
BWA
am 15.03.2005: Heinrich-Lades-Halle / Brandschutzmängel
MzK: Fazit:
„Mit der Durchführung der Brandschutzmaßnahmen in der
Heinrich-Lades-Halle wie z.B. dem Einbau von Rauchmeldeanlagen, dem Einbau
einer Sprinkleranlage sowie dem Einbau von Rauchabzugsöffnungen in den Foyers
und den Sälen wurde eine grundlegende Verbesserung des Brandschutzes nicht nur
vorgesehen sondern auch erreicht.
Die im Rahmen der Gebäudeübernahme durch das GME festgestellten
Brandschutzmängel hinsichtlich Konzeption und Ausführung sind jedoch so gravierend,
dass sie nach Maßgabe des Bauaufsichtsamtes „ohne schuldhaftes Verzögern“
beseitigt werden müssen. Eine explizite Terminstellung zur Behebung der Mängel
ist durch die Bauaufsicht nicht erfolgt, die Weiternutzung der Stadthalle ist
demnach zunächst ohne Einschränkung der Besucherzahlen möglich. Das GME wird
aber als für den baulichen Brandschutz verantwortliches Fachamt die
Mängelbeseitigung umgehend in Angriff nehmen. Zieltermin für die endgültige
Erledigung sämtlicher Maßnahmen (mit Ausnahme der Kombination
Lüftung/Brandmeldeanlage) ist für das GME in Absprache mit der Bauaufsicht der
31.12.2005.
Für die Lüftungsanlage (u. a. Kabeltrassen in den Lüftungsschächten) ist
ein Brandschutzkonzept zu entwickeln, welches mit der ohnehin erforderlichen Teilerneuerung
der Lüftungsanlage zu koordinieren ist. Hier ist eine Terminierung noch nicht
möglich.“
-
BWA
am 12.07.2005: Sanierungsmaßnahmen Heinrich-Lades-Halle 2005, Beschluss nach
DA-Bau 5.5.3
Beschluss: Der BWA
beschließt, dass die geplanten Maßnahmen in der Heinrich-Lades-Halle gemäß dem
Sachbericht ausgeführt werden.
Dabei wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
1.
PCB-Schadstoffsanierung
50.000 €
2.1 Honorarkosten Küchenplaner 18.000 €
2.2 Behebung baulicher Schäden im
Küchenbereich 20.000 €
3.
Honorarkosten Haustechnikplanung 50.000 €
4.
Kosten Brandschutzmaßnahmen 100.000
€
5.
Honorarkosten Sanierungsplanung (Fassade, Dach) 12.000 €
Gesamtmittelbedarf 250.000 €
-
BWA
am 12.07.2005 und HFPA am 20.07.2005: Aktuelle Lebensmittelrechtliche Situation
in der Großküche der Heinrich-Lades-Halle
Beschluss: Hiermit
ist der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 20.06.2005 beantwortet.
Auszug aus dem Sachstandbericht:
„4. Weiteres Vorgehen
Das Ordnungsamt fordert in seinem Schreiben die notwendigen Maßnahmen
bis spätestens 22.08.2005 zu erledigen, eine notwendige Generalsanierung des
Küchenbereiches wird ausdrücklich unterstützt und auch aus
lebensmittelrechtlicher Sicht für dringend erforderlich gehalten. Die Umsetzung
eines neuen Küchenkonzeptes hängt wesentlich von der Bereitstellung von
Haushaltsmitteln ab. Im Vermögenshaushalt sind zur Zeit für 2006: 450.000 €, in
2007: keine, 2008: 2,0 Mio. und 2009: 4,0 Mio. € Haushaltsmittel vorgesehen.
Die Durchführung einer Generalsanierung ist aus Sicht des GME als auch der EKM
schnellstmöglich zu realisieren, weshalb in 2006 die Haushaltsmittel in Höhe
von 450.000 € für die Planung der Sozialräume, der Küchensanierung, der
Sanierung der betriebstechnischen Anlagen und der Außensanierung der Halle
verwendet werden sollen. Die bauliche Umsetzung erfolgt nach dem derzeitigen
Zeitplan ab 2008.“
-
BWA
am 18.07.2006: Einbau von Sozialräumen für das Küchenpersonal, Beschluss gemäß
DA-Bau 5.5.3
Beschluss: Der BWA
beschließt, dass der Einbau der Sozialräume in die Heinrich-Lades-Halle gemäß
dem Sachbericht durchgeführt wird.
Die Umsetzung der Maßnahme wurde zurückgestellt, bis das zukünftige
Nutzungskonzept vorliegt.
-
Stadtrat
am 14.12.2006:
1. Bericht zur Sanierungsnotwendigkeit der
Heinrich-Lades-Halle (Kostenannahme GME 6.120.000,- €)
2.
Grundsatzentscheidung
über den weiteren Betrieb und Sanierung der Heinrich-Lades-Halle
Beschlüsse:
Über die einzelnen Punkte der Vorlage wurde einzeln abgestimmt. Die
Abstimmungsergebnisse lauten wie folgt:
1. Von dem Bericht der Verwaltung über die notwendigen
Sanierungsarbeiten in der Stadthalle/Heinrich-Lades-Halle wird Kenntnis
genommen.
Beschluss des Stadtrates: einstimmig/mit __48___ gegen __0___
Stimmen
2. Die Stadt bestätigt als Gesellschafter der Erlanger Kongress und
Marketing GmbH (EKM) die Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 26.03.2004 sowie
zuletzt vom 07.11.2006, dass der Betrieb der Heinrich-Lades-Halle privatisiert
werden soll.
Beschluss des Stadtrates: mit __30___ gegen ___18__ Stimmen
3. Alternative A) Die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle soll von
der Stadt durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen für
die notwendigen Sanierungsarbeiten voranzutreiben, um sie anschließend –
verteilt auf mehrere Haushaltsjahre – selbst durchzuführen. Desweiteren wird
die Verwaltung beauftragt den Betrieb (Hallenmanagement und Gastronomie) der
Heinrich-Lades-Halle zu privatisieren und dafür eine entsprechende
Ausschreibung vorzubereiten.
über diese Alternative wurde nicht abgestimmt
Alternative B) Die
Sanierung der Heinrich-Lades-Halle soll ebenso wie der Betrieb von einem
privaten Partner durchgeführt werden (ÖPP-Modell). Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Ausschreibung mit Nennung der wichtigsten
Kriterien/Rahmenbedingungen vorzubereiten und den dafür notwendigen
ÖPP-Projekteignungstest durchzuführen
Beschluss des Stadtrates: mit __30___ gegen __18___ Stimmen
4. Unabhängig von den genannten Alternativen soll umgehend ein
Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben werden, um über den genauen Umfang der
Sanierungsarbeiten Klarheit zu bekommen.
Beschluss des Stadtrates: einstimmig/mit __48___ gegen __0___
Stimmen
5. Die Stadtverwaltung soll die Privatisierung unter der Maßgabe
betreiben, dass die Stadt auf jeden Fall Eigentümer der Stadthalle bleibt, d.
h. als Vertragsarten kommen Verpachtung (im Falle von 3 a) oder Erbbaurecht (im
Falle von 3 b) in Betracht.
Beschluss des Stadtrates: mit __29___ gegen __19___ Stimmen
6. Ausschreibung und Verhandlungen sollen so erfolgen, dass die
Mitarbeiter der EKM nach Möglichkeit von dem künftigen Betreiber weiter
beschäftigt werden können, soweit nicht § 613 a BGB sowieso greift.
Beschluss des Stadtrates: mit __29___ gegen __19___ Stimmen
7. Der Zeitplan wie im Sachbericht unter Ziff. 6 aufgeführt wird mit
beschlossen.’
Beschluss des Stadtrates: mit __29___ gegen __19___ Stimmen
-
Stadtrat
am 31.07.2008: Aufhebung des ÖPP-Verfahrens für die Heinrich-Lades-Halle und
Neuausrichtung von Sanierung und Betrieb
Beschlüsse:
1. Das eingeleitete ÖPP-Verfahren für Sanierung, Betrieb und
Finanzierung der städtischen Heinrich-Lades-Halle wird aufgehoben. Ein Zuschlag
für einen der Bewerber wird nicht erteilt.
Beschluss des Stadtrates: mit 50 gegen 0 Stimmen angenommen
2. Die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle soll in Eigenregie durch das
Gebäudemanagement vorbereitet und durchgeführt werden.
Beschluss des Stadtrates: mit 50 gegen 0 Stimmen angenommen
Sie soll auf die notwendigsten Maßnahmen (Technik, EnEV, etc. ) beschränkt
werden. An der grundlegenden Konzeption der Halle sollen keine Veränderungen
vorgenommen werden.
Beschluss des Stadtrates: mit 27 gegen 23 Stimmen angenommen
3. Der Betrieb der Heinrich-Lades-Halle soll in den nächsten Jahren
privatisiert werden. Es soll eine Ausschreibung durchgeführt werden, die als
ersten Schritt eine neue Geschäftsführung sucht, die im Rahmen einer
Geschäftsbesorgung erbracht werden kann und nach einer „Probezeit“ in einen
Betriebsübergang mündet. Der EKM-Aufsichtsrat soll diese Ausschreibung
inhaltlich gestalten und die Auswahl der
neuen Geschäftsführung vornehmen. Über den möglichen Betriebsübergang
wird der Stadtrat entscheiden.
Beschluss des Stadtrates: mit 27 gegen 23 Stimmen angenommen
4. Die Anträge 115/2008 vom 16. Juni 2008 der SPD-Stadtratsfraktion und
137/2008 vom 24. Juni 2008
von der Stadtratsgruppe Erlanger Linke sind damit bearbeitet.
Beschluss des Stadtrates: mit 27 gegen 23 Stimmen angenommen
Auszug aus der Beschlussvorlage vom 31.07.2008:
„Der finanzielle Aufwand für die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle in
der jetzt angedachten Ausführung lässt sich nur schwer abschätzen. Vor einigen
Jahren schätzte das Gebäudemanagement auf Basis der Erfahrungswerte aus der
Rathaus-Sanierung einen Betrag von 6,12 Mio. Euro (siehe Stadtratsvorlage
14.12.2006). Mit dem heutigen Wissen und den Kenntnissen aus dem
theapro/Daberto-Gutachten sowie den Kostenschätzungen und Planungen aus dem
ÖPP-Verfahren dürfte ein deutlich höherer Betrag anzusetzen sein.“
Kostenansatz Daberto-Gutachten: 16,5 Mio.€/netto (Sanierung ohne
Erweiterung)
Kostenansätze ÖPP Modell-Anbieter (Zahlenvorgaben bei Einladung zur 4.
Dialogrunde: ges. Sanierungsaufwand max. 10 – 10,5 Mio.€/netto):
9,6 – 11,7 Mio.€/netto (ohne Nebenkosten ca. 25%) bei Sanierung in einem
Zuge und einer angenommenen Bauzeit von ca. einem Jahr mit Komplettschließung
der Halle.
Sanierungsbeginn Heinrich-Lades-Halle 2009
mit Sofortmaßnahmen Großer Saal und Küche 2010.
Sanierung der Halle in Bauabschnitten seit
2011
-
HFPA am
13.04.2011: Anlage 1 Geplantes Vorgehen bis 2014/Sanierung nach Prioritäten.
Verpachtung der Halle an privaten Betreiber
ab 01. Januar 2011.
Vertragliche
Vereinbarungen mit dem Pächter:
Auszug aus dem Pachtvertrag Ziffer 2.3 (kursiv: Anmerkung Amt 24):
„2.3 Folgende Maßnahmen
beabsichtigt die Stadt zu ihren Lasten durchzuführen:
Pos. Maßnahme
(1)
Ersatz der vorhandenen Schließanlage in Abstimmung mit der EKM (erfolgt 2012)
(2)
Sanierung der Deckenabhängungen im Großen Saal in Abhängigkeit vom
Gutachten des TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH (entfällt)
(3)
Sanierung WC-Anlagen Großer Saal (erfolgt
2012)
(4)
Facelift in Abstimmung (erfolgt
2012)
(5)
Sanierung der Haustechnik (geplant
2016-2018)
(6)
Sanierung der Gebäudeaußenhülle (geplant
nach 2018)
Die Position 4 wird von der Stadt bis spätestens 31. Juli 2012
durchgeführt, die Positionen 1 bis 3 sollen bis Ende 2014, die Positionen 5 und
6 bis Ende 2018 erledigt werden. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt nach
allgemein anerkannten Regeln der Technik und steht unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung der städtischen Haushaltmittel.“
Aktueller Sanierungsstand:
2009: BWA-Beschluss
nach DA-Bau 5.5.3 vom 18.08.2009
-
Erneuerung
bzw. Überarbeitung der Holzböden Großer Saal
Kostenfeststellung 2009: rund 93.000,-
€/netto
2010: Stadtrat-Beschluss nach DA-Bau
5.5.3 vom 30.09.2010
-
Sanierung der Küche mit Lagern und Nebenräumen
Kostenfeststellung 2010: rund 494.000,-
€/netto
2011 (BA1): BWA-Beschluss nach DA-Bau 5.5.3 vom 10.05.2011
-
Brandschutztechnische Sanierung des Kleinen Saals
-
Sanierung
der WC-Anlagen des Kleinen Saals
Kostenfeststellung 2011: rund 1.424.000,-
€/netto
2012 (BA2): BWA-Beschluss nach DA-Bau 5.5.3 vom
24.04.2012
-
Sanierung Eingangsfoyer mit WC-Anlagen + Garderobe
-
Erneuerung
Parkett Kleiner Saal
-
Umstellung
Warmwasserversorgung BA I (Kellergeschoss)
-
Erneuerung
Notausgangs- und Ladetore Ostseite und Künstlereingang Beethovenstraße
-
Facelift
(Verbesserung des Erscheinungsbildes durch Maler- Lackierarbeiten …)
-
Erneuerung
der Schließanlage
-
Statische
Überprüfungen der Bühnen und Kellerdecken
Kostenfeststellung 2012: rund 1.477.000,-
€/netto
2013 (BA3): BWA-Beschluss
nach DA-Bau 5.5.3 vom 23.04.2013
- Sanierung der Flachdächer
(1. Bauabschnitt: Verwaltung, Künstlertrakt,
Foyer Kleiner Saal)
-
Sanierung
des Künstlertrakts mit Umstellung Warmwasservers. BA II
-
Statische
Sanierung der Kellerdecken über dem befahrbarem Außenbereich
-
Ausbau
der Feuerwehr-Funkversorgung
Kostenfeststellung 2013: rund 1.190.000,-
€/netto
Zusätzlich: Brandschutzsofortmaßnahmen und
Sanierungsgutachten
Kostenfeststellung: rund: 56.000,- €/netto
2014 Restarbeiten
aus BA2 und BA3
-
Sanierung
der Punktzuganlage im Großen Saal (BA2)
- Sanierung Haupteingang
Garderobenfoyer mit Nebeneingang (BA3)
-
Verbesserung
der Nutzung für Hörgeschädigte durch den Einbau von Funk-Induktionsanlagen im
Großen und Kleinen Saal (Inklusion).
-
Vor-und
Entwurfsplanung Sanierung der Lüftung und Elektroinstallation
Kostenfeststellung 2014: rund 503.000,- €/netto
Kostenfeststellung
2009 bis 2014: rund 5.237.000,- €/netto
Die bisher
durchgeführten und neu geplanten Sanierungsbereiche können den Übersichtsplänen
der Anlagen 1 bis 4 entnommen werden.
Weitere Planung und Sanierung:
Im Zuge der
Sanierungsmaßnahmen BA1 – BA3 wurden
immer wieder festgestellt, dass die im BWA am 15.03.2005 erläuterten
Brandschutzmängel an den Lüftungsanlagen und Elektroinstallationen der Bereiche
Großer Saal mit Foyer und Kleiner Saal (nur Lüftungsanlage) mit Foyer deutlich
gravierender sind, als ursprünglich angenommen.
Besonders der
Umstand, dass innerhalb der bestehenden Lüftungskanäle im Kellergeschoss und
hinter den Holzverkleidungen des Großen und Kleinen Saals eine Vielzahl von
veralteten Elektroleitungen, -Verteiler und Unterverteiler, sowie
Sanitärinstallationen installiert sind, stellt eine hohe Gefahr der
Brandentstehung und -ausbreitung dar. 2013 wurden daher Sofortmaßnahmen
umgesetzt, welche einen zeitlich eingeschränkten Weiterbetrieb der Halle
ermöglichten. Dabei wurden Rauchmelder innerhalb der Lüftungskanäle installiert
sowie Wanddurchbrüche zu angrenzenden Brandabschnittsbereichen verschlossen.
Zudem wurde die Untersuchung und Begutachtung der bestehenden Lüftungsanlagen
mit Kanälen, Heizung und Elektroinstallationen in Auftrag gegeben.
In den erstellten
Gutachten ist ausführlich dargelegt, dass die Sanierung der technischen Anlagen
zum weiteren Betrieb der Heinrich-Lades-Halle dringendst erforderlich ist.
Zudem befinden sich
alle technischen Anlagen der Halle seit fast 45 Jahren in Betrieb, sind
entsprechend veraltet und werden seit über 10 Jahren nur noch notdürftig am
Laufen gehalten. Es muss jederzeit mit folgenschweren Ausfällen gerechnet
werden, welche nicht mehr zu beheben sind. Daher kommt, aufgrund der
gravierenden brandschutztechnischen Mängeln und des äußerst bedenklichen
Allgemeinzustands, nur eine vollständige Erneuerung dieser Anlagen in Betracht,
wobei aus Kostengründen die vorhandenen Lüftungskanäle in den Sälen weiter
Verwendung finden sollen.
Nach Maßgaben des
Bauaufsichtsamtes sind die brandschutztechnischen Mängel „ohne schuldhaftes
Verzögern“ zu beseitigen. Eine Kompensation durch Wandelwachen der
Feuerwehr ist, nach Rücksprache mit Amt 37 auf Grund der anzunehmenden
Häufigkeit sowie der Anzahl und Art der Mängel, nicht möglich.
Da die Sanierung
aller Anlagen und Leitungssysteme in diesen Bereichen, unter eingeschränkter
Aufrechterhaltung des Betriebs der Heinrich-Lades-Halle, zeitlich nicht möglich
ist wurde ein 3-Stufen-Plan erarbeitet, welcher auch vom Bauaufsichtsamt
akzeptiert wird.
Die Durchführung
der brandschutztechnischen Sanierung der Anlagen und Leitungssysteme soll in
drei Bauabschnitten BA4.1 (2016) - BA4.3 (2018) erfolgen, wobei die jeweiligen
Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanungen im entsprechenden Vorjahr zu erstellen
sind.
Problematisch dabei
bleibt der laufende Betrieb der Halle, da sich die Belegung seit
Sanierungsbeginn stark verdichtet hat und immer weniger Zeitfenster für die
Bauausführungen zur Verfügung stehen. Es ist daher fest davon auszugehen, dass
geplante Veranstaltungen gefährdet werden und aufgrund sicherheitstechnischer
Gründe nicht stattfinden dürfen, weil während der Sanierungsarbeiten die
jeweiligen Sanierungsbereiche und die Bereiche, welche von diesen erschlossen
werden, nicht genutzt werden dürfen, da zu diesem Zeitpunkt keine
sicherheitstechnischen Anlagen zur Verfügung stehen. Auch eine Unterbrechung
der Arbeiten für Einzelveranstaltungen in den Sanierungsbereichen ist nicht
möglich.
Die anderen
Bereiche können genutzt werden, wobei es dort zu Beeinträchtigungen und
Einschränkungen durch Lärmentwicklung kommen wird.
Der genaue
zeitliche Ablauf der einzelnen Maßnahmen ist daher unter Einbeziehung des
Betreibers detailliert zu planen und festzulegen.
Die Umsetzung der
Maßnahmen ist wie folgt geplant:
2015: Ausführungsplanung und
Vergabevorbereitung für BA4.1,
Kostenannahme: 150.000,- €/netto
2016 Bauabschnitt 4.1:
-
Brandschutztechnische
Sanierung der Lüftung und der elektrischen Anlagen mit Brandmeldeanlage (BMA)
und Lautsprecher-Warnanlage (ELA) im Foyer des Kleinen Saals und den Räumen im
Kellergeschoss.
-
Erneuerung
der Lüftungsanlagen für die Küche und den Kleinen Saal
-
Sanierung
der Heizungsanlage im Kleinen Foyer.
-
Sanierung
des Eingangs Kleiner Saal mit provisorischer Anbindung des bestehenden
barrierefreien Zugangs.
-
Sanierung
des Kleinen Foyers einschl. Garderobe und der Konferenzräume 1-2.
-
Erneuerung
der Grundbeleuchtung im Kleinen Foyer mit Umstellung auf LED-Technik
(förderfähig).
-
Errichtung
der Lüftungszentrale auf dem Dach des Großen Foyers der Heinrich-Lades-Halle,
zur Vorbereitung des Bauabschnitts 4.2 in 2017.
-
Vor-,
Entwurfs- und Ausführungsplanung des Bauabschnitts 4.2.
Angenommene Bauzeit BA4.1: ca. 6 Monate
Kostenannahme
für BA 4.1: 2.350.000,- €/netto
2017 Bauabschnitt
4.2:
-
Brandschutztechnische
Sanierung und Erneuerung der Lüftung, der elektrischen Anlagen mit BMA und ELA
für das Große Foyer, einschließlich der Empore des Großen Foyers und der
Konferenzräume 3-5.
-
Sanierung
der Heizungsanlage im Großen Foyer.
-
Erneuerung
der Grundbeleuchtung im Großen Foyer mit Umstellung auf LED-Technik
(förderfähig).
-
Erneuerung
des barrierefreien Zugangs Kleiner Saal, die Planung erfolgte unter
Einbeziehung des Behindertenberaters der Stadt Erlangen.
-
Sanierung
der Außenanlagen zwischen Eingang Großer Saal und Kleiner Saal.
-
Vor-,
Entwurfs- und Ausführungsplanung des Bauabschnitts 4.3.
Angenommene Bauzeit BA4.2: ca. 6 Monate
Kostenannahme für BA 4.2: 2.400.000,-
€/netto
2018 Bauabschnitt
4.3:
-
Brandschutztechnische
Sanierung und Erneuerung der Lüftung,
der elektrischen Anlagen mit BMA und ELA für den Großen Saal.
-
Erweiterung
der Sprinkleranlage im Großen Saal.
-
Sanierung
der Grundbeleuchtung im Großen Saal mit Umstellung auf LED-Technik
(förderfähig).
-
Sanierung
der Flachdächer (2. Bauabschnitt: Foyer Großer Saal, Dachterrasse Ostseite).
Angenommene Bauzeit BA4.3: ca. 9 Monate
Kostenannahme für BA 4.3: 2.550.000,- €/netto
Maßnahmen nach
2018:
- Sanierung der Fassaden mit Fenster
(Kostenannahme ca. 2.200.000.-€/netto, stark abhängig von der gewünschten
Ausführung!)
- Sanierung der Abwasser- und Grundleitungen
mit Hebeanlagen und Fettabscheider (Kostenannahme ca. 250.000.-€/netto)
- Sanierung/Erneuerung der Aufzüge
(Kostenannahme ca. 100.000,- €/netto)
- Sanierung der Natursteinbeläge in den
Foyers
(Kostenannahme ca. 550.000.- €/netto)
- Sanierung der Außenanlagen auf der Süd- und
Ostseite der Halle
(Kostenannahme ca. 150.000,- €/netto)
Diese Maßnahmen sollten wiederum in einzelne Bauabschnitte unterteilt
werden (z.B. BA5 bis BA8…), welche über mehrere Jahre ausgeführt werden können.
z.B.: BA5 Erneuerung der Fenster und Sanierung der Abwasser- und
Grundleitungen; BA6 Fassadensanierung 1. Abschnitt; BA7 Fassadensanierung
2.Abschnitt,…
Aufstellung der
voraussichtlichen Gesamtkosten:
Kostenfeststellung 2009 bis 2014: 5.237.000,- €/netto
Kostenannahme 2015 bis 2018: 7.450.000,- €/netto
Kostenannahme nach 2018: 3.250.000,- €/netto
Voraussichtliche Gesamtkosten: 15.937.000,-
€/netto
In
Anbetracht der Umstände, dass die Sanierung über mehrere Jahre und im laufenden
Betrieb der Heinrich-Lades-Halle erfolgt, liegen die voraussichtlichen
Gesamtkosten im Rahmen der Kostenansätze des ÖPP-Modells, zumal die vorhandenen
Defizite nun detaillierter bekannt sind als zum Zeitpunkt des ÖPP-Verfahrens.
Kennwerte
Heinrich-Lades-Halle:
voraus. Sanierungskosten/
Einheit netto
47.000 m³ Umbauter Raum (BRI) 339 €/m³
BRI
12.460 m² Brutto-Grundfläche (BGF) 1.279 €/m² BGF
Grundstücksfläche: 5.700 m²
Grundstückswert: 7.182.000,- € (nach BRW 2012 +
5% = 1.260 €/m²)
Gesch. Aufwand Abbruch: 2.585.000,- € (bei angenommenen 55€/m³)
Grundstück abzgl. Abbruch: 4.597.000,- €
Vergleichbarer
Neubau nach BGF (ohne Grunderwerb):
12460 m² BGF x 2.660,- €/m² (nach
Baukostenindex 2012 + 5%)= 33,1 Mio.€/netto
Bei Reduzierung der Flächen um den Kleinen Saal mit Foyer:
11.660 m² BGF x 2.660,- €/m² (nach Baukostenindex 2012 + 5%)= 31,0
Mio.€/netto
Vergleichbare
Hallenbauten / -Sanierungen:
Konzert- und Kongresshalle Bamberg:
Neubau 1989-1993: Baukosten ca.
29,3 Mio.€/netto
Erweiterung/Sanierung 2009 ca. 5,3 Mio.€/netto
Stadthalle Marburg (BGF 10.500 m²):
Sanierung/Erweiterung
2008-2013 ca. 18,8 Mio.€/netto (ca.
1.790 €/m² BGF)
Stadthalle Reutlingen (Kapazität zur
HLH ca. 140 %):
Neubau 2009-2012 ca. 35,3 Mio.€/netto
(ca. 536 €/m³ BRI)
Stadthalle Germering (BRI 51.000 m³)
Neubau 1989-1994 ca. 24,3 Mio.€/netto
(ca. 476 €/m³ BRI)
Vergleich
Neubau zu Sanierungskosten:
Den Gesamtsanierungskosten von 15.9 Mio €
( davon 5,2 Mio € bereits realisiert ) stehen geschätzte Neubaukosten von ca.
33.1 Mio € gegenüber. Der Grundstückswert kann hierbei unberücksichtigt
bleiben, da auch für einen Neubau ein entsprechender Grundstückswert kalkuliert
werden müsste.
Die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung im
Vergleich zu einem Neubau steht somit außer Frage.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erstellung
der Vor- und Entwurfsplanungen für die Maßnahmen 2016 bis 2018 zur
Beschlussfassung nach DA-Bau 5.5.3 in den jeweiligen Ausführungsjahren.
Projektsteuerung durch Amt 24/GME.
Projektleitung durch Sachgebiet 242-1-2.
Planungsleistungen für Statik, Gebäude und Technische Gebäudeausrüstung werden an Fachbüros vergeben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Bislang
wurden die Maßnahmen, bis auf die Küchensanierung (2010) und die Sanierung der
Punktzuganlage (2014), dem Ergebnishaushalt im Budget Bauunterhalt zugeordnet
und abgewickelt (Vermerk Amt 201 vom 26.06.2012 mit Kommentierungen vom
26.01.2012 und 10.04.2012).
Auf
Grund des Umfangs der weiteren Sanierungen sind die jeweiligen Mittel zukünftig
als Herstellungskosten einzuordnen und im Investitionshaushalt anzumelden und
bereitzustellen.
Es
werden folgende Mittel im Investitionshaushalt benötigt:
Für 2015: Planungskosten Ausführungsplanung und
Vergabevorbereitung BA 4.1 in Höhe von 150.000,- €/netto.
Für 2016: Ausführung BA 4.1 und Planung BA 4.2 in
Höhe von 2.350.000,- €/netto.
Für 2017: Ausführung BA 4.2 und Planung BA 4.3 in
Höhe von 2.400.000.,- €/netto.
Für 2018: Ausführung BA 4.3 in Höhe von 2.550.000,-
€/netto.
Nach 2018: Planung und Ausführung der
Fassadensanierung mit Fenstern, Sanierung der Abwasser- und Grundleitungen,
Sanierung/Erneuerung der Aufzüge sowie der Natursteinbeläge in den Foyers und
der Außenanlagen auf der Süd- und Ostseite in Höhe von 3.250.000,- €/netto.
Finanzierung:
Investitionskosten: |
110.700.000 €/netto |
bei
IPNr.: 573.405 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Weitere Ressourcen
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für 2015 vorhanden in Höhe von 150.000,- €/netto durch Restmittelübertragung aus 2014 auf Budget Amt 24, SK 521112, KSt 921893, KTR 57328024.
sind nicht vorhanden für die Maßnahmen ab 2016
Anlagen: Anlage 1 Übersicht Kellergeschoss
Anlage 2 Übersicht Erdgeschoss
Anlage 3 Übersicht Obergeschoss
Anlage 4 Übersicht Dachgeschoss