Änderung Anlage 2 - Vergabebefugnisse
Anlage 2 – Vergabebefugnisse, Buchstabe 1 f der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen wird wie folgt gefasst:
Aufträge dürfen im Rahmen ihres Zwecks um bis zu 20% der Vergabesumme max. jedoch bis 200.000 Euro ohne erneuten Beschluss des Stadtrats oder Ausschusses erweitert werden. Dieser Rahmen kann um jeweils weitere 20 % der ursprünglichen Vergabesumme max. jedoch um 200.000 Euro erweitert werden. Die Zuständigkeit für die Erweiterung richtet sich nach der zu erwartenden Gesamtauftragssumme. Dasselbe gilt für ursprünglich nicht im Fachausschuss beschlossene Aufträge, die durch Auftragserweiterung ein Gesamtvolumen in Höhe der Vergabebefugnis des Fachausschusses erreichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der 20 %-Regelung (die bestehen bleiben soll) bei der Erweiterung von Vergabesummen bekommt der Ausschuss Auftragserweiterungen und –ergänzungen ab diesem Volumen als Beschluss vorgelegt. Die parallele Festsetzung, max. jedoch bis 50.000 € soll auf 200.000 € angepasst werden, da dies in etwa mit den allgemeinen Vergabebefugnissen der Verwaltung konform geht. Der niedrige Zahlenwert würde zu deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand führen und aufgrund der notwendigen Zeit den Planungs- und Bauprozess deutlich verzögern. Die neu gefundenen Grenzwerte geben dem Ausschuss die Möglichkeit, Erweiterungen von Vergaben frühzeitig zu erfahren und selbst zu beschließen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Anlage 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen wird entsprechend angepasst.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden