Zulassen des Parkens auf den kostenpflichtigen Parkplätzen des Theaterparkplatzes mit dem Anwohnerparkausweis Nummer 2
Das Zulassen des Parkens auf allen gebührenpflichtigen
Kurzzeitparkplätzen des Theaterparkplatzes mit Anwohnerparkausweisen für das
Bewohnerparkgebiet Nummer 2 ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung "Altstadt/Zentrum" vom 9.10.2014
ist abschließend bearbeitet.
In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Altstadt/Zentrum" am 9.10.2014 hat ein Bürger beantragt, das Parken für Anwohner mit dem Anwohnerparkausweis Nummer 2 auch auf allen gebührenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen des Theaterparkplatzes zuzulassen.
Im Anwohnerparkgebiet Nummer 2 (Übersicht vgl. Anlage) stehen insgesamt etwa
850 Parkplätze zur Verfügung. Etwa 250 davon sind ausschließlich für Anwohner
reserviert, zudem sind knapp 250 Parkplätze als sogenannte Mischzonen
(Bewohnerparken/Kurzzeitparken) ausgewiesen. Die restlichen 350 Parkplätze sind
zum Teil frei nutzbar, zum Teil als Behindertenparkplätze ausgewiesen oder
generell gebührenpflichtig.
Auf dem Theaterparkplatz selbst sind gegenwärtig unterschiedliche
Parkregelungen ausgewiesen. Etwa ein Drittel der öffentlichen Parkflächen ist
werktags (Mo - Sa) ausschließlich für Anwohner reserviert. Der andere Teil der
Stellflächen ist von 8 - 19 Uhr gebührenpflichtig, teilweise dürfen in diesem
Bereich aber auch Anwohner mit Parkausweis gebührenfrei parken (etwa 10% aller
verfügbaren Parkplätze).
Am 9.7.2014 wurde im Bereich des Theaterparkplatzes eine Erfassung der
Auslastung durchgeführt (vgl. Anlage 2). An diesem Tag hat keine Abendveranstaltung im Markgrafentheater stattgefunden.
Dennoch waren um 18 Uhr alle verfügbaren Parkflächen am und um den Theaterplatz
belegt. Dies lässt sich damit begründen, dass zu dieser Zeit sowohl die
gebührenpflichtigen Parkplätze durch Besucher der Geschäfte und Restaurants in
der Altstadt bzw. durch Klinikbesucher stark ausgelastet sind und zum anderen
ein Großteil der Anwohner bereits wieder mit dem Auto von der Arbeit nach Hause
kommt.
Resümee:
Zusammenfassend kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass die in der
Bürgerversammlung beantragte Ausweitung der Mischparkregelung auf den gesamten
Bereich am und um den Theaterplatz die Erreichbarkeit des Einzelhandels sowie
der Gastronomie in der Altstadt verschlechtern würde. Die Situation für die am
Theaterplatz wohnenden Anwohner würde sich verbessern, die Verbesserung ginge
jedoch zu Lasten der Besucher der Altstadt sowie des Theaters und würde das
derzeit einigermaßen ausgewogene Verhältnis im Bereich des Theaterplatzes
nachhaltig negativ beeinflussen. Nachdem für die Anwohner des Theaterplatzes in
zumutbarer Entfernung weitere Anwohnerparkplätze zur Verfügung stehen, kann die
Verwaltung dem o. g. Antrag aus der Bürgerversammlung leider nicht
entsprechen.
Anlagen: Übersichtsplan Gebiet Nr. 2 (Anlage 1)
Auslastungsdiagramm
(Anlage 2)