Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung "Altstadt/Zentrum" vom 9.10.2014;
Zulassen des Parkens auf den kostenpflichtigen Parkplätzen des Theaterparkplatzes mit dem Anwohnerparkausweis Nummer 2
Vorlage
32/013/2015
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Das Zulassen des Parkens auf allen gebührenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen des Theaterparkplatzes mit Anwohnerparkausweisen für das Bewohnerparkgebiet Nummer 2 ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung "Altstadt/Zentrum" vom 9.10.2014 ist abschließend bearbeitet.


In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Altstadt/Zentrum" am 9.10.2014 hat ein Bürger beantragt, das Parken für Anwohner mit dem Anwohnerparkausweis Nummer 2 auch auf allen gebührenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen des Theaterparkplatzes zuzulassen.


Im Anwohnerparkgebiet Nummer 2 (Übersicht vgl. Anlage) stehen insgesamt etwa 850 Parkplätze zur Verfügung. Etwa 250 davon sind ausschließlich für Anwohner reserviert, zudem sind knapp 250 Parkplätze als sogenannte Mischzonen (Bewohnerparken/Kurzzeitparken) ausgewiesen. Die restlichen 350 Parkplätze sind zum Teil frei nutzbar, zum Teil als Behindertenparkplätze ausgewiesen oder generell gebührenpflichtig.


Auf dem Theaterparkplatz selbst sind gegenwärtig unterschiedliche Parkregelungen ausgewiesen. Etwa ein Drittel der öffentlichen Parkflächen ist werktags (Mo - Sa) ausschließlich für Anwohner reserviert. Der andere Teil der Stellflächen ist von 8 - 19 Uhr gebührenpflichtig, teilweise dürfen in diesem Bereich aber auch Anwohner mit Parkausweis gebührenfrei parken (etwa 10% aller verfügbaren Parkplätze).

Am 9.7.2014 wurde im Bereich des Theaterparkplatzes eine Erfassung der Auslastung durchgeführt (vgl. Anlage 2). An diesem Tag hat keine Abendveranstaltung im Markgrafentheater stattgefunden. Dennoch waren um 18 Uhr alle verfügbaren Parkflächen am und um den Theaterplatz belegt. Dies lässt sich damit begründen, dass zu dieser Zeit sowohl die gebührenpflichtigen Parkplätze durch Besucher der Geschäfte und Restaurants in der Altstadt bzw. durch Klinikbesucher stark ausgelastet sind und zum anderen ein Großteil der Anwohner bereits wieder mit dem Auto von der Arbeit nach Hause kommt.


Resümee:

Zusammenfassend kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass die in der Bürgerversammlung beantragte Ausweitung der Mischparkregelung auf den gesamten Bereich am und um den Theaterplatz die Erreichbarkeit des Einzelhandels sowie der Gastronomie in der Altstadt verschlechtern würde. Die Situation für die am Theaterplatz wohnenden Anwohner würde sich verbessern, die Verbesserung ginge jedoch zu Lasten der Besucher der Altstadt sowie des Theaters und würde das derzeit einigermaßen ausgewogene Verhältnis im Bereich des Theaterplatzes nachhaltig negativ beeinflussen. Nachdem für die Anwohner des Theaterplatzes in zumutbarer Entfernung weitere Anwohnerparkplätze zur Verfügung stehen, kann die Verwaltung dem o. g. Antrag aus der Bürgerversammlung leider nicht entsprechen. 


Anlagen:        Übersichtsplan Gebiet Nr. 2 (Anlage 1)
                        Auslastungsdiagramm (Anlage 2)