Betreff
Bedarfsfeststellung für die Familienpädagogische Einrichtung, Lernstube und offene Jugendsozialarbeit im Rahmen des Ersatzbaus Junkersstraße 1
Vorlage
511/018/2015
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

1.      Der in Ziffer 3 Prozesse und Strukturen beschriebene Bedarf wird bestätigt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und voran zu treiben.

3.      Mit der GEWOBAU ist ein Mietvertrag abzuschließen

 

 


Sachbericht:

Die Situation der Junkersstraße 1 ist bekannt und wurde in den letzten Jahren mehrmals im Jugendhilfeausschuss besprochen. Inzwischen wurde festgelegt, dass das Gebäude Junkersstraße 1 abgebrochen und an gleicher Stelle ein Neubau durch die GEWOBAU erstellt wird.

Gleichzeitig wurde in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung der Bedarf für sieben zusätzliche Plätze für Kinder im Grundschulalter festgestellt. Es soll in dem Neubau neben der Familienpädagogischen Einrichtung, der Offenen Jugendsozialarbeit eine dreigruppige Lernstube mit einer Gruppe für 16 Grundschulkinder und zwei Gruppen mit je 18 Plätzen im Hauptschulalter geschaffen werden. Damit können nahezu alle Plätze für Kinder im Grundschulalter in Bruck wieder zur Verfügung gestellt werden, die vorher beim Anbau einer anderen Lernstube an der Grundschule Brucker Lache aus Platzgründen weg gefallen sind. Der Bedarf ist nach wie vor gegeben.

Aus Gründen der Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit wurde entschieden, die Spielstube im Eggenreuther Weg 30 zu belassen

Neben den Räumlichkeiten für die Einrichtungen werden in den Obergeschossen Wohnungen entstehen.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Angebote der Familienpädagogischen Einrichtung, der Lernstube und der offenen Jugendsozialarbeit in Bruck.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein Ersatzbau für die Junkerstraße 1 soll durch die GEWOBAU errichtet und von der Stadt angemietet werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Bedarf für die Einrichtungen Familienpädagogische Einrichtung, der Lernstube mit 52 Plätzen - davon neun integrative Plätze - und der offenen Jugendsozialarbeit ist gegeben. Es erfolgt eine Aufstockung der Lernstube um sieben Plätze für Kinder im Grundschulalter. Im Zuge der Neugestaltung der Grundschullernstube in der Grundschule Brucker Lache 2012/2013 konnten aus räumlichen Gründen neun Lernstubenplätze nicht realisiert werden. Vorübergehend musste auf diese neun Plätze verzichtet werden, es erfolgt eine Aufstockung um sieben Plätze.

Insgesamt beträgt der Flächenbedarf für die Räumlichkeiten ca. 1 380 qm Nutzfläche. Die Räumlichkeiten der Lernstube werden nach FAG gefördert.

In Abstimmung mit der GEWOBAU und dem Referat VI werden die Planung und die Umsetzung vorangetrieben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Bei Bau der Räumlichkeiten durch die GEWOBAU und Anmietung durch die Stadt würden nach Kostenrichtwert FAG-Förderung etwa 1,54 Mio. € als Investitionskostenzuschuss fällig, wenn die Stadt die höchstmögliche staatliche Förderung erzielen möchte. Der FAG-Zuschuss würde dann etwa 616.000,00 € betragen. Hierbei handelt es sich um Hochrechnungen, die konkreten Summen können erst im Rahmen der Planung und im Zusammenwirken mit der Regierung genauer ermittelt werden. Der Investitionskostenzuschuss wirkt sich auf den Mietpreis für die Räume der Lernstube aus. Die Miete wird dadurch entsprechend günstiger. Durch die Anmietung entsteht eine langjährige Mietverpflichtung für die Stadt.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: keine