Betreff
Gebührenänderung in den Schulsporthallen
Vorlage
52/040/2014
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2015 für die Schulsporthallen für förderberechtigte Sportvereine wird - wie in der Anlage beigefügt - zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Schulsporthallen sollen auch während der Ferien den Erlanger Sportvereinen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wurde durch einen einstimmigen Beschluss (52/024/2014) des Sportausschusses vom 30.09.2014 beauftragt, eine Gebührenerhöhung um 23 % für die förderfähigen Sportvereine, zur Nutzung der Schulsporthallen, zu veranlassen.

 

Durch die Erhöhung der Gebühren, besteht die Möglichkeit, diese Ausweitung der Belegung in den Schulferien zu ermöglichen. So können die zusätzlich entstehenden Kosten für Kontrolldienste und Reinigungsleistungen, die bei Amt 24 entstehen, abgedeckt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der angedachten Vorgehensweise soll die bestehende Trainingsbelegung (Montag bis Freitag) in allen Schulsporthallen wie folgt weiterlaufen:

 

·         Herbstferien: Hallen stehen zur Verfügung

·         Weihnachtsferien: Hallen geschlossen

·         Faschingsferien: Hallen stehen zur Verfügung

·         Osterferien: Hallen stehen in der ersten Ferienwoche zur Verfügung/
zweite Woche geschlossen

·         Pfingstferien: Hallen stehen in der ersten Ferienwoche zur Verfügung/
zweite Woche geschlossen

·         Sommerferien: Hallen stehen in den letzten 3 Wochen zur Verfügung/
ersten 3 Ferienwochen geschlossen

 


Anlagen:             Gebührenliste Schulsporthallen 2015