Betreff
Ausbau der Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße;
Beschluss der Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/025/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße

 

1 Lageplan                             M 1:250                      Plan-Nr.: 2-1405.1

2 Höhenpläne                         M 1:500/50                 Plan-Nr.: 2-1405.3.1 bis 3.2

2 Regelquerschnitte               M 1:50                        Plan-Nr.: 2-1405.4.1 bis 4.2

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fahrbahn der Werner-von-Siemens-Straße befindet sich nach der Straßenzustandsbewertung des Tiefbauamtes in einem baulich schlechten bis sehr schlechten Zustand, da der vorhandene Fahrbahnaufbau den aktuellen Verkehrsbelastungen nicht mehr genügt. Zur Verbesserung des baulichen Zustands und der Verkehrssicherheit muss die Werner-von-Siemens-Straße im Bereich zwischen Hofmannstraße und Mozartstraße einschließlich der Knotenpunkte Werner-von-Siemens-Straße/Mozartstraße und Werner-von-Siemens-Straße/Hofmannstraße im Rahmen eines Vollausbaus grundlegend erneuert werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 01.07.2014 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmann- und Mozartstraße erarbeitet.

 

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Der vollsignalisierte Knotenpunkt Werner-von-Siemens-Straße/ Mozartstraße wird behindertengerecht (2 Überwege pro Furt, taktile Freigabe, Bodenindikatoren) ausgestattet. Die Querungsstellen für Fußgänger werden blindengerecht ausgestattet. Zudem sind in diesen Bereichen Bordabsenkungen vorgesehen. Die beiden neuen Haltestellen „Siemens Verwaltung“, welche die gleichnamigen Haltestellen in der Mozartstraße ersetzen, werden barrierefrei mittels Kasseler Sonderbord ausgeführt.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die Beleuchtung wird in gleichen Abständen wie vorhanden ausgeführt. Im Kreuzungsbereich Werner-von-Siemens-Straße/ Mozartstraße werden die Standorte der Lichtsignalanlage angepasst .Zusätzlich wird auf der westlichen Werner-von-Siemens-Straße eine Busschleuse eingebaut.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme Ende 2014/ Anfang 2015 auszuschreiben sowie ab April 2015 durchzuführen.

Der Zuwendungsantrag für diese Maßnahme wurde durch die Verwaltung erstellt und fristgerecht zum 01.09.2014 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Mit einer Förderung nach BayGVFG in Höhe von ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten wird gerechnet.

Die Kostenberechnung nach AKS für den Zuwendungsantrag auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von 708.000 €.

Für den gesamten Ausbaubereich sind KAG- Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Die Werner-von-Siemens-Straße ist gemäß Flächennutzungsplan in diesem Bereich als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Auf Basis der dementsprechenden Beitragssätze (Fahrbahn 30%, GW 60%, RW 60%, etc.) ergeben sich die KAG-Beiträge mit einer voraussichtlichen Gesamthöhe von ca. 140.000 €.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Die Beitragsschuldner werden zudem über die Abrechnungsmodalitäten und die Höhe der voraussichtlich anfallenden Straßenausbaubeiträge informiert. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 708.000 €

bei IPNr.: 541.409

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

 

 

  Jährliche Unterhaltskosten:

 

 

  Straßenbau

ca. 7.000 €

 

  Beleuchtung

ca. 1.500 €

 

  Grünflächen

ca. 1.000 €

 

Korrespondierende Einnahmen:

 

 

Zuwendungen nach BayGVFG

ca. 300.000 €

bei IPNr.: 541.409 ES

KAG-Beiträge

ca. 140.000 €

bei IPNr.: 541.510 EP

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         sind gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2015 für 2015 in Höhe von 575.000 € und für 2016 in Höhe von 75.000 € vorgesehen. Im Zuge der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wird der Kostenansatz nochmals aktualisiert. Bei Bedarf erfolgt dann zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Mittelbereitstellungsantrag.

             sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 


                                                                                                          22.09.2014, gez. Deuerling

 

Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtslageplan

                        Anlage 2 -  Lageplan