- Südwestlich Eltersdorfer Straße - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
1.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 381 – Südwestlich Eltersdorfer Straße -
der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom
22.05.2014 wird entsprechend geändert.
2. Dieser wird in geänderter Fassung vom 09.09.2014 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Planung bezweckt die Entwicklung des Baugebietes als allgemeines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, zur Wohnraumschaffung für ansässige Eltersdorfer Familien.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich schließt gem. § 9 (7) BauGB die Flst.-Nrn. 459/40, 467, 468, 469, 470, 471, 472, 473, 474, 475 und 511/23 sowie Teilflächen aus 459/3, 459/38, 466/2, 466/3 und 511/12 - Gmk. Eltersdorf ein und weist eine Fläche von 19.090 m² auf. Der räumliche Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche und in Teilen als Waldfläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind im Flächennutzungsplan 2003 der Stadt Erlangen beachtet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 381 – Südwestlich Eltersdorfer Straße - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Erlanger Stadtrat hat am 22.05.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 381 in der Fassung vom 13.05.2015 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 30.06.2014 bis einschließlich 01.08.2014 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 25.06.2014 von der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme
aufgefordert
worden. Es wurden insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 10 eine Stellungnahme
abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom 09.09.2014 als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden bei Amt 61 nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. S. 1 Übersichtsplan Geltungsbereich Planteil
1. S. 2-4
Übersichtspläne Geltungsbereich externe Ausgleichsflächen
2. Prüfung der
Stellungnahmen mit Ergebnis