- Willi-Grasser-Straße Süd -
hier: Billigungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) in Anlage 3 wird beigetreten.
2. Der Entwurf des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. F 217 der Stadt Erlangen – Willi-Grasser-Straße Süd – in der Fassung vom 16.06.2014 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der UVPA hat am 10.07.2012
beschlossen, für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der
Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 das 4. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. F 217 aufzustellen.
Der bisherige Bebauungsplan Nr. F 217 mit seinen Deckblättern entbehrt
spezieller Regelungen zur Art der Nutzung, die eine Umsetzung des
städtebaulichen Einzelhandelskonzepts (SEHK) ermöglichen. Es ist daher
beabsichtigt, ohne den Gebietscharakter des Gewerbegebiets grundsätzlich zu
verändern, das Planungsrecht hinsichtlich der Art der Nutzung auf einen
aktuellen Stand zu bringen und das Einzelhandelskonzept umzusetzen.
Auf dem Grundstück Sylvaniastraße 14 in Frauenaurach befindet sich eine
Nahversorgungseinrichtung mit einem Lebensmittelmarkt, zu dem auch ein Bäcker,
ein Metzger, ein Getränkemarkt sowie ein Drogeriemarkt gehörten. Für den früher
von der Firma Schlecker betriebenen Drogeriemarkt wurde ohne eine Genehmigung
der Nutzungsänderung ein Sortimentswechsel vollzogen. Dort betrieb die Firma KiK
Textilien und Non-Food GmbH auf einer Fläche von 374 qm einen Textilmarkt.
Dies widerspricht dem städtebaulichen Einzelhandelskonzept, welches das
zentrenrelevante Sortiment „Bekleidung“ am Standort Frauenaurach ausschließt.
Mit Bescheid vom 12.03.2013 wurde dem Betreiber die weitere Nutzung der Räume
für eine Dauer von zwölf Monaten untersagt. Die gegen diesen Bescheid
gerichtete Klage der Firma KiK wurde mit Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichts Ansbach vom 03.06.2013 abgewiesen. Eine Beschwerde der
Firma KiK gegen diesen Beschluss des VG Ansbach beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde mit Beschluss vom 05.11.2013 ebenfalls
abgewiesen.
Da das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan nicht rechtzeitig
abgeschlossen werden konnte, wurde zur Sicherung der Planung am 06.02.2014 eine
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen und am 27.02.2014 öffentlich
bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer
Kraft, wobei auf diese Frist der seit der Nutzungsuntersagung abgelaufene
Zeitraum anzurechnen ist. Um die Notwendigkeit einer Verlängerung dieser Frist
zu vermeiden ist es vorgesehen, das Aufstellungsverfahren des Deckblatts bis
zum Januar 2015 rechtsverbindlich abzuschließen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die als Gewerbegebiete ausgewiesenen
Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. F 217 südlich der Willi-Grasser-Straße,
westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 und hat eine
Größe von ca. 9,75 ha (siehe Anlage 1).
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Das SEHK wurde als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB von der Stadt Erlangen beschlossen und ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Der Standort Frauenaurach ist demnach als Nahversorgungslage des Typs I definiert (Typ I = mit Lebensmittelmarkt > 800 m² Verkaufsfläche; siehe Anlage 2).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. F 217 der Stadt Erlangen
– Willi-Grasser-Straße Süd –
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 10.07.2012 beschlossen, für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 aufzustellen.
Durch das 4. Deckblatt des Bebauungsplans Nr. F 217 werden die
Grundzüge der Planung nicht berührt. Gemäß § 13 BauGB wird das vereinfachte
Verfahren angewandt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem
Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden,
dass vom 19.05.2014 bis einschließlich
02.06.2014 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es wurden
keine planungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 19.05.2014 bis einschließlich
02.06.2014 stattgefunden. Die vorgebrachten Äußerungen haben teilweise zu einer
Ergänzung der Planung geführt.
Die
detaillierte Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis wird in der Anlage 3
behandelt.
b) Städtebauliche Ziele
Vor dem Hintergrund des städtebaulichen Einzelhandelskonzepts ist es wesentliches Ziel des Deckblatts, die wohnungsnahe Versorgung der Frauenauracher Bürger zu sichern. Darüber hinaus soll die Innenstadt Erlangens als zentraler Versorgungsbereich geschützt und ihre Attraktivität als Einzelhandelsstandort dauerhaft gesichert werden. Deshalb sollen gewerbliche Flächen in nicht integrierten Lagen in ihrer Funktion gewerbliche Betriebe unterzubringen gestärkt und Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten in diesen Bereichen ausgeschlossen werden.
Laut Standortkonzept des SEHK befindet sich im östlichen Bereich des Plangebiets ein zentraler Versorgungsbereich (Nahversorgungslage); der westliche Bereich des Gewerbegebiets hingegen, ist gemäß SEHK nicht als solcher ausgewiesen (siehe Anlage 2).
Zur Umsetzung der Ziele des SEHK
erfolgt eine Gliederung des Baugebiets in Gewerbegebiet I „Nahversorgungslage“
und Gewerbegebiet II. Auf der Grundlage des Sortimentkonzepts werden über
textliche Festsetzungen differenzierte Nutzungseinschränkungen formuliert.
Durch
das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 erfolgt die Umstellung auf die Anwendbarkeit
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990.
Die Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zur Höhenentwicklung der Gebäude sollen unverändert bleiben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Ausschnitt aus dem städtebaulichen Einzelhandelskonzept der Stadt Erlangen
3. Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) mit Ergebnis