Die Ausführungen zu den Auswirkungen der Haushaltssperre auf das Budget werden zur Kenntnis genommen.
Die Entwicklung des Budgets und Arbeitsprogramms 2014 – Stand 31.05.2014 – einschließlich der unter Punkt 3.3 und 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Konsolidierungsvorschläge / Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms können der Anlage entnommen werden.
Die Auswirkungen der Haushaltssperre gemäß § 28 KommHV-Doppik aus dem Stadtratsbeschluss vom
10.04.2014 mit der Vorlage II/296/2014/1 und den daraus resultierenden Protokollvermerken
betreffen folgende Bereiche:
1. Ergebnishaushalt
2. Finanzhaushalt
3. Personal
zu 1.:
Laut Stadtratsbeschluss vom 10.04.2014 ergibt sich eine Sperre in Höhe von
40.600 € im Ergebnishaushalt. Eine Kompensation der dann fehlenden
Haushaltsmittel soll über die Budgetrücklage erfolgen. Dazu liegt ein
einstimmiger Beschluss des SportA vom 27.05.14 vor.
Zu 2.:
Im Finanzhaushalt sind folgende Investitionsmaßnahmen betroffen:
421 Produktgruppe Sportförderung
Hierbei sind betroffen der Baukostenzuschuss für den Kunstrasenplatz SV
Tennenlohe in Höhe von 100.000 €, Baukostenzuschuss TV Vital für den TV 1848
Erlangen in Höhe von 20.000 € und die Verringerung der Zuschüsse für
Baumaßnahmen der Sportvereine um 50.000 €. Die Folge hierfür ist eine
Erweiterung der Zwischenfinanzierung für die betroffenen Sportvereine.
Hinweis: Die Baumaßnahme Kunstrasenplatz SV Tennenlohe wurde noch nicht
begonnen.
424 Produktgruppe Bereitstellung und Betrieb eigener Sportstätten
Hierbei ist die Maßnahme Neubau der Sporthalle an der Hartmannstraße betroffen,
wobei eine Summe in Höhe von 250.000 € gesperrt werden. Für die verbleibenden
Restmittel ist davon auszugehen, dass der laufende Architektenwettbewerb
abgewickelt werden kann. Für weitere Maßnahmen zum Bau der Sporthalle stehen
2014 dann keine Finanzmittel zur Verfügung.
Zu 3.:
Auswirkungen auf die Besetzung der neu geschaffenen Stellen im Stellenplan 2014
sind wie folgt für Amt 52 zu vollziehen:
0,5 Volumen StPlNr. 5201065 „BIG + GESTALT“ zum 01.10.2014. Eine Finanzierung
der bereits laufenden Kurse GESTALT erfolgt bis zum 30.06.2014 durch die
Techniker Krankenkasse. Eine Verlängerung der Finanzierung bis zum 30.09.2014
wurde zwischenzeitlich vertraglich abgesichert. Durch die Bestätigung dieser
Überbrückung ist eine Besetzung zum 01.10.2014 möglich.
Der Besetzung 0,5 Volumen StPlNr. 5202155 Objektaufsicht DW/HV Springer sowie 0,5 Volumen StPlNr. 5201062 Verwaltung jeweils zum 01.01.2015 wird als Beitrag zur Haushaltsgenehmigung zugestimmt.
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 31.05.2014