1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 618.245,72 EUR gemäß Anlage 1 b (ohne Ämter 41, 42, 43, 44 und Abt. 451, 452 und 471) wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse und der Personalmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 700.097,20 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3a wird zugestimmt.
5. Bei Amt 13, das mit einem n e g a t i v e n Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust (s. Anlage 1b) entsprechend dem Beschluss des Fachausschusses vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag nach den
Budgetierungsregeln |
Beschluss |
Gutachten HFPA |
13 |
-44.442,05 EUR |
-44.442,05
EUR |
HFPA
14.05.2014: Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2013 des Amtes
13 i. H. v. -63.376,65 EUR und dem vorgesehenen Verlustvortrag von 44.442,05
EUR entsprechend den Budgetierungsregeln wird zugestimmt. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird
|
|
|
|
|
|
50 |
-224.399,59 EUR |
0,-- EUR nach
Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von
224.399,59 EUR zum Ausgleich des Verlustes |
SGA 04.06.2014: Entscheidungsvorschlag
des Sozialamtes: Abweichend
von den Budgetierungsregeln soll dieser Verlust nur teilweise durch Entnahme
aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 i.H.v. 185.259,84 €
gedeckt werden. Der restliche Verlust soll nicht als Verlustvortrag i.H.v.
39.139,75 € ins laufende Haushaltsjahr übernommen werden, sondern aus dem
Gesamthaushalt abgedeckt werden. |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
Hinweis:
Die Zustimmung zu den positiven Budgetüberträgen der Ämter 41, 43, 44 und Abt. 451 bzw. 452 sowie zum negativen Budgetübertrag der Abt. 471 (Kulturprojektbüro) gemäß Anlage 2b einschließlich der vorgenommenen Bereinigungen bleibt einer späteren Beschlussfassung des Stadtrates vorbehalten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Haushaltsjahr 2013 haben 26 Fachämter (ohne GME) und 3 Abteilungen (Abt.
451
-
Das Ergebnis setzt sich zusammen aus einem Überschuss beim bereinigten Sachmittelbudgetergebnis i. H. v. 528.954,71 EUR (Vorjahr: Überschuss von 1.181.491,52 EUR) und einem Überschuss beim bereinigten Personalmittelbudgetergebnis i. H. v. 1.491.291,22 EUR (Vorjahr: 1.312.055,25 EUR), wie Anlage 2a unter „Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR, Teil I + II“ zu entnehmen ist.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2013 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt - 26.369.500,-- EUR beschlossen. (Erwartete Erträge 73.585.200,-- EUR, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 47.817.600,-- EUR, und voraussichtliche Aufwendungen: 99.954.700,--EUR, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 72.034.600,-- EUR).
Im Laufe des Haushaltsjahres 2013 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget der Fachämter eine Erhöhung um saldiert 2.155.824,34 EUR (Erhöhung der Erträge um 236.188,25 EUR und der Aufwendungen um 2.392.012,59 EUR).
Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR, Teil I + II“ in Anlage 2a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 851.970,92 EUR abgeschlossen (2012: 2.158.512,82 EUR). Nach Durchführung notwendiger Bereinigungen errechnet sich ein positives bereinigtes Sachmittelbudgetergebnis 2013 der Fachämter von 528.954,71 EUR (Vorjahr: pos. SKB-Ergebnis i. H. v. 1.181.491,52 EUR). Bereinigungsbedarf in größerem Umfang bestand im Bereich des EGovernment-Centers (eGov), das in 2013 periodenfremde Erträge vereinnahmte (137.162,66 EUR), die aber nicht budgetrelevant sind, und im Bereich des Stadtjugendamtes (Amt 51), das aufgrund einer positiven Budgetentwicklung eine Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000,-- EUR nicht in Anspruch nehmen musste. Das im Vergleich zum Jahr 2012 annähernd halbierte bereinigte Sachmittelbudgetergebnis ist nicht unwesentlich darauf zurückzuführen, dass die Mittelausstattung der Fachamtsbudgets in 2013 insgesamt bedarfsgerechter als noch im Jahr 2012 ausgefallen ist.
Das Personalmittelbudgetergebnis 2013 der Fachämter, das vom Personalamt ermittelt wurde (s. hierzu „Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR, Teil I +II“ in Anlage 2a), fiel nach Bereinigungen zu Lasten des städtischen Haushalts in Höhe von 154.730,02 EUR mit einem Überschuss von 1.491.291,22 EUR (2012: 1.312.055,25 EUR) wiederum besser aus als im Vorjahr, und dies trotz der pauschalen Kürzung der Personalmittelbudgets um drei Prozent im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung. Wie im Vorjahr auch führt die vorgenommene Kürzung in Einzelfällen dann zu einem negativen Personalmittelbudgetergebnis, wenn das Fachamt aufgrund seiner Personalstruktur tatsächlich nur wenig Handlungsspielraum für Personalmitteleinsparungen hat, die sich bspw. dann erzielen lassen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für bestimmte Zeit unbesetzt bleiben.
Auf die
vielfältigen Gründe für die positiven und negativen Sach- und
Personalmittelbudgetergebnisse wurde von den Fachämtern in den
Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen. Wie viele Ämter positive oder
negative Sach- und Personalkostenbudgetergebnisse erzielt haben, ist der Anlage
4 „Vergleich der bereinigten Budgetergebnisse von 2009 bis 2013“ zu entnehmen.
Die Budgetabrechnung wurde wie
folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
||
|
|
||
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
|
Personalmittelbudgetergebnis lt. Personalamt |
+/- |
Bereinigungen |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes Sachmittelbudget- |
= |
Bereinigtes Personalmittelbudget- |
|
|||
|
Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis (Teilergebnis I +
Teilergebnis II) |
||
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut
Budgetierungsregeln |
||
= |
Zu übertragendes Gesamtergebnis |
||
- |
Freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
||
= |
Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für
HFPA/Stadtrat |
Die Budgetierungsregeln 2013 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses
an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu
100% als Verlust vorgetragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 1.613.054,34 EUR (2012: 2.001.349,47 EUR), wie Anlage 2b unter „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR, Teil I + II“ zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 926.242,05 EUR auf Schulverwaltungsamt und Stadtjugendamt. Zuschussbudgets in diesem Bereich sind, wie die Erfahrung immer wieder zeigt, eben nur schwer zu bemessen.
Erfreulicherweise waren das Rechnungsprüfungsamt, die Stadtkämmerei, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz und die Stadtbibliothek (bei letzterer steht der zustimmende Beschluss des Fachausschusses noch aus) bereit, auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ganz oder teilweise zu verzichten, so dass auf diesem Wege weitere 24.344,64 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen sind.
Außerdem hat die Stadtkämmerei einen Betrag von 18.000 EUR aus ihrer Budgetrücklage an den Haushalt zurückgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben -ausgenommen die Ämter 41, 43, 44 und die Abt. 451 und 452-, entsprechend der beiliegenden Anlage 1b „Budgetabrechnung 2013“ insgesamt 618.245,72 EUR zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse zugeführt. Hinsichtlich der möglichen Entnahme von Mitteln aus der Sonderrechnung Budgetergebnisse wird auf die Budgetierungsregel Nr. 1.2.3 Buchstabe c im Haushalt 2013 auf Seite 364 f. verwiesen.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2013 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, schlägt
die Kämmerei in Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln
vor, den Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit er nicht durch eine
Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes
ausgeglichen werden kann.
Der sich danach errechnende Betrag von -82.771,90 EUR an
vorzutragenden negativen Budgetergebnissen entfällt auf das Bürgermeister- und
Presseamt (-44.442,05 EUR), wie Anlage 1b „Budgetabrechnung 2013“ zu entnehmen
ist, und auf Abt. 471 (Kulturprojektbüro,
-38.329,85 EUR), wie aus Anlage 2b „Budgetabrechnung 2013“ zu ersehen ist. Über den Verlustvortrag der Abt. 471
(Kulturprojektbüro) ist noch gesondert zu beschließen.
Das negative Budgetergebnis (-224.399,59 EUR) des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen kann durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis dieses Amtes in voller Höhe ausgeglichen werden. Dies hätte jedoch lt. der SGA-Vorlage von Amt 50 am 04.06.2014 zur Folge, dass der Amtsrücklage eine Summe von 39.139,75 € entnommen würde, die aus Sicht von Amt 50 zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bzw. zur Finanzierung sozialpolitisch dringend notwendiger Maßnahmen erforderlich wäre.
Die Verlustvorträge werden technisch durch Budgetreduzierungen umgesetzt.
Zum Ausgleich der Verlustvorträge sind die Fachämter nach den
Budgetierungsregeln verpflichtet, Konsolidierungsvorschläge einzubringen.
Abweichend hiervon hat der Stadtrat bislang jedes Jahr einigen Fachämtern einen
Teil des Verlustvortrages ohne die erforderlichen Konsolidierungsvorschläge
erlassen mit dem Ergebnis, dass aufgrund eines Gewöhnungseffektes erneute
Verluste im nächsten Jahr bereits vorprogrammiert sind.
Die Sonderrechnung Budgetergebnisse (s. Anlage 5) hat sich wie folgt entwickelt:
|
2013 in EUR |
2012 in EUR |
Stand:
01.01. |
2.465.258,50 |
2.115.982,32 |
Entnahmen
aufgrund Fachamtsbeschluss |
-383.085,12 |
-336.556,69 |
Entnahmen
zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse |
-243.334,19 |
-1.246,75 |
Entnahmen
infolge freiwilliger Rückgabe i.R. der Budgetabrechnung bzw. der
Einigungsgespräche zum HH 2014 |
-432.204,84 |
-41.488,87 |
Zuführung
Budgetergebnisse |
708.953,04 |
728.568,49 |
Rückbuchungen
bei Wegfall des Verwendungszweckes |
22.154,91 |
|
Stand:
31.12. |
2.137.742,30 |
2.465.258,50 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2013 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
----
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2013 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- zunächst eine Übertragungssumme von
618.245,72 EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 261.334,19 EUR
entnommen, davon 243.334,19 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie
18.000,-- EUR im Wege der freiwillige Rückgabe. Die Zuführungen der Ämter 41,
43, 44 und der Abt. 451 und 452 sind Gegenstand einer gesonderten
Beschlussfassung.
Jeder Euro Verlust, der im Widerspruch zu
den Budgetierungsregeln nicht vorgetragen wird, wirkt der von der
Rechtsaufsicht eindringlich geforderten Haushaltskonsolidierung entgegen.
Anlagen:
Anlage_1a_B_Abrechnung_2013_Teil
I
Anlage_1b_B_Abrechnung_2013_Uebertrag Teil I
Anlage_2a_B_Abrechnung_2013_
Teil II
Anlage_2b_B_Abrechnung_2013_Uebertrag Teil II
Anlage_3a_Bereinigungen_2013_Teil I
Anlage_3b_Bereinigungen_2013_Teil II
Anlage_4_Vergleich_Budgetergebnisse
Anlage_5_Sonderrechung_Budgetergebnisse_2013