Betreff
Anhebung der VGN - Tarife zum 01. Januar 2015
Vorlage
III/001/2014
Aktenzeichen
Ref. III/ ESTW
Art
Beschlussvorlage

Der in der Vorlage beschriebene Richtungsbeschluss der Gesellschafterversammlung des VGN vom 25. März 2014 zur Tarifanhebung im VGN zum 1. Januar 2015 soll auch der endgültigen Beschlussfassung im Grundvertragsausschuss am 29. Juli 2014 zugrunde gelegt werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Grundsätze zur Tariffortbildung sind in Artikel 5 Grundvertrag geregelt:

 

„Die Verbundgesellschaft hat sich bei der Erfüllung der ihr nach Artikel 4 übertragenen Aufgaben nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu richten. Insbesondere hat sie …

 

3. den Verbundtarif jährlich zu überprüfen und auf eine Anpassung entsprechend der Aufwands- und Ertragsentwicklung bei den Verbund­unternehmen, den Marktgegebenheiten und den Ausgleichsleistungen der Grundvertragspartner hinzuwirken.“

 

Ergänzend zu dem Artikel 5 Grundvertrag ist mit dem so genannten Atzelsberger Beschluss vom 8. Juli 2000 und dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg vom 26. Juli 2007 vereinbart worden, die Verbundtarife auch auf der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindex jährlich fortzuschreiben.

Grundlage für die Tariffortschreibung 2015 bildet der VGN-Warenkorb, der eine durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2014 auf 2015 mit 2,49 % bewertet. Auf diesen Index erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß Ziffer 2 des Beschlusses zur Neuregelung des Zuschlags für Durchtarifierungs- und Harmoni­sierungsverluste aus Verbundraumerweiterungen.

Damit beträgt die für die Tariffortschreibung maßgebende Preisanhebung 2015 durchschnittlich 2,99 %. Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 25. März 2014 den Richtungsbeschluss zur Tariffortschreibung 2015 um diesen Wert einstimmig getroffen. Der Grundvertragsausschuss des VGN hat diesen Richtungsbeschluss am 29. April 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Regularien zur Preisfindung

Die Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe Z, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich dadurch eine mittlere Erhöhung von 3,00 % für 2015.

In einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs - ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen - ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweis­preise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. So wird beispielsweise die Schüler-Monatsmarke durch den Faktor 2,99 dividiert, um den Preis der Schüler-Wochenmarke zu erhalten. Andernfalls wäre eine Stückelung ab 3 Wochen Nutzungsdauer nicht mehr rentabel. Durch die Vorgabe, auf volle 10-Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Einzelfahrkarte Erwachsene erhöht sich um 10 Cent auf 2,10 €, während die Einzelfahrt Kind unverändert bei 1,00 € bleibt.

Das beliebte TagesTicket Plus wird um 50 Cent billiger und kostet künftig 7,10 €.

Die bisherige 5-Fahrten-Karte wird durch das neue 4er-Ticket ersetzt. Für Erwachsene liegt der Preis künftig bei 7,90 €, was eine Erhöhung von 2,86 % darstellt. Der Preis für Kinder liegt künftig bei 3,70 € und reduziert sich damit um 1,60 %. Die Rabattierungen der Mehrfahrtenkarte liegen mit 6,0 % (Erwachsene) bzw. 7,5 % (Kinder) in einem attraktiven Bereich.

Das beliebte JahresAbo, welches für Kunden den größten Preisvorteil bietet, erhöht sich um 2,76 % auf 37,20 € pro Monat. Die Semestermarke für 3 Monate erhöht sich um 2,94 %, die für 4 Monate um 2,97%. Das Bergkirchweihticket 2015 kostet künftig 15,40 € und steigt damit um 2,67 %.

Seit dem 1. Januar 2013 erhalten sozial benachteiligte Erlanger Bürger, die auf eine regelmäßige Nutzung des ÖPNV angewiesen sind, eine Rabattierung auf Zeitkarten. Im Jahr 2014 liegt der Rabatt für die Monatsmarke Solo 31 bei 12,30 €, für das Abo 3 bei 11,70 €, für das Abo 6 bei 11,00 € und für das JahresAbo bei 9,70 €, jeweils monatlich. Die Aufwendungen der Stadt Erlangen für diese Rabattierung betrugen im Jahr 2013 in etwa 28 Tsd. €.

Vorbehaltlich eventuell abweichender Beschlussfassungen zur geplanten Einführung eines Erlangen-Passes wird davon ausgegangen, dass der von der Stadt Erlangen finanzierte Rabatt (zwischen 9,70 € und 12,30 € pro Monat) auf diese 4 Zeitkarten im Jahr 2015 unverändert bleibt. Der Preis für diese rabattierten Wertmarken würde damit ebenfalls steigen.

In der Anlage „VGN Preisblätter 2015“ sind die verbundweiten Tarife für 2015 dargestellt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 25. März 2014 den Richtungsbeschluss zur Tariffortschreibung einstimmig getroffen.

Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2014 dem vorgelegten Richtungsbeschluss des VGN zugestimmt.

Es wird vorgeschlagen, in den Sitzungen am 3. Juni 2014 (UVPA) und am 26. Juni 2014 (Stadtrat) diesem Beschluss zuzustimmen, so dass im Grundvertragsausschuss des VGN am 29. Juli 2014 ein endgültiger Beschluss durch dieses Gremium erfolgen kann.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        - Tarifblätter 2015