Betreff
Bebauungsplan Nr. 306 A der Stadt Erlangen
- Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt -
hier: Erlass einer Veränderungssperre
Vorlage
611/003/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 306 A der Stadt Erlangen – Teile der Nördlichen Altstadt und der Erlanger Neustadt – (Entwurf vom 09.05.2014 - siehe Anlage 1 sowie Vorlage 611/001/2014 in gleicher Sitzung) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der UVPA hat am 11.06.2013 beschlossen, im Bereich der beiden Sanierungsgebiete einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Nr. 306 A wurde in der Sitzung des UVPA am 03.06.2014 geändert.

 

Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Grundordnung in den unbeplanten Innenbereichen der historischen Altstadt sichergestellt und ein „Trading-down-Effekt“ verhindert werden. Dazu sollen im Bebauungsplan detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, getroffen werden.

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes war ein Bauantrag zur Umnutzung eines bestehenden Ladens in ein Wettbüro, Innere Brucker Str. 11. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des UVPA vom 11.06.2013 zurückgestellt. Die Dauer der Zurückstellung endet am 01.07.2014.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung und der geplanten Regelungen zu Vergnügungsstätten soll eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass einer Veränderungssperre (Anlage 1) für Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt nach den Vorschriften des BauGB.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre vom 09.05.2014