1. Der Haushalt 2015 mit Investitionsprogramm 2014 – 2018 wird gem. beigefügten Termin- und Ablaufplan erstellt.
2. In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2015 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren. .
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Termingerechte Haushaltsaufstellung 2015.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahren 2015 sehen wie folgt aus:
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eventuelle Vorschläge und Anregungen der Gremien und Beiträge (Agenda 21, Jugendparlament, Ausländerbeitrat, Seniorenbeitrat etc.) sind über die Haushaltsanträge der Fraktionen bzw. Einzelstadträte in die Beratungen einzubringen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Durch Budgetmittel gedeckt (Sach- Personalkosten) |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Terminplan für die Erstellung des
Haushalts 2015 mit Investitionsprogramm
2014 –
2018.