Fraktionsantrag Nr. 012/2014 der SPD vom 21.01.2014
1. Dem aufgezeigten zusätzlichen Bedarf von 12 Jahreswochenstunden wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zur Fristwahrung gestellten Stellenplanantrag für das Haushaltsjahr 2015 weiter zu verfolgen und die erforderlichen Mittel zum Haushalt 2015 anzumelden.
3. Der Fraktionsantrag Nr. 012/2014 ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Erlanger Ganztagsgrundschulen bieten im Schuljahr 2013/2014 im nachfolgend aufgezeigten Umfang musikalische Angebote (kein Lehrplanunterricht) der Sing- und Musikschule als Kooperationspartner an.
Musikalische
Angebote |
Aktuell |
Gewünscht |
Zusätzlicher
Stundenbedarf |
|
2013/2014 |
ab 2015/2016 |
|
Max-
und Justine-Elsner |
2 |
3 |
+ 1 |
Hermann-Hedenus |
2 |
3 |
+ 1 |
Büchenbach-Nord/Mönau |
5 |
5 |
+ 0 |
Pestalozzi |
3 |
6 |
+ 3 |
Tennenlohe |
3 |
5 |
+ 2 |
Adalbert-Stifter |
2 |
4 |
+ 2 |
aus
dem Kontingent der Regelklassen* |
-3 |
|
+ 3* |
gesamt |
14* |
26 |
12 |
Der von den Schulleitungen
erwünschte Umfang des zukünftigen musikalischen Bildungsangebots ab 2015/2016
beläuft sich auf insgesamt 9 Stunden.
Der Bedarf richtet sich nach der jeweiligen Schwerpunktsetzung der Schule und
wird jährlich neu angepasst.
Bisher standen der Sing- und Musikschule für den Musikschulunterricht an allen Ganztagsschulen lediglich 14 Wochenstunden zur Verfügung, so dass seitens der Sing- und Musikschule die fehlenden 3 Stunden aus dem Kontingent für die Regelklassen entnommen wurde, um dem Bedarf der Schulen gerecht zu werden.
Da eine weitere Reduzierung des kulturellen Bildungsangebots in den Regelklassen nicht im Sinne des Sachaufwandsträgers liegt, sind die 3 fehlenden Stunden dem zusätzlichen Stundenbedarf hinzuzufügen, so dass insgesamt ein Bedarf von 12 Jahreswochenstunden besteht.
Die 9 zusätzlichen Stunden wären nach dem ab 2014 gültigen Gebührensatz der Sing- und Musikschule (865 €/Jahresstunde) von den Schulleitungen zu finanzieren.
In Gesprächen machten die Schulleitungen allerdings deutlich, dass eine Finanzierung aus dem herkömmlichen Ganztagsbudget definitiv nicht mehr möglich ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Damit die Musikstunden in
gewünschtem Umfang erteilt werden können, benötigt die Sing- und Musikschule
ein zusätzliches Stundenkontingent von 12 Jahreswochenstunden.
Ein entsprechender Antrag zum Stellenplan 2015 wurde vorsorglich zur
Fristwahrung bis zum 04.04.2014 gestellt. Dieser Antrag steht unter dem
Vorbehalt der Zustimmung des Schulausschusses.
Da die Schulen die zusätzlich anfallenden Kosten von 7.785 € nicht aus dem zur Verfügung stehenden Budget für die Ganztagsschulen finanzieren können, sind diese Kosten seitens der Stadt Erlangen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses für die weitere qualitative Weiterentwicklung des ganztägigen Bildungsangebots der Grundschulen zur Verfügung zu stellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Sofern die oben dargestellten Voraussetzungen geschaffen werden, können die musikalischen Angebote im gewünschten Umfang zum Schuljahresbeginn 2015/2016 an den Ganztagsschulen angeboten werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
7.785 € |
bei
Sachkonto: Amt 40 |
Personalkosten
(brutto): |
24.806 € |
bei
Sachkonto: Amt 414 |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
10.569 € |
bei
Sachkonto: Amt 414 |
|
Bei Umsetzung beläuft sich die
Belastung für den städt. Haushalt auf insgesamt 22.022 € p.a.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 012/2014 der SPD vom 21.01.2014