- Graf-Zeppelin-Straße Nord - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
1.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in
Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 393 – Graf-Zeppelin-Straße
Nord – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und
Begründung in der Fassung vom 03.12.2013 wird entsprechend ergänzt.
2. Dieser wird in geänderter Fassung vom 13.05.2014 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass und Ziel der Planung
Im östlichen Teilbereich des Plangebietes nördlich der Graf-Zeppelin-Straße (Flst.-Nr. 210/2) - Gemarkung Frauenaurach – befanden sich nach Insolvenz der Quelle AG leerstehende bauliche Anlagen des ehemaligen Quelle-Auslieferungsbetriebs, für welchen keine geeigneten Nachnutzer zu finden waren.
Im westlichen Teilbereich waren Musterhäuser einer früheren Quelle-Fertighausgesellschaft situiert, welche zeitweise auch eine tatsächliche Wohnnutzung beherbergten. Eine weitere Wohnnutzung der Musterhäuser der ehemaligen Quelle-Fertighausgesellschaft scheidet aus, da eine Wohnnutzung im Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) unzulässig ist.
Aufgrund der speziellen Struktur und der maroden Bausubstanz hat sich der Grundstückseigentümer zum Abbruch entschlossen, der zwischenzeitlich auch vollständig erfolgt ist.
Im
Bebauungsplanverfahren soll die künftige Entwicklung neu geordnet und
planungsrechtlich gesichert werden. Hierbei sind auch Fragen der inneren
Erschließung und bodenordnerische Aspekte planerisch zu lösen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 393 - Graf-Zeppelin-Straße Nord - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 21.01.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. F 393 in der Fassung vom 03.12.2013 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf
des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 20.02.2014 bis
einschließlich 21.03.2014 öffentlich aus. Hierbei
ging aus dem Kreis der Öffentlichkeit 1 Stellungnahme ein, die in der Anlage 2
behandelt wird.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 17.02.2014 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 37 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 25 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein
redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom
13.05.2014 als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ 550,- / Jahr |
Für den jährlichen Grünflächenunterhalt, Aufstockung des
Betriebsführungszuschusses EB 77 wird beantragt |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) mit Ergebnis