Betreff
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Erlanger Schulen
Vorlage
321/126/2014
Aktenzeichen
III/321
Art
Beschlussvorlage
  1. An der Rückertschule/Ohmgymnasium (Nürnberger Straße), der Mönauschule (Steigerwaldallee) sowie an der Montessori- und Wirtschaftsschule (Artilleriestraße) ist zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 eine von Montag - Freitag von 7 - 17 Uhr zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Anlage 1) auszuweisen.
  2. An der Adalbert-Stifter-Schule (Sieglitzhofer Straße), Eichendorffschule (Felix-Klein-Straße), Hedenusschule (Schallershofer Straße), Heinrich-Kirchner-Schule (Adenauerring) sowie Max- und Justine-Elsner-Schule (Felix-Klein-Straße) ist ebenfalls zum Schuljahresbeginn 2014/2015 mit Beschilderungstafeln (Anlage 2) die Wahrnehmbarkeit der Gefahrzeichenbeschilderung (Kinder und Zusatzzeichen Schule) zu verbessern.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ausweisen von zeitlich befristeten Geschwindigkeitsbeschränkungen 30 km/h bzw. Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der Gefahrzeichenbeschilderung an Schulen mit Beschilderungstafeln.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Sachverhalt:

Mit Beschluss des UVPA vom 7.5.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, bestimmte Schulen mit den dazugehörigen Streckenabschnitten zu überprüfen und beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung auszuweisen.

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat im Rahmen der damaligen Vorlage darauf hingewiesen, dass wegen der laufenden Aufgabenerledigung insbesondere anlässlich von Baustellen und Veranstaltungen die Kapazitäten stark eingeschränkt sind und eine Überprüfung der Schulen, die nur zu Schulbeginn bzw. zum Unterrichtsende sinnvolle Erkenntnisse liefern kann, erst ab Herbst bzw. Winter 2013 möglich sein wird, weil dann erfahrungsgemäß Anträge auf Genehmigung von Baustellen und Veranstaltungen zurückgehen.

Wegen des sehr milden Winters hat die Baustellentätigkeit im Stadtgebiet nur unwesentlich abgenommen, so dass auf Grund fehlender Kapazitäten lediglich eine Überprüfung der Grundschulen in erster Priorität durchgeführt werden konnte. Zusätzlich wurde auf Grund des Fraktionsantrags zur Ausweisung von Tempo 30 km/h in der Felix-Klein-Straße auch die Eichendorffschule in die Prüfung einbezogen. Die restlichen sechs Schulen werden in zweiter Priorität im Herbst/Winter 2014 überprüft.

 

Rechtslage:


Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist § 45 Abs. 1
Satz 1 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO. Danach können Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Daraus folgt zwingend, dass zunächst besondere örtliche Verhältnisse gegeben sein müssen, die zu einer erheblichen Gefahr im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 führen. Derartige "besondere örtliche Verhältnisse" müssen anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft und festgestellt werden. Denn es geht in diesem Zusammenhang um Gefahrensituationen, die über das allgemeine Risiko im Straßenverkehr hinausgehen. Nur solche "besonderen" Verhältnisse rechtfertigen die Beschränkung des fließenden Verkehrs. Eine generelle Einführung von Tempo 30 an allen Schulen - wie sie im SPD-Fraktionsantrag 2/2013 gefordert ist - ohne dass eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen örtlichen Verhältnisse erfolgt, wäre von der Ermächtigungsgrundlage nicht erfasst.

Um sich ein möglichst objektives Bild über die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu verschaffen, wurden die o. g. Schulen teilweise mehrmals von der Polizei, der Abteilung Verkehrsplanung sowie der Verkehrsbehörde überprüft. Insbesondere wurde auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, das Verkehrsaufkommen sowie die Geschwindigkeiten geachtet.

In Anlehnung an das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bzgl. einer Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h an einer Nürnberger Schule wurden folgende Kriterien festgelegt, die bei der Entscheidung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Erlanger Schulen zu berücksichtigen waren:

Ø  Fehlverhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer

Ø  Geschwindigkeitsverhalten

Ø  Umfang des Bring- und Holverkehrs

Ø  Schüleraufkommen

Ø  Kraftfahrzeugaufkommen

Ergebnisse der Einzelfallprüfung:

 

Schule

Lage

Kriterien

Maßnahmen

Adalbert-Stifter-Schule

Eingang Ritzerstr. (Tempo 30-Zone)

Sieglitzhofer Straße (50 km/h)

Ø  Sehr diszipliniertes Schülerverhalten 

Ø  Schulweghelfer an der Fußgängerschutzanlage (FSA) Sieglitzhofer Str.

Ø  Moderate Geschwindigkeiten

Ø  Bring- und Holverkehr ausschließlich in der Ritzerstraße (Tempo 30)

Ø  Meisten Schüler kommen entlang der Ostseite der Sieglitzhofer Str.

Ø  Hohes Verkehrsaufkommen am Morgen

Ø  Gefährdungen nicht erkennbar

Ø  Kein Tempo 30 km/h

Ø  Gefahrzeichen Kinder gegen Beschilderungstafeln (Anlage 2) in der Sieglitzhofer Straße austauschen

Eichendorffschule

Am Bierlachweg Tempo 30-Zone


Felix-Klein-Straße (50 km/h)

Ø  Kein Fehlverhalten erkennbar

Ø  Moderate Geschwindigkeiten

Ø  Nur einzelne Querungen an der FSA

Ø  Kein Gefährdungspotential erkennbar

Ø  Kein Tempo 30 km/h

Ø  Gefahrzeichen Kinder gegen Beschilderungstafeln (Anlage 2) in der Felix-Klein-Straße austauschen

Hedenusschule

Eingang Hedenusstraße (Tempo 30-Zone)


Schallershofer Straße (50 km/h)

Ø  Diszipliniertes Verhalten der Schüler

Ø  Querung Schallershofer Straße an der FSA

Ø  Hol- und Bringdienst nur in der Hedenusstraße (Tempo 30-Zone)

Ø  Moderate Geschwindigkeiten

Ø  Hohes Verkehrsaufkommen

Ø  Gefährdungen nicht erkennbar

Ø  Kein Tempo 30 km/h

Ø  Gefahrzeichen Kinder gegen Beschilderungstafeln (Anlage 2) in der Schallershofer Straße austauschen

Heinrich-Kirchner-Schule

Dompropststraße (Tempo 30-Zone)

Adenauerring (50 km/h)

Ø  Keine schulwegrelevanten Fußgängerquerungen

Ø  Geringer Elternbring- und Holdienst ausschließlich am Parkplatz

Ø  Moderate Geschwindigkeiten

Ø  Kein Tempo 30 km/h

Ø  Gefahrzeichen Kinder gegen Beschilderungstafeln (Anlage 2) am Adenauerring austauschen

Max- und Justine-Elsner-Schule (Sanbergschule)

Sandbergstraße (gemeinsamer Geh- und Radweg)


Felix-Klein-Straße (50 km/h)

Ø  Kein auffälliges Fehlverhalten der Schüler

Ø  Moderate Geschwindigkeiten

Ø  Schwierige Situationen durch Bring- und Holdienst im Einmündungsbereich Friedhofstraße (Tempo 30-Zone)

Ø  Schulweghelfer an der LSA Felix-Klein-Straße/Fürther Straße

Ø  Keine ungesicherten Querungen der Felix-Klein-Straße

Ø  Derzeit hoher Verkehrsaufkommen auf Grund der Sperrung der Äußeren Tennenloher Straße

Ø  Kein Tempo 30 km/h

Ø  Beschilderungstafeln (Anlage 2) aufstellen

Mönauschule

Bamberger Straße (Tempo 30-Zone)


Steigerwaldallee (50 km/h)

 

Ø  Teilweise undiszipliniertes Verhalten der Schüler (Hauptschüler)

Ø  Querungen oft außerhalb der FSA

Ø  Geringe Schülerzahlen

Ø  Moderate Geschwindigkeiten

Ø  Schüler auch 1. Jahrgangsstufe tragen keine reflektierende Kleidung

Ø  Kaum Elternbring- bzw. Holdienst

Zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Anlage 1) in der Steigerwaldallee ausweisen

Montessori- / Wirtschaftsschule

Artilleriestraße (50 km/h)

Kurt-Schumacher-Straße (50 km/h)

Ø  Undiszipliniertes Querungsverhalten der Schüler (Wirtschaftsschüler)

Ø  Sehr diszipliniertes Verhalten der Schüler der Montessorischule

Ø  Schulweghelfer an der FSA

Ø  Mittelinsel wird kaum genutzt

Ø  Geringer Bring-  und Holdienst

Ø  Viele Schüler kommen mit dem Bus

Ø  Zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Anlage 1) in der Artilleriestraße ausweisen

Ø  Kein Handlungsbedarf in der Kurt-Schumacher-Straße

Rückertschule / Ohmgymnasium

Memelstraße (Tempo 30-Zone)

Nürnberger Straße (50 km/h)

Zeppelinstraße (50 km/h)

Ø  Diszipliniertes Verhalten der Schüler

Ø  Einzelne queren die Nürnberger Straße bei stehendem Verkehr abseits der FSA

Ø  Einzelne Schüler queren Nürnberger Straße Höhe Emil-Kränzlein-Straße

Ø  Schulweghelfer am Ohmplatz

Ø  Viele ankommende Schüler mit Bus

Ø  Abfahrende Schüler an der Bushaltestelle Westseite Nürnberger Straße

Ø  Moderate Geschwindigkeiten

Ø  Hohes Kraftfahrzeugaufkommen

Ø  Hohe Betriebsamkeit

Ø  Zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Anlage 1) in der Nürnberger Straße ausweisen

Ø  Zeppelinstraße wird gesondert geprüft (ggf. Einbeziehung in angrenzende Tempo 30-Zone)

 

Resümee:


Die Verwaltung und Polizei kommen übereinstimmend zum Ergebnis, dass die festgelegten Maßnahmen entsprechend der rechtlichen Vorgaben angemessen sowie notwendig sind und auf Grund der Einzelfallbetrachtung anhand der festgelegten Kriterien einer eventuellen rechtlichen Prüfung standhalten. Sie sind zudem geeignet, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schulkinder beizutragen, damit das unauffällige Unfallaufkommen an Schulen weiterhin bestehen bleibt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind im Budget des Ergebnishaushaltes des Tiefbauamtes vorhanden      

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Tafel Geschwindigkeitsbeschränkung (Anlage 1)
                        Tafel Gefahrzeichenbeschilderung (Anlage 2)