Das Ausweisen von Tempo 30 in der Felix-Klein-Straße kann
nicht befürwortet werden.
Die Errichtung von Mittelinseln ist auf Grund der ausreichend vorhandenen
Alternativen zum sicheren Queren nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag Nummer 26/2014 ist damit abschließend bearbeitet.
Mit Schreiben vom 11.2.2014 beantragt die SPD Fraktion in
der Felix-Klein-Straße Tempo 30
einzuführen sowie zu prüfen, an welcher Stelle eine Fußgängerinsel zum sicheren
Überqueren sinnvoll ist.
Sachverhalt
Informativ wird darauf hingewiesen, dass die beantragte
Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt - zuletzt im Jahr 2003 - Gegenstand
einer verwaltungsrechtlichen Prüfung war. Dem Antrag konnte nicht entsprochen
werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt waren.
Rechtslage
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf
Grund der besonderen Umstände zwingend notwendig ist. Insbesondere
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Nach der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 274
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nur
zulässig, wenn insbesondere Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen
ergeben haben, dass für den Fahrzeugführer die Eigenart des Straßenverlaufs
nicht so erkennbar ist, dass er seine Geschwindigkeit von sich aus den
Straßenverhältnissen anpasst.
Einschätzung der Polizei und der städtischen
Fachämter
Die Polizei befürwortet auf Grund
der bestehenden Rechtslage eine Beibehaltung der derzeitigen
Geschwindigkeitsregelung. Sie weist darauf hin, dass aufgrund des
o.g. Antrages in den letzten Wochen verstärkt Geschwindigkeitsmessungen
(Lasermessungen) in der Felix-Klein-Straße durchgeführt wurden. Das Ergebnis
untermauert die rechtliche Beurteilung, denn in den sechs Messungen über
mehrere Stunden hinweg wurden keine gravierenden Verstöße festgestellt. In vier
Messungen ergab es sogar sog. Nullmessungen, wo kein Verstoß registriert wurde.
Darüber hinaus wurden die Radarmessungen der VPI Erlangen der
vergangenen drei Jahre ausgewertet. Auch hier konnten keine Anhaltspunkte
gefunden werden. Die Beanstandungsquote liegt in der Felix-Klein-Straße bei
unter einem Prozent. Das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit hohen
Geschwindigkeiten ist nach Mitteilung der Polizei als unauffällig zu
bezeichnen.
Die Abteilung Verkehrsplanung weist darauf hin, dass die
Felix-Klein-Straße nicht als Hauptverkehrsstraße klassifiziert ist. Aufgrund
ihrer Verkehrsbelastung und dem Ausbauzustand ließe sich die Straße aus Sicht
der Verkehrsplanung allerdings als Hauptverkehrsstraße einstufen. Die
vorhandenen Zähldaten verdeutlichen diese Feststellung. Im östlichen Teil der
Felix-Klein-Straße (östlich der Einmündung Langfeldstraße) beträgt der
durchschnittliche werktägliche Verkehr etwa 9.200 Fahrzeuge. Im westlichen
Abschnitt ist das Verkehrsaufkommen mit ca. 6.400 Fahrzeugen in 24 Stunden
niedriger. Diese Zahlen berücksichtigen nicht die zurzeit erhöhten
Verkehrsmengen, welche auf die über die Felix-Klein-Straße verlaufende
Umleitungsstrecke zurückzuführen sind.
Die Einrichtung
einer Tempo-30-Zone ist im Hinblick auf die Bedeutung der Felix-Klein-Straße im
städtischen
Straßennetz nicht geeignet. Des Weiteren sprechen die im entsprechenden
Streckenabschnitt vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlagen gegen die Einführung
der zonalen Geschwindigkeitsbegrenzung.
Die Abteilung
Verkehrsplanung weist ergänzend darauf hin, dass eine streckenbezogenen
Geschwindigkeitsbeschränkung - z. B. an der Eichendorffschule - möglicherweise
ausgewiesen werden könnte. Ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Tempolimit
erfüllt sind, wird in der noch nicht abgeschlossenen Untersuchung zur
Ausweisung von Tempo 30 an Erlanger Schulen geprüft. Über den Stand dieser
Prüfung wird der Ausschuss spätestens in der Junisitzung informiert.
Hinsichtlich der
beantragten Prüfung zur Errichtung von Querungshilfen weist die Abteilung
Verkehrsplanung darauf hin, dass entlang des betreffenden Streckenabschnitts
der Felix-Klein-Straße (zwischen Autobahn A73 und Bahntrasse) bereits drei
signalisierte Querungsmöglichkeiten vorhanden sind. Im Rahmen der Planungen zum
Siemens-Campus wird demnächst eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, welche
die verkehrlichen Auswirkungen des Großprojekts auf die nähere Umgebung sowie
auf das gesamte Stadtgebiet näher betrachtet. Es ist denkbar, dass in diesem
Zusammenhang festgestellt wird, dass sich die Bedeutung der Felix-Klein-Straße
zukünftig verändern wird. Aus diesem Grund wird davon abgeraten, bereits vor
Fertigstellung dieser Untersuchung eine Umgestaltung der Felix-Klein-Straße
durchzuführen.
Das Tiefbauamt sieht die rechtlichen
Voraussetzungen für das Ausweisen einer Geschwindigkeitsbeschränkung ebenfalls
als nicht erfüllt an.
Das Straßenverkehrsamt
sieht auf Grund der bestehenden Rechtslage keine Möglichkeit zur Anordnung
einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Insbesondere ist keine besondere Gefahrenlage,
die eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen würde, erkennbar.
Resümee
Bei der Beurteilung, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist,
stellt u. a. auch das Unfallaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten
einen wichtigen Indikator dar. Wie oben dargestellt, sind sowohl das
Unfallaufkommen als auch als auch die bei Messungen festgestellten
Geschwindigkeiten als unauffällig einzustufen. Auch erfüllt die Felix-Klein-Straße
im örtlichen Straßennetz eine wichtige Verbindungsfunktion.
Unter Beachtung
aller Aspekte muss festgestellt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen
für das Ausweisen einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt sind.
Die Verwaltung versucht
bei Entscheidungen einen einheitlichen Maßstab für das gesamte Stadtgebiet
anzulegen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Würde bei der
Felix-Klein-Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgewiesen
werden, wäre eine nicht unerhebliche Zahl von Folgeanträgen zu erwarten.
Hinsichtlich der
beantragten Errichtung einer Fußgängerinsel wird in der Felix-Klein-Straße kein
zwingender Handlungsbedarf gesehen. Die Straße weist eine Länge von knapp 1200
m auf. Neben den signalisierten Kreuzungen an der Fürther Straße, Am Brucker
Bahnhof sowie an der Bunsenstraße bzw. Günther-Scharowsky-Straße sind weitere
drei signalgesicherte Querungsmöglichkeiten - also insgesamt 6 Alternativen -
vorhanden. Im Verhältnis zu anderen Straßen im Stadtgebiet liegt die
Ausstattung an gesicherten Querungsmöglichkeiten in der Felix-Klein-Straße weit
über dem Durchschnitt. Ein zusätzlicher Bedarf wird daher nicht gesehen. Die
Errichtung von Mittelinseln und damit auch die Verwendung der finanziellen
Mittel werden in anderen Bereichen als wesentlich notwendiger erachtet.
Anlagen: Fraktionsantrag 26/2014