Betreff
Ausweisen von Tempo 30 sowie Errichtung von Fußgängerinseln in der Felix-Klein-Straße; Antrag der SPD Fraktion Nr. 26/2014 vom 11.2.2014
Vorlage
321/124/2014
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Das Ausweisen von Tempo 30 in der Felix-Klein-Straße kann nicht befürwortet werden.
Die Errichtung von Mittelinseln ist auf Grund der ausreichend vorhandenen Alternativen zum sicheren Queren nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag Nummer 26/2014 ist damit abschließend bearbeitet.


Mit Schreiben vom 11.2.2014 beantragt die SPD Fraktion in der Felix-Klein-Straße Tempo 30
einzuführen sowie zu prüfen, an welcher Stelle eine Fußgängerinsel zum sicheren Überqueren sinnvoll ist.

Sachverhalt

Informativ wird darauf hingewiesen, dass die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt - zuletzt im Jahr 2003 - Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Prüfung war. Dem Antrag konnte nicht entsprochen werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt waren.

Rechtslage

Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend notwendig ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Nach der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 274 Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nur zulässig, wenn insbesondere Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass für den Fahrzeugführer die Eigenart des Straßenverlaufs nicht so erkennbar ist, dass er seine Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst.

Einschätzung der Polizei und der städtischen Fachämter

Die Polizei befürwortet auf Grund der bestehenden Rechtslage eine Beibehaltung der derzeitigen Geschwindigkeitsregelung. Sie weist darauf hin, dass aufgrund des o.g. Antrages in den letzten Wochen verstärkt Geschwindigkeitsmessungen (Lasermessungen) in der Felix-Klein-Straße durchgeführt wurden. Das Ergebnis untermauert die rechtliche Beurteilung, denn in den sechs Messungen über mehrere Stunden hinweg wurden keine gravierenden Verstöße festgestellt. In vier Messungen ergab es sogar sog. Nullmessungen, wo kein Verstoß registriert wurde.

Darüber hinaus wurden die Radarmessungen der VPI Erlangen der vergangenen drei Jahre ausgewertet. Auch hier konnten keine Anhaltspunkte gefunden werden. Die Beanstandungsquote liegt in der Felix-Klein-Straße bei unter einem Prozent. Das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit hohen Geschwindigkeiten ist nach Mitteilung der Polizei als unauffällig zu bezeichnen.


Die Abteilung Verkehrsplanung weist darauf hin, dass die Felix-Klein-Straße nicht als Hauptverkehrsstraße klassifiziert ist. Aufgrund ihrer Verkehrsbelastung und dem Ausbauzustand ließe sich die Straße aus Sicht der Verkehrsplanung allerdings als Hauptverkehrsstraße einstufen. Die vorhandenen Zähldaten verdeutlichen diese Feststellung. Im östlichen Teil der Felix-Klein-Straße (östlich der Einmündung Langfeldstraße) beträgt der durchschnittliche werktägliche Verkehr etwa 9.200 Fahrzeuge. Im westlichen Abschnitt ist das Verkehrsaufkommen mit ca. 6.400 Fahrzeugen in 24 Stunden niedriger. Diese Zahlen berücksichtigen nicht die zurzeit erhöhten Verkehrsmengen, welche auf die über die Felix-Klein-Straße verlaufende Umleitungsstrecke zurückzuführen sind.

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist im Hinblick auf die Bedeutung der Felix-Klein-Straße im

städtischen Straßennetz nicht geeignet. Des Weiteren sprechen die im entsprechenden Streckenabschnitt vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlagen gegen die Einführung der zonalen Geschwindigkeitsbegrenzung.

Die Abteilung Verkehrsplanung weist ergänzend darauf hin, dass eine streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung - z. B. an der Eichendorffschule - möglicherweise ausgewiesen werden könnte. Ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Tempolimit erfüllt sind, wird in der noch nicht abgeschlossenen Untersuchung zur Ausweisung von Tempo 30 an Erlanger Schulen geprüft. Über den Stand dieser Prüfung wird der Ausschuss spätestens in der Junisitzung informiert.

Hinsichtlich der beantragten Prüfung zur Errichtung von Querungshilfen weist die Abteilung Verkehrsplanung darauf hin, dass entlang des betreffenden Streckenabschnitts der Felix-Klein-Straße (zwischen Autobahn A73 und Bahntrasse) bereits drei signalisierte Querungsmöglichkeiten vorhanden sind. Im Rahmen der Planungen zum Siemens-Campus wird demnächst eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, welche die verkehrlichen Auswirkungen des Großprojekts auf die nähere Umgebung sowie auf das gesamte Stadtgebiet näher betrachtet. Es ist denkbar, dass in diesem Zusammenhang festgestellt wird, dass sich die Bedeutung der Felix-Klein-Straße zukünftig verändern wird. Aus diesem Grund wird davon abgeraten, bereits vor Fertigstellung dieser Untersuchung eine Umgestaltung der Felix-Klein-Straße durchzuführen.

 

Das Tiefbauamt sieht die rechtlichen Voraussetzungen für das Ausweisen einer Geschwindigkeitsbeschränkung ebenfalls als nicht erfüllt an.


Das Straßenverkehrsamt
sieht auf Grund der bestehenden Rechtslage keine Möglichkeit zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Insbesondere ist keine besondere Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen würde, erkennbar.

 

Resümee

Bei der Beurteilung, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist, stellt u. a. auch das Unfallaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten einen wichtigen Indikator dar. Wie oben dargestellt, sind sowohl das Unfallaufkommen als auch als auch die bei Messungen festgestellten Geschwindigkeiten als unauffällig einzustufen. Auch erfüllt die Felix-Klein-Straße im örtlichen Straßennetz eine wichtige Verbindungsfunktion.

Unter Beachtung aller Aspekte muss festgestellt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für das Ausweisen einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt sind.


Die Verwaltung versucht bei Entscheidungen einen einheitlichen Maßstab für das gesamte Stadtgebiet anzulegen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Würde bei der Felix-Klein-Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgewiesen werden, wäre eine nicht unerhebliche Zahl von Folgeanträgen zu erwarten.

Hinsichtlich der beantragten Errichtung einer Fußgängerinsel wird in der Felix-Klein-Straße kein zwingender Handlungsbedarf gesehen. Die Straße weist eine Länge von knapp 1200 m auf. Neben den signalisierten Kreuzungen an der Fürther Straße, Am Brucker Bahnhof sowie an der Bunsenstraße bzw. Günther-Scharowsky-Straße sind weitere drei signalgesicherte Querungsmöglichkeiten - also insgesamt 6 Alternativen - vorhanden. Im Verhältnis zu anderen Straßen im Stadtgebiet liegt die Ausstattung an gesicherten Querungsmöglichkeiten in der Felix-Klein-Straße weit über dem Durchschnitt. Ein zusätzlicher Bedarf wird daher nicht gesehen. Die Errichtung von Mittelinseln und damit auch die Verwendung der finanziellen Mittel werden in anderen Bereichen als wesentlich notwendiger erachtet.

 

 

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 26/2014