hier: Änderung der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte
1.
Die
bisherigen Ortsbeiräte sollen über den 1. Mai 2014 hinaus weiter bestehen.
2.
Die
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte (Entwurf
vom 10.03.2014, Anlage 2) wird beschlossen.
3.
Die
Entscheidung, ob neben den Ortsbeiräten im übrigen Stadtgebiet Bezirksausschüsse
gebildet werden, ist durch den ab 1. Mai 2014 amtierenden Stadtrat zu treffen.
4.
Der
Fraktionsantrag 108/2013 vom 2.7.2013 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Ältestenrat hat in seinen Sitzungen am 8. Juli 2013 und 26. Februar 2014 empfohlen, dass die Ortsbeiräte in den Ortsteilen Eltersdorf, Frauenaurach, Dechsendorf, Hüttendorf, Kriegenbrunn und Tennenlohe sowie der gemeinsame Ortsbeirat für die Ortsteile, Kosbach, Häusling und Steudach auch weiter bestehen sollen.
Mit der Satzungsänderung wird die Geltungsdauer der Satzung und damit der Fortbestand der Ortsbeiräte über den 30. April 2014 ermöglich und gleichzeitig eine Anhebung der Entschädigung der Ortsbeiratsvorsitzenden vorgeschlagen.
Das nach Art. 35 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die Kommunalwahl ab 2014 anzuwendende Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer wird nun berücksichtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte vom 29. Dezember 1972 in
der Fassung vom 3. April 2008 (Die amtlichen Seiten Nr. 7 vom 3. April 2008)
ist gemäß Entwurf der Änderungssatzung (Stand 10.03.2014) zu ändern.
Gemäß Empfehlung des Ältestenrates vom Februar 2014 ist die Entscheidung darüber, ob neben den bisherigen Ortsbeiräten im übrigen Stadtgebiet Bezirksausschüsse gebildet werden, durch den ab 1. Mai 2014 amtierenden Stadtrat zu treffen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei IPNr.:
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Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für 2014 vorhanden im Budget auf Kst 130090/KTr 11110013/Sk 527151
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1.
Ortsbeiratssatzung
in der bis 30.4.2014 geltenden Fassung
2.
Entwurf
der Änderungssatzung – Stand 10.03.2014
3.
Fraktionsantrag
Nr. 108/2013, Grüne Liste