Betreff
Information über die Entwicklung des Amtsbudgets des Sozialamtes 2014
Vorlage
50/152/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Bei den Gesprächen zur Planung des städtischen Haushalts 2014 wurde die Kämmerei darauf hingewiesen, dass auf das Budget des Amtes 50 (aus dem auch alle vom Amt zu bezahlende Sozialleistungen zu bestreiten sind) im Laufe des Jahres 2014 einige nicht unerhebliche, aber auch nicht vermeidbare Mehrausgaben dazukommen (gesetzl. Ansprüche der Hilfeempfänger). Trotzdem beschränkte der Kämmerer das Budgetvolumen 2014 auf die gleiche Summe des Vorjahres – verbunden mit der Zusage auf Mittelnachbewilligung sobald konkrete Zahlen zu den Mehraufwendungen vorliegen.

 

Darüber hinaus hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 09.01.2014 neue Budgetierungsregeln beschlossen. Darin sind auch wesentliche Veränderungen bei den Personalkosten enthalten, die das Budget des Amtes 50 bereits im laufenden Haushaltsjahr 2014 deutlich überfordern werden.

 

Nach Ziffer 1.2.5 der neuen Budgetierungsregeln ist bei einem evtl. zu erwartenden Budgetdefizit der zuständige Fachausschuss, sowie der HFPA darüber unverzüglich zu informieren.

 

Im Einzelnen (lediglich wesentliche Ergebnisbelastungen):

 

1.    KdU Kosten

Im SGB II Bereich wurde der Haushaltsansatz für „Kosten der Unterkunft“ (gesetzliche Pflichtleistung) bereits im Haushaltsjahr 2013 um ca. 163.000,- € überschritten. Aufgrund der weiterhin leicht ansteigenden Fallzahlen, aufgrund aufzufangender Mieterhöhungen, aufgrund der heuer eintreffenden Mietnebenkostenabrechnungen für die Heizkostenperiode 2012/2013 und aufgrund der zur Jahresmitte geplanten Neuermittlung der Mietobergrenzen nach § 22 SGB II ist damit zu rechnen, dass die heuer benötigte Summe noch deutlich über dem Ergebnis 2013 liegen wird. Amt 50 rechnet allein dabei mit einem Mehraufwand in Höhe einer 7-stelligen-Summe.

 

2.    B+T Bundeserstattungen

Durch die noch fehlende Landesregelung zur belastungsadäquaten, landesinternen Weiterverteilung der B+T Bundeserstattungen hatte das Amtsbudget bereits im Haushaltsjahr 2013 ein Defizit in Höhe von ca. 336.000,- € zu verkraften. Es ist derzeit in keiner Weise abzusehen, wann eine solche Landesregelung kommen wird und ob diese Landesregelung zu einem – gesetzlich eigentlich vorgesehenen – vollständigen Ausgleich unserer B+T Aufwendungen führen wird (siehe Schreiben des Oberbürgermeisters an den Präsidenten des Bayerischen Städtetages vom 24.02.2014). Für 2014 muss deshalb an dieser Stelle mit einem Defizit in mindestens der gleichen Höhe wie 2013 gerechnet werden.

 

3.    Belastung durch Neuregelung der Personalkostenbudgetierung

Durch den Stadtratsbeschluss vom 09.01.2014 wurden neue Budgetierungsregeln eingeführt wonach das Sozialamtsbudget ab 01.01.2014 (ohne Vorwarnung) eine Reihe von Planstellen teilweise, eine Vollzeitstelle aber auch ganzjährig komplett aus eigenen Budgetmitteln finanzieren muss. Dabei ist mit einem Mehraufwand von mindestens 100.000,- € zu rechnen. Das Sozialamt meldete daraufhin Korrekturbedarf beim Personalamt an.

 

Nach Rücksprache mit Amt 11 ist festzuhalten, dass diesem Korrekturwunsch offensichtlich ein Missverständnis zu Grunde liegt: Amt 50 wehrt sich nämlich nicht gegen die Neuregelung der Personalkostenbudgetierung an sich, sondern vielmehr nur gegen die unseres Erachtens nicht korrekte Einstufung in zwei Einzelfällen.

Im Januar 2014 wurde dem Sozialamt mitgeteilt für welche Beschäftigten die Personalkosten aufgrund dieser neuen Regeln nunmehr aus dem Amtsbudget aufzubringen seien. Während dies nach dem Stadtratsbeschluss im Wesentlichen für, vom Amt gewünschtes Zusatzpersonal zutrifft soll das Sozialamtsbudget jetzt z.B. auch für Beschäftigte aufkommen, die sich nach mehrjähriger Krankheit derzeit in der Wiedereingliederungsphase befinden und die  auch nicht mehr auf ihrem – längst anderweitig besetzten – früheren Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Nach Auffassung des Sozialamtes kann hier in keiner Weise von einem „zusätzlichen ZbV-Einsatz auf ausdrücklichen Wunsch des Amtes“ gesprochen werden.

 

Amt 50 hat dazu noch im Januar beim Personalamt um ein klärendes Gespräch gebeten, bis zum 18.03.2014 dazu aber keinerlei Reaktion des Personalamts erhalten. In der Zwischen- zeit wurde dem Sozialamt eine Überprüfung unserer Anfrage zugesichert.

 

4.    Mehrbedarf bei der Unterbringung von Asylbewerbern

Im Stellenplan 2014 wurde eine zusätzliche Stelle für den Bereich Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen, die nach geltendem Haushaltsrecht erst nach Genehmigung des Haushalts – also etwa ab der Sommerpause 2014 – besetzt werden darf. Da von der Regierung jedoch zum Jahresanfang die Zuweisung einer größeren Zahl von Asylbewerbern angekündigt worden war (im Januar und im März 2014 war jeweils eine größere Containeranlage herzurichten und wurde durch Asylbewerber bezogen), genehmigte der Oberbürgermeister die sofortige Stellenbesetzung – die notwendigen Gehaltskosten wurden dem Sozialamt jedoch verweigert, sie seien aus dem Sachkostenbudget des Amtes 50 zu finanzieren.

 

Darüber hinaus beschloss der HFPA in seiner Sitzung am 19.02.2014 die umgehende Verstärkung der AWO Asylbewerberbetreuer um zwei weitere Stellen. Die Personalkosten, deren Erstattung von der eigentlich zuständigen Staatsregierung aktuell völlig offen ist, müssten deshalb vollständig aus dem Sachkostenbudget des Amtes 50 finanziert werden. Die Belastung des Sozialamtsbudgets durch die Finanzierung dieser zusätzlichen Stellen im Asylbereich wird sich auf weitere ca. 100.000,- € belaufen.

 

Pflichtgemäß werden SGA und HFPA hiermit auf die im Haushaltsjahr 2014 sich abzeichnende Überlastung des Amtsbudgets des Sozialamtes hingewiesen. Der Aufgabenbereich des Sozialamtes ist überwiegend geprägt von gesetzlichen Transferzahlungen, die zwingend geleistet werden müssen, ohne eine relevante Möglichkeit zur Erzielung von Einsparungen zu haben. Das Sozialamt fühlt sich gerade bei der Aufgabe der Asylbewerberunterbringung – was die notwendigen Personalkosten betrifft –allein gelassen. Die Aufgabe wird von den Beschäftigten zwar mit hohem Einsatz und aufopferungsvoll – aber nicht aus Privatinteresse, sondern im Auftrag der Stadt Erlangen erledigt.

 

 

Die, dem ohnehin viel zu knapp bemessenen Amtsbudget 2014 auferlegten Zusatzbelastungen werden also zwangsläufig zu einem massiv negativen Budgetergebnis 2014 führen, das der Kämmerer spätestens zum Jahresende durch eine umfangreiche Mittelnachbewilligung wird ausgleichen müssen.

 

 

 

 


Anlagen: