Gebäude Bismarckstraße 4 und Wöhrstraße 4 a
Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu den vorgeschlagenen Baudenkmälern Bismarckstraße 4 und Wöhrstraße 4a wird hergestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Gebäude Bismarckstraße 4 und Wöhrstraße 4a sind als Baudenkmale gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.
Vorgeschlagene Listenergänzung:
Ort |
Straße, Hausnummer |
Beschreibung/ Langtext |
Erlangen |
Bismarckstraße 4 |
Wohn- und späteres Vereinshaus, zweigeschossiger Traufseitbau mit
abgewalmtem Satteldach und Zwerchhaus, zweiflügeliges Ornament-Haustor, 1876,
Abseite 1895; Einfriedung, Eisenzaun mit Ornamentstäben, 1876. |
Erlangen |
Wöhrstraße 4a |
Wohnhaus, ehem.
Farbrikgebäude, dreigeschossiger, traufständiger Ziegelbau mit Satteldach und
Gesimsgliederung, von Georg Hofmann, 1901. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit den Schreiben vom 15.01.2014 und 22.01.2014 über den Nachtrag der Gebäude Bismarckstraße 4 und Wöhrstraße 4a in die Denkmalliste informiert.
Die Schreiben vom 15.01.2014 und 22.01.2014 sollen nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei den Objekten Bismarckstraße 4 und Wöhrstraße 4a handelt es sich um Baudenkmale nach Art. 1 DSchG. Ihre Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.
Anlagen: Lageplan Bismarckstraße 4
Lageplan
Wöhrstraße 4a