Betreff
Keine Ausweisgebühr für EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung
hier: zum Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 55/2013 vom 23.04.2013
Vorlage
50/145/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 55/2013 vom 23.04.2013 ist damit abschließend bearbeitet.


Mit Fraktionsantrag Nr. 55/2013 vom 23.04.2013 beantragte die Stadtratsfraktion Grüne Liste, dass durch das Bürgeramt der Stadt Erlangen die Gebühr für einen neu ausgestellten Personalausweis für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende und für Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung entweder ermäßigt oder vollständig erlassen werden sollten. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises hatte sich im Jahr 2010 von bisher 8 Euro auf nunmehr 28,80 Euro erhöht. Die Antragstellerin wies jedoch bereits von sich aus daraufhin, dass diese höheren Personalausweisgebühren vollständig in die, seit 2011 geltenden Regelsätze für Empfänger von SGB II oder SGB XII einkalkuliert sind.

 

Nach Auffassung von Bürgeramt und Sozialamt ist eine Ermäßigung oder ein Erlass dieser Ausweisgebühren nicht gerechtfertigt, weil diese Gebühren in vollem Umfang in die jeweiligen Regelsätze eingerechnet sind. Darüber hinaus hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren aus dem gleichen Grund die Ausweisbehörden verbindlich angewiesen, Leistungsempfängern nach SGB II oder SGB XII keine Ermäßigung und keinen Erlass bei den Gebühren für die Neuausstellung eines Personalausweises zu gewähren. Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, dem Anliegen des Fraktionsantrages nicht zu folgen.

 

Nach dem bisherigen Verlauf der Behandlung dieses Fraktionsantrages in den Stadtratsgremien bittet die Verwaltung, über diesen Fraktionsantrag nunmehr endgültig zu entscheiden:

Ø  In der Sitzung von Sozialbeirat und Sozial- und Gesundheitsausschuss am 05.06.2013 beantragte die Antragstellerin ohne inhaltliche Diskussion die Verweisung in den Stadtrat.

Ø  In der Stadtratssitzung am 27.06.2013 wurde die Entscheidung vertagt, nachdem die Antragstellerin die Vermutung geäußert hatte, die von Ihr gewünschte Handhabung werde in der Stadt Fürth praktiziert (bereits damals wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass diese Vermutung unzutreffend und falsch ist).

Ø  In der Stadtratssitzung vom 25.07.2013 informierte die Verwaltung über das Ergebnis Ihrer Nachfrage bei der Stadt Fürth: Danach wird in der Stadt Fürth bei der Neuerteilung von Personalausweisen für Empfänger von SGB II oder SGB XII- Leistungen kein Erlass und keine Ermäßigung gewährt. Auf Wunsch der Antragstellerin wurde die Entscheidung über den Fraktionsantrag erneut vertagt mit der Bitte an die Verwaltung, erst den entsprechenden Stadtratsbeschluss der Stadt Fürth vorzulegen.

Ø  Eine erneute Rückfrage der Verwaltung bei der Stadt Fürth hat ergeben, dass in der Stadt Fürth zu diesem Thema weder ein positiver, noch ein negativer Stadtratsbeschluss existiert (es gibt lediglich eine Empfehlung des Sozialbeirates Fürth, für SGB II und SGB XII- Empfänger keine Ermäßigungen auszusprechen). Wie in Erlangen werden auch in der Stadt Fürth die entsprechenden Vorschriften durch die Verwaltung in eigener Verantwortung vollzogen – und zwar ausnahmslos in der Weise, dass ein Erlass oder eine Ermäßigung von Personalausweisgebühren für Empfänger von SGB II oder SGB XII nicht gewährt werden.

 

Die Verwaltung weist abschließend erneut darauf hin, dass die im Fraktionsantrag gewünschten Ermäßigungen oder Erlässe weder erlaubt sind (wegen der verbindlichen Weisungen des Innenministeriums), noch zweckmäßig oder angemessen sind (weil die Kosten vollständig in die jeweiligen Regelsätze eingerechnet sind). Die Verwaltung bittet deshalb nunmehr um abschließende Bearbeitung des Fraktionsantrages.

 


Anlagen:        1. Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 25.07.2013 mit

1.1  Protokollvermerk über die Sitzung des Sozialbeirates vom 05.06.2013 und des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 05.06.2013

1.2  Protokollvermerk des Stadtrates vom 27.06.2013

1.3  Protokollvermerk des Stadtrates vom 25.07.2013

                        2. Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 55/2013 vom 23.04.2013

                        3. Gesprächsnotiz des Bürgeramtes vom 10.01.2014 mit Beschlussvorlage des
                            Sozialbeirates Fürth vom 05.06.2013