Die Dienstvereinbarung über die Gewährung der leistungsorientierten Bezahlung (DVLoB) wird –vorbehaltlich der Zustimmung der Personalvertretung- mit Wirkung ab 01.01.2014 gemäß der in Anlage 1 enthaltenen Fassung geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die in der neuen Fassung der DVLoB aufgeführten Änderungen und
Ergänzungen sollen die Leistungsanreize für die Beschäftigten der
Stadtverwaltung weiterhin attraktiv gestaltet sowie eine einheitliche
Handhabung in den Fachbereichen gewährleistet werden.
Die Änderungen der DVLoB sind in der Anlage 1 textlich fett gedruckt und
unterstrichen dargestellt.
Änderungen im Tarifbereich
Die ursprüngliche Fassung des § 6 Abs. 6 DVLoB (Regelung der vorgezogenen Stufenvorrückung) enthielt lediglich die Regelung, dass die Gewährung einer Leistungsprämie erst wieder bei Erreichen des Regelaufstiegsdatums möglich ist. Auf Grund der undeutlichen Formulierung kam es in der Praxis zu Missverständnissen und die Beschäftigen wurden in dem Bewertungszeitraum (30.09.xx – 01.10.xx), in den das Ende der Laufzeit der vorzeitigen Stufenvorrückung (z. B. 01.09.xx) hineinfiel, grundsätzlich vom Leistungsentgelt ausgeschlossen. Die Teilnahme am Leistungsentgelt war somit erst im nächsten Bewertungszeitraum möglich.
Durch die Ergänzung des § 6 Abs. 6 DVLoB bzw. die Zwölftelregelung wird die Gewährung des Leistungsentgelt nach Ablauf der vorzeitigen Stufenvorrückung transparenter geregelt und den Dienststellen eine genauere Empfehlung gegeben.
Die Änderungen im Tarifbereich wurden in der Sitzung der betrieblichen Kommission am 09.12.13 abgestimmt.
Änderungen im Beamtenbereich
Die Neuregelung der Finanzierung (§ 23 Abs. 1 DVLoB) erfolgt auf Grund der Änderung der Budgetierungsregelungen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Änderungen der DVLoB sollen rückwirkend zum 01.01.2014 umgesetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Gesamtausschüttungsvolumen für den Tarifbereich ändert sich durch die Änderungen nicht.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
110090/11120011/501301
sind
nicht vorhanden
Anlagen: Entwurf DVLoB ab 1.1.2014