Betreff
Umfahrung Niederndorf - Neuses; Planungen der Stadt Herzogenaurach; Anbindung an die Niederndorfer Straße und den Hans-Ort-Ring bei Neuses
Vorlage
611/223/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen spricht sich bei der auf ihrem Gebiet gelegenen Anbindung der geplanten Umfahrung Niederndorf - Neues an die Niederndorfer Straße und den Hans-Ort-Ring für die vorgelegte „Variante A“ aus.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Position in die anstehenden Verfahren einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf Erlanger Stadtgebiet sollen möglichst vermieden werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Trasse der Süd- bzw. Ostumfahrung

Die Stadt Herzogenaurach plant den Bau einer südlichen Umgehungsstraße. Diese besteht aus den Teilstücken „Verbindungsstraße zwischen Staatsstraße 2263 und Hans-Maier-Straße“ (Südumfahrung) sowie „Umfahrung Niederndorf – Neuses als Teilstrecke der Staatsstraße 2263“ (Ostumfahrung).

 

Der östliche Teil der Ostumfahrung verläuft dabei auf Erlanger Gebiet (siehe Anlage 1). Der Anschluss an die Niederndorfer Straße (Staatsstraße 2244) sowie an den Hans-Ort-Ring (Nordumgehung Herzogenaurach) soll östlich des Ortsteils Neuses erfolgen.

 

Am 19.07.2012 hat der Stadtrat Herzogenaurach die Variante 2 „Ortsferne Umgehung“ beschlossen. Auf Erlanger Gebiet verläuft diese Trasse deutlich näher am Ortsteil Neuses als die bisher im Flächennutzungsplan (FNP 2003) dargestellte Trasse und bindet zusätzlich an den Fahrweg „Am Lobersberg“, der eine Verbindung nach Steudach bietet, an (siehe Anlage 2).

 

Varianten zur Anbindung

Eine vertiefende Untersuchung des geplanten Knotenpunkts an der Niederndorfer Straße bzw. am Hans-Ort-Ring wurde von der Stadt Herzogenaurach im UVPA am 11.12.2012 sowie im Ortsbeirat Frauenaurach am 22.01.2013 vorgestellt. Darin wurden sechs Varianten A – F aufgezeigt, die jeweils zum Ziel haben, den Durchgangsverkehr auf die Umgehung zu leiten und die Ortsdurchfahrt von Neuses und Niederndorf unattraktiv zu machen (siehe Anlage 3).

 

Die geplante Ostumfahrung wird bei allen Varianten in das Aurachtal eingreifen, aber auch zu einer Entlastung des OT Neuses vom Durchgangsverkehr führen. Die Verwaltung hat die vorgestellten Varianten hinsichtlich der Kriterien:

 

·         Flächenbedarf

·         Eingriff in Natur und Landschaft

·         Immissionsschutz

·         Gewässerschutz

·         Städtebauliche und verkehrliche Auswirkungen

 

untersucht.

 

Beurteilung

Im Ergebnis liegen die Varianten A (Ausbau der bestehenden Kreuzung) und B (Umbau zu Kreisverkehr) in etwa gleichauf. Allerdings wird die Variante B von der Stadt Herzogenaurach derzeit nicht weiter verfolgt, da ein Kreisverkehr nach ihren Angaben nicht ausreichend leistungsfähig ist. Somit schneidet die Variante A am günstigsten ab. Sie würde mit verhältnismäßig geringem baulichen Aufwand und Flächenbedarf alle Fahrbeziehungen gewährleisten, ohne Anreize für Schleichverkehre durch Neuses oder Steudach zu setzen.

 

Die Leistungsfähigkeit dieser Anbindung entspricht nach Angaben des von der Stadt Herzogenaurach beauftragten Ingenieurbüros (nur) den Minimalanforderungen. Die Stadt Herzogenaurach favorisiert daher aktuell die Variante D, die zusätzlich einen höhenfreien Anschluss an den Hans-Ort-Ring unter Nutzung der bestehenden Unterführung am Steudacher Weg beinhaltet. Diese Variante ist jedoch mit folgenden Nachteilen behaftet:

 

·         Deutlich höherer Flächenverbrauch (ca. Faktor 4 gegenüber Variante A)

·         Verlauf der nördlichen Anbindung nahe am OT Neuses

·         Unattraktive Radverkehrsführung, Gefährungspotenzial an nicht signalisiertem Überweg

 

Für die Verkehrsbeziehung zwischen Süd-/Ostumfahrung und Hans-Ort-Ring werden nur vergleichsweise geringe Verkehrsströme (50 Kfz/h = 6% des Verkehrs auf der Südumgehung, in Gegenrichtung 85 Kfz/h = 12%) prognostiziert. Hierfür – und unter Berücksichtigung der o.g. negativen Auswirkungen – erscheint der Aufwand für einen zusätzlichen höhenfreien Anschluss unverhältnismäßig.

 

Mit Variante A ist bereits eine ausreichende Leistungsfähigkeit gewährleistet. Es sollte nun vorrangig geprüft werden, ob und wie die ampelgesteuerten Knotenpunkte durch technische Maßnahmen (z.B. koordinierte Ampelschaltung, zusätzliche Aufstellfläche und Abbiegespuren) optimiert werden können. Falls es bei ansteigenden Verkehrsmengen in Zukunft tatsächlich zur Überlastung des Knotens kommen sollte, wäre ausgehend von dieser Variante ein späterer Ausbau gemäß Variante D immer noch möglich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Übergeordnete Planung

Das Projekt ist in dieser Form bisher nicht in den Ausbauplänen für Staatsstraßen enthalten. Dort ist – ebenso wie im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken – lediglich die Ost­umfahrung als Anbindung der St. 2263 (Vach – Herzogenaurach – Höchstadt) an die St. 2244 (Herzogenaurach – Erlangen) enthalten. Das Erlanger Teilstück dieser Planung ist auch im FNP 2003 dargestellt.

 

Sonderbaulast

Das Vorhaben soll von der Stadt Herzogenaurach in gemeindlicher Sonderbaulast für den Freistaat Bayern (Staatliches Bauamt Nürnberg) geplant und gebaut werden. Damit tritt die Stadt Herzogenaurach formal an die Stelle der staatlichen Behörde. Die Stadt Erlangen wird in den Verfahren beteiligt, eine förmliche Zustimmung ist aber nach Auskunft des Staatlichen Bauamts – selbst für die Maßnahmen auf Erlanger Gebiet – nicht erforderlich. Stellungnahmen der Stadt Erlangen unterliegen der planerischen Abwägung durch die Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsbehörde.

 

Planungsschritte

Bei der Regierung von Mittelfranken wird für das Projekt ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt. Im Rahmen des ROV werden die Behörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Im Vorfeld des ROV wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. Aktuell wird im sog. Scoping der räumliche und sachliche Untersuchungsumfang für die UVS abgegrenzt.

 

Eine weitere Ausarbeitung bzw. Überprüfung der Trassenführung auch im Hinblick auf die Anbindung an die Niederndorfer Straße und den Hans-Ort-Ring steht für das ROV noch aus. Diese soll nach Angaben der Stadt Herzogenaurach von einem noch auszuwählenden Planungsbüro bearbeitet werden.

 

Nach Abschluss des ROV ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. In diesem Verfahren ist eine verbindliche Trassenplanung zugrunde zu legen.

 

Weiteres Vorgehen

Um die Auswirkungen auf Erlanger Gebiet möglichst gering zu halten, sollte die Stadt Erlangen in den weiteren Planungsschritten darauf hinwirken, dass die Variante A für die östliche Anbindung der Umfahrung Niederndorf - Neuses zugrunde gelegt wird.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1:        Übersichtsplan Umfahrung Niederndorf - Neuses

Anlage 2:        Ausschnitt FNP 2003 mit Trasse Variante 2 und Anbindung Variante A

Anlage 3:        Varianten zur Anbindung