Betreff
Ausbau der Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße;
hier: Beginn von Planungen
Vorlage
613/170/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Nach der Straßenzustandsbewertung des Tiefbauamtes über das gesamte Straßennetz Erlangens befindet sich die Fahrbahn der Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße in einem baulich ungenügenden Zustand (Zustandsnote 4 - 5 bei einer Bewertungsskala von 1 - 5).

Eine Beseitigung dieser Schäden mittels Erneuerung der Fahrbahndecke oder sonstiger Instandsetzungsmaßnahmen ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich, sondern kann nur im Rahmen eines Vollausbaus erfolgen.

Der Geltungsbereich des Ausbaus ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Im Jahr 2014 sollen daher Bürgerbeteiligungen (frühzeitige und abschließende Bürgerbeteiligung) durchgeführt, Planungen zur Umgestaltung erarbeitet und entsprechende fachliche Abstimmungen vorgenommen werden. Die abschließenden Planungen werden dem UVPA dann zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Ausbau der Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße soll vor der Umgestaltung der Bismarckstraße mit Lorlebergplatz erfolgen, damit der Umleitungsverkehr der Schillerstraße/ Loewenichstraße während der Bauphase über die alte, unsanierte Bismarckstraße mit Lorlebergplatz geführt werden kann.

 

Gemäß Investitionsprogramm zum HH-Entwurf 2014 sind bei IP-Nr. 541.132 Planungsmittel für 2014 und Investitionsmittel für den Ausbau für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen.

Für die Maßnahme wird ein Zuwendungsantrag nach dem BayGFVFG gestellt werden. Mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten ist zu rechnen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen Beiträge von Grundeigentümern an der Schillerstraße und an der Loewenichstraße erhoben werden müssen, wenn ein Straßenausbau durchgeführt wird.


Anlagen:
Anlage 1 – Geltungsbereich des Ausbaus