Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2014 in der vorgelegten angepassten Fassung (siehe Anlage).
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Die Budgetierung soll unter Anpassung der Regeln (insbesondere mit der Änderung der Personalkostenbudgetierung lt. Beschluss 11/124/2013 vom 25.07.2013) fortgeführt werden.
Durch die Einführung der Personalkosten-Gut- und Lastschriften und dem Wegfall der dezentralen Personalkostenbudgets ist eine textliche Überarbeitung notwendig geworden. Hierbei wurden auch weitere textliche Anpassungen und Aktualisierungen vorgenommen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budgetierungsregeln 2014