Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr. 231A.351 |
Kostenstelle 400090’ |
Produkt 23110040 Leistungen für Berufsschule |
52.801,15
€ für |
Sachkonto 082102 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
|
Kostenstelle [175200 |
in Höhe von |
52.801,15
€ bei |
Produkt
11150017 |
Periodenfremde Erträge privat-rechtl. |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
25.000,00 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
57.555,29 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
110.356,44 € |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2013
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Für den
Umbau einer Backstube sowie einer ehemaligen Lernküche zu integrierten Fachunterrichtsräumen
IT im Jahr 2012 wurde eine Förderung durch die Regierung von Mittelfranken zugesagt.
In die Förderzusage waren auch IT-Ausstattungsgegenstände einbezogen.
Im Hinblick auf die Erbringung der IT-Dienstleistungen durch KommunalBit wurde durch den Zuschussgeber klargestellt, dass eine Förderung nur ausgezahlt werden kann, wenn die IT-Gegenstände von KommunalBit angekauft werden und ins städtische Vermögen übergehen.
Durch
Entscheidung des Oberbürgermeisters vom
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Durch eine
Rechnungsstellung KommunalBits an die Stadt, Bezahlung der Rechnung durch Amt
40 und Aufnahme der Gegenstände ins städtische Anlagevermögen werden die
Forderungen des Zuschussgebers erfüllt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Haushaltsmittel sind bei Amt 40 nicht
vorhanden. Damit die Rechnung beglichen werden kann, soll eine Verrechnung mit
der noch offenen Rückzahlung KommunalBits für den Bereich Schulen an den
allgemeinen Haushalt erfolgen (im Wirtschaftsplan KommunalBits sind 121.276,33
€ vorgesehen). Die Mittel sind anteilig iHv. 52.801,15 € bei Amt 40 bereitzustellen.
Anlagen: