Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren 2014 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes. Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die historische Innenstadt wurde von 2004 bis 2011 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt gefördert. Im Jahr 2011 erfolgte außerdem die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren.
Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2013:
Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Aktive Zentren“ im Jahr 2013 bisher Mittel in Höhe von ca. 210 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 350 T€ (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.
Die Bewilligungsbescheide 2013 verteilten
sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:
Programm „Aktive Zentren“
- Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Sanierung (Zuschusshöhe Bund/Land: 26 T€)
- Projektmittel Fachbereich „Aktive Zentren“ (Zuschusshöhe Bund/Land: 21 T€)
- Umgestaltung der Südlichen Stadtmauerstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 60 T€)
- Generalsanierung Palais Stutterheim (Zuschusshöhe Bund/Land: 103 T€)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2014
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2014 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2014 bis 2017 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 5.195 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (2.078 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (3.117 T€).
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.
Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden (vgl. z. B. Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk).
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Bedarfsmitteilung
Anlage
2: Geltungsbereich