1. Die Stadtverwaltung erarbeitet ämterübergreifend mit EB 77, Amt 61 und Amt 31 ein neues Grünkonzept.
2. Der EB 77 meldet den Mehrbedarf von 60.000 €, die im Haushaltsjahr 2015 benötigt werden, für die Beratungen des Haushalts 2014 an. (Zusätzliche 30.000 €, die in 2014 benötigt werden, sind bereits im Entwurf für den Haushalt 2014 angesetzt).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Planungsbüro Prof. Grebe hat
im Jahr 1967 ein Gutachten zur Grünplanung in Erlangen erstellt, das in
Konzepten zur Grün `82 und Grün `87 fortgeführt und erweitert wurde. Zwar
wirken sich die darin enthaltenen Erkenntnisse und Empfehlungen in ihren
Grundzügen bis heute in der Arbeit der Abteilung Stadtgrün aus, eine
Aktualisierung und Neufassung des Grünkonzeptes ist aber dringend erforderlich.
Das zu erarbeitende Konzept soll unter ökologischen, ökonomischen und
stadtplanerischen Gesichtspunkten langfristig wirkende Ziele und Maßnahmen für
Grün in Erlangen festlegen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Realisierung der oben genannten Konzepte sollen vor Ort überprüft und als Ausgangssituation festgestellt werden. Im nächsten Schritt werden Freiräume und Grünflächenstruktur analysiert und dargestellt und Handlungsschwerpunkte abgeleitet. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden Ziele und Maßnahmen für Grün in Erlangen definiert. Das Konzept liefert dabei vor allem Aussagen zu Grünflächen, Grünzügen, Grünverbindungen, Einbindung städtischer Wälder, Aufwertung von Grünflächen, Grünflächenpflegeaufwand, Biodiversität, Klimaanpassung und Empfehlungen zum Flächennutzungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Grünkonzept soll in einem ämterübergreifenden Prozess unter Bildung einer Projektgruppe erarbeitet werden. Neben Ref. III, Ref. VI, EB 77, Amt 61 und Amt 31 werden auch andere Behörden und Organisationen in Erlangen, deren Aufgaben und Fachbereiche von einem Grünkonzept berührt werden, einbezogen. Erste Besprechungen haben stadtverwaltungsintern bereits stattgefunden,.
Mit der eigentlichen Erarbeitung des Grünkonzeptes, für die eine Dauer
von mindestens einem Jahr angesetzt wird, soll ein externes Planungsbüro
beauftragt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Nach einer ersten
Markterkundung durch EB 77, werden die Kosten für die Erstellung eines
Grünkonzeptes auf ca. 90.000 € geschätzt. Im Wirtschaftsplan 2014 des EB 77
sind bereits 30.000 € für das Grünkonzept angesetzt. Die weiteren 60.000 €
werden erst 2015 benötigt, sind aber, um den Auftrag über den Gesamtbetrag
vergeben zu können, bereits in die Beratungen zum Haushalt 2014 aufzunehmen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
90.000
€ |
bei
Sachkonto: EB 77 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
2014: 30.000 € sind im Budget des EB 77 für 2014 vorhanden
Mittel für anteilige Personalkosten sind nicht vorhanden
2015: 60.000 € sind nicht vorhanden
Mittel für anteilige Personalkosten sind nicht vorhanden
Anlagen: