A. Die Sportförderrichtlinien werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen und im Anhang aufgezeigt beschlossen.
B. Die Sportförderrichtlinien werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen und
im Anhang aufgezeigt und mit folgender zusätzlichen Änderung
3.5 Ehrenbrief der Stadt Erlangen
Mit dem Ehrenbrief der Stadt Erlangen können ehrenamtlich Tätige, die sich
langfristig engagiert und nachhaltig für die Förderung des Sports und die
Motivation zur aktiven Teilnahme eingesetzt haben, geehrt werden.
Es sollen nicht mehr als vier Ehrenbriefe im Jahr vergeben werden, davon
mindestens einer an eine Frau.
Die Stadt Erlangen verfolgt eine Politik der Chancengleichheit, diese ist auch
bei der Vergabe der Ehrenbriefe zu berücksichtigen.
beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Angleichen an die Neuregelungen des BLSVs. Veränderungswünsche aus dem Sportausschuss, Sportbeirat, Jury und von Sportvereinen wurden eingearbeitet. Die Richtlinien sind von der Gleichstellungsstelle geschlechtsneutral formuliert worden.
2. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
In der Anlage sind die Änderungsvorschläge der in fetter kursiver Schrift erkennbar gemacht. Nicht mehr erforderliche Regelungen sind durchgestrichen.
3. Ressourcen
Haushaltsmittel
Werden nicht benötigt.
Anlagen: