1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 549.715,94 EUR (ohne Ämter 33 und 50) gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse und der Personalmittelergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 850.105,39 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3a wird zugestimmt.
5. Bei den Ämtern, die mit einem n e g a t i v e n Budgetergebnis abgeschlossen haben (ohne Ämter 41 und 44 sowie Abt. 451), sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verwaltungs-vorschlag Verlustvortrag |
Beschluss Fachausschuss |
Gutachten HFPA |
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32 |
-89.634,34 EUR |
-89.634,34 EUR |
UVPA
11.06.2013: Abweichend von dem von der
Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag
in Höhe von Mit … gegen
… Stimmen |
Dem
Verlustvortrag wird
|
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452 Museum |
-1.260,10 EUR |
-1.260,10 EUR |
KFA 24.04.2013: Abweichend von dem von der
Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag
in Höhe von -1.260,10 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe
von 0 EUR vor. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
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471/ KPB |
-53.457,58 EUR |
-53.457,58
EUR |
KFA 24.04.2013: Abweichend von dem von der
Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag
in Höhe von 53.457,58 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe
von 14.233,76 EUR vor. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
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6. Die Zustimmung zu den positiven Budgetüberträgen der Ämter 33 und 50 sowie zu den negativen Budgetüberträgen der Ämter 41, 44 und Abt. 451 (Stadtarchiv) gemäß Anlage 2b einschließlich der vorgenommenen Bereinigungen bleiben Einzelbeschlüssen des Stadtrates vorbehalten, ebenso die Feststellung der entsprechenden positiven Budgetüberträge bzw. der vorzutragenden Verlustvorträge.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Haushaltsjahr 2012 haben 26 Fachämter (ohne GME) und 3 Abteilungen (Abt. 451
-
Das Ergebnis setzt sich zusammen aus einem Überschuss beim bereinigten Sachmittelbudgetergebnis i. H. v. 1.181.491,52 EUR (Vorjahr: Überschuss von 450.834,08 EUR) und einem Überschuss beim bereinigten Personalmittelbudgetergebnis i. H. v. 1.312.055,25 EUR (Vorjahr: 809.167,10 EUR), wie der Anlage 2a unter „Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR, Teil I + II“ zu entnehmen ist.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt – 26.757.100,-- EUR beschlossen. (Erwartete Erträge 71.140.400,-- EUR, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 46.364.600,-- EUR, und voraussichtliche Aufwendungen: 97.897.500,--EUR, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 70.187.100,-- EUR).
Im Laufe des Haushaltsjahres 2012 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget der Fachämter eine Erhöhung um saldiert 802.915,76 EUR (Erhöhung der Erträge um 25.868,99 EUR und der Aufwendungen um 828.784,75 EUR).
Die Fachamtsbudgets haben mit einem Plus bei den Sachmitteln in Höhe von 2.158.512,82 EUR abgeschlossen (s. hierzu Anlage 2a unter „Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR, Teil I + II“). Im Jahr 2011 war an dieser Stelle noch ein Minus von 1.389.799,45 EUR zu verzeichnen. Nach Durchführung notwendiger Bereinigungen errechnet sich ein positives bereinigtes Sachmittelbudgetergebnis 2012 der Fachämter von 1.181.491,52 EUR (Vorjahr: pos. SKB-Ergebnis i. H. v. 450.834,08 EUR). Bereinigungsbedarf in größerem Umfang bestand im Bereich des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes (Amt 32), das in 2012 außerordentliche Erträge aus der Jahresabrechnung 2011 der Verkehrsüberwachung vereinnahmte (ca. 0,5 Mio. EUR) und im Bereich des Stadtjugendamtes (Amt 51), das aufgrund einer positiven Ertragsentwicklung eine Mittelbereitstellung nicht in voller Höhe (Bereinigung um ca. 0,25 Mio. EUR) in Anspruch nehmen musste. Die beachtliche Steigerung der Sachmittelbudgetergebnisse gegenüber dem Vorjahr ist ein Hinweis darauf, dass die Mittelausstattung der Fachamtsbudgets als durchaus auskömmlich angesehen werden darf.
Das Personalmittelbudgetergebnis 2012 der Fachämter, das vom Personalamt ermittelt wurde (s. hierzu Anlage 2a unter „Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR, Teil I + II“), fiel nach Bereinigungen zu Lasten des städtischen Haushalts in Höhe von 328.898,60 EUR mit einem Überschuss von 1.312.055,25 EUR (2011: 809.167,10 EUR) wieder besser aus als im Vorjahr, und dies ungeachtet der pauschalen Kürzung der Personalmittelbudgets um drei Prozent im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung. Unerwähnt bleiben darf allerdings auch nicht, dass die vorgenommene Kürzung in Einzelfällen zu einem negativen Personalmittelbudgetergebnis führt, wenn das Fachamt aufgrund seiner Personalstruktur tatsächlich nur wenig Handlungsspielraum für Personalmitteleinsparungen hat, die sich bspw. dann erzielen lassen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für bestimmte Zeit unbesetzt bleiben und die Einsparungen nicht anderweitig verausgabt werden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse
wurde von den Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.
Wie viele Ämter positive oder negative Sach- und Personalkostenbudgetergebnisse
erzielt haben, ist der Anlage 4 „Vergleich der bereinigten Budgetergebnisse von
2008 bis 2012“ zu entnehmen.
Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
||
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|
||
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
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Personalmittelbudgetergebnis lt. Personalamt |
+/- |
Bereinigungen |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes Sachmittelbudget- |
= |
Bereinigtes Personalmittelbudget- |
|
|||
|
Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis (Teilergebnis I +
Teilergebnis II) |
||
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut
Budgetierungsregeln |
||
= |
Zu übertragendes Gesamtergebnis |
||
- |
Freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
||
= |
Übertragungsvorschlag
/ Vorschlag Verlustvortrag für HFPA/Stadtrat |
Die Budgetierungsregeln 2012 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses
an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu
100% als Verlust vorgetragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 2.001.349,47 EUR (2011: 1.882.549,61 EUR bei einer Ergebnisrückgabe von 80%), wie Anlage 2 b unter „Übertragungsvorschlag/Verlustvortrag in EUR, Teil I und II“ zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein auf Schulverwaltungsamt, Amt für Arbeit und Soziales und Stadtjugendamt annähernd 1 Mio. EUR. Zuschussbudgets in diesem Bereich sind, so zeigt es die Erfahrung, eben nur annähernd passgenau zu bemessen.
Erfreulicherweise waren wieder mehr Ämter (9 Ämter gegenüber 2 Ämtern im Vorjahr) bereit, weitere Beträge ihrer Ergebnisse mit einer Gesamthöhe von 234.184,53 EUR zurückzugeben. Dies waren die Ämter eGov, Personalamt, Rechnungsprüfungsamt, Stadtkämmerei, Umweltamt, Standesamt, Amt für Veterinärwesen, Sportamt und Bauaufsichtsamt.
Außerdem haben die Ämter 31 und 52 Teilrückgaben aus ihrer Sonderrechnung Budgetergebnisse i. H. v. 12.138,64 bzw. 29.350,23 EUR zugestimmt. Betrachtet man den kontinuierlichen Anstieg des Standes der Sonderrechnung Budgetergebnisse der letzten Jahre, so sei an dieser Stelle die Frage erlaubt, ob die Beschlüsse, die die Ämter in ihren Fachausschüssen jährlich über die Verwendung der Mittel der Sonderrechnung Budgetergebnisse herbeiführen, in allen Fällen konsequent umgesetzt werden. Im Interesse der gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung sollte geprüft werden, ob nicht die Rückgabe zumindest eines Teilbetrages der Sonderrechnung Budgetergebnisse geboten erscheint, wenn deren Mittel nicht zeitnah für den vorgesehenen Zweck abfließen.
Nachdem die Übertragung und Verwendung der Budgetergebnisse der Ämter 33, 41, 44 und der Abt. 451 (Stadtarchiv) nicht von den Fachausschüssen beschlossen, sondern zur Beschlussfassung in den Stadtrat verwiesen wurden, sind der positive Budgetübertrag des Amtes 33 und die Verlustvorträge der Ämter 41, 44 sowie der Abt. 451 Gegenstand von Einzelbeschlüssen des Stadtrates. Ebenso wird für den positiven Budgetübertrag des Amtes 50 ein Einzelbeschluss herbeigeführt, da das Fachamt eine vom Stadtrat beschlossene Bereinigung des Budgetergebnisses 2012, die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2013 beschlossen wurde, ablehnt.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben -ausgenommen die Ämter 33 und 50-, entsprechend der beiliegenden Anlage 1b „Budgetabrechnung 2012“ insgesamt 549.715,94 EUR zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse zugeführt. Hinsichtlich der möglichen Entnahme von Mitteln aus der Sonderrechnung Budgetergebnisse wird auf die Budgetierungsregel Nr. 1.2.3 Buchstabe c im Haushalt 2012 auf Seite 366 verwiesen.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2012 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, schlägt
die Kämmerei in Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln
vor, den Verlust -soweit er sich nicht durch eine Entnahme aus der
Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgleichen lässt- in
voller Höhe vorzutragen.
Der sich danach -ohne Berücksichtigung der Verlustvorträge der Ämter 41, 44 sowie der Abt. 451-errechnende Gesamtbetrag von 144.352,02 EUR an vorzutragenden negativen Budgetergebnissen entsprechend der beiliegenden Anlage 1b „Budgetabrechnung 2012“ verteilt sich auf Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (-89.634,34 EUR), die Abt. 451 (Stadtarchiv) und das Kulturprojektbüro (-53.457,58 EUR).
Das negative Budgetergebnis der Gleichstellungsstelle kann durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis dieses Amtes in voller Höhe ausgeglichen werden, sodass ein Verlustvortrag in diesem Fall entfällt.
Die Verlustvorträge werden technisch durch eine Budgetreduzierung
umgesetzt. Zum Ausgleich der Verlustvorträge sind die Fachämter
verpflichtet, Konsolidierungsvorschläge einzubringen. Der Stadtrat erlässt
jedes Jahr einigen Fachämtern einen Teil des Verlustvortrages ohne diese
Konsolidierungsvorschläge einzufordern mit dem Ergebnis, dass erneute Verluste
im nächsten Jahr bereits vorprogrammiert sind.
Die Sonderrechnung Budgetergebnisse (s. Anlage 5) hat sich wie folgt entwickelt:
|
2012 in EUR |
2011 in EUR |
Stand:
01.01. |
2.115.982,32 |
2.208.275,72 |
Entnahmen
aufgrund Fachamtsbeschluss |
-336.556,69 |
-469.534.99 |
Entnahmen
zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse |
-1.246,75 |
-90.079,32 |
Entnahmen
infolge freiwilliger Rückgabe |
-41.488,87 |
6.056,73 |
Zuführung
Budgetergebnisse |
698.568,49 |
461.264,18 |
Zuführungen
wegen Umbuchungen/Bereinigungen |
|
6.056,73 |
Stand:
31.12. |
2.435.258,50 |
2.115.982,32 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2012 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
----
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2012 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 549.715,94 EUR
zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 42.735,62 EUR, davon 1.246,75 EUR
zum Ausgleich eines negativen Budgetergebnisses sowie 41.488,87 EUR als
freiwillige Rückgabe, entnommen. Die Zuführungen der Ämter 33 und 50 sind
Gegenstand von Einzelbeschlüssen des Stadtrates.
Jeder Euro Verlust, der im Widerspruch zu
den Budgetierungsregeln nicht vorgetragen wird, wirkt der erforderlichen
Haushaltskonsolidierung entgegen. Die Auflagen zur Genehmigung des Haushalts
2013 fordern aber gerade diese Konsolidierungsmaßnahmen ein.
Anlagen:
Anlage
1a_B_Abrechnung2012_Teil I
Anlage 1b_B_Abrechnung2012_Uebertrag Teil I
Anlage
2a_B_Abrechnung2012_ Teil II
Anlage 2b_B_Abrechnung2012_Uebertrag Teil II
Anlage 3a_Bereinigungen_2012_Teil I
Anlage 3b_Bereinigungen_2012_Teil II
Anlage 4_Vergleich_Budgetergebnisse
Anlage 5_Sonderrechung_Budgetergebnisse_2012