Die Dienstvereinbarung über die Gewährung der leistungsorientierten Bezahlung (DVLoB) in der in Anlage 1 enthaltenen Fassung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates, mit Wirkung ab 01.01.2013 geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
Durch die in der neuen Fassung
der DVLoB aufgeführten Änderungen und Ergänzungen sollen die Leistungsanreize
für die Beschäftigten der Stadtverwaltungen weiterhin attraktiv gestaltet sowie
eine einheitliche Handhabung in den Fachbereichen gewährleistet werden.
Die Änderungen der DVLoB sind in der Anlage 1 textlich fett gedruckt und
unterstrichen dargestellt.
1.
Änderungen im Tarifbereich
In der ursprünglichen Fassung des § 6 Abs. 6 DVLoB (Regelung der vorgezogenen Stufenvorrückung) war die gleichzeitige Gewährung von Stufenaufstieg und Leistungsentgelt grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in sehr eingeschränktem Umfang konnten Ausnahmen davon genehmigt werden.
Durch die neue Fassung des § 6 Abs. 6 DVLoB steht der Betrieblichen Kommission künftig ein größerer Handlungsspielraum für die gleichzeitige Gewährung von vorgezogener Stufenvorrückung sowie des Leistungsentgeltes zur Verfügung. Die Neuregelung ermöglicht es, flexibel einzelfallgerecht reagieren zu können. Damit kann das besondere Engagement der Leistungsträger mit höheren finanziellen Anreizen als bisher honoriert werden.
Im Hinblick auf die Festlegung einer Mindestbeschäftigungsdauer, der Stichtagsregelung für eine Ausschüttung bei Ausscheiden sowie der anteiligen Ausschüttung an Teilzeitkräfte wurde von den Fachbereichen bei der Ausschüttung von Leistungsentgelten bisher nicht einheitlich verfahren, da die DVLoB hierzu keine entsprechenden Regelungen enthielt.
Durch die Einführung der entsprechenden Regelungen soll den Dienststellen eine klare Empfehlung an die Hand gegeben werden, ohne jedoch begründete Ausnahmen gänzlich auszuschließen. Die Regelungen entsprechen weitestgehend den Empfehlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes und werden bereits in dieser Form von einigen Dienststellen der Stadt Erlangen in der Praxis angewendet.
Die Änderungen im Tarifbereich wurden in der Sitzung der betrieblichen Kommission am 27.2.2013 abgestimmt.
Änderung im Beamtenbereich:
Die bisherige Fassung der DVLoB enthält die Gewährung einer Leistungsstufe für Beamtinnen und Beamtinnen mit einer Vergabequote von 15 %. Diese Vergabequote wurde zunehmend weniger genutzt (2012: 33 Vergaben von 76 möglichen). Mit der Einführung des Neuen Dienstrechts verringern sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Leistungslaufbahngesetz (LlbG) die Möglichkeiten einer Leistungsstufenvergabe noch weiter.
Um auch in Zukunft Leistungsanreize für eine größere Anzahl von Beamtinnen und Beamten zur Verfügung zu stellen, sollen die Gewährung von Leistungsstufen abgeschafft und im Gegenzug der Vergabeumfang der Leistungsprämien von bisher 15% auf 20 % erhöht sowie der Prämienhöchstbetrag bei den Gruppenvergaben auf das 1,5 fache des Anfangsgrundgehaltes heraufgesetzt werden.
Diese Neuregelung ermöglicht es, dass künftig mehr Gruppenvergaben genutzt sowie den einzelnen Beamtinnen und Beamten der Gruppe größere Prämienbeträge zuerkannt werden können.
Außerdem können künftig nicht nur Beamtinnen und Beamte mit herausragenden besonderen Leistungen, sondern auch mit dauerhaft herausragenden Leistungen Prämien gewährt werden.
2.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die Änderungen der DVLoB sollen rückwirkend zum 1.1. 2013 umgesetzt werden.
3.
3.
Ressourcen
4.
Das Gesamtausschüttungsvolumen für den
Tarifbereich ändert sich durch die Änderungen nicht.
Das gesetzlich vorgegebene Budget nach dem LlbG für den Beamtenbereich in Höhe
von 1 % der Grundgehaltssumme wird eingehalten.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen: DV Lob