Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2009, wonach die Elternbeiträge in der Kindertagespflege an den Beträgen für Kinderkrippen orientiert angepasst werden, wird aufgehoben.
- Die Elternbeiträge werden gemäß der neuen Regelung im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), wie von der Verwaltung des Jugendamts unter Ziff. 3 vorgeschlagen, angepasst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Neufassung des BayKiBiG werden die Elternbeiträge in der Tagespflege in ihrer Obergrenze gedeckelt. Dies führt dazu, dass die Elternbeiträge in Erlangen sinken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Anpassung der Elternbeiträge an die Vorgaben der Neufassung des BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2009 wurde die Höhe der Elternbeiträge wie folgt beschlossen:
Buchungszeit |
Elternbeitrag/Monat |
|
Buchungszeit |
Elternbeitrag/Monat |
Bis 2 Stunden |
88,00 € |
|
Bis 7 Stunden |
308,00 € |
Bis 3 Stunden |
132,00 € |
|
Bis 8 Stunden |
352,00 € |
Bis 4 Stunden |
176,00 € |
|
Bis 9 Stunden |
396,00 € |
Bis 5 Stunden |
220,00 € |
|
Bis 10 Stunden |
440,00 € |
Bis 6 Stunden |
264,00 € |
|
|
Mit der
Neufassung des BayKiBiG wurde als Fördervoraussetzung festgelegt, dass die
Tages-
pflege nur dann staatlich gefördert
wird, wenn die Elternbeteiligung auf maximal die 1,5-fache
Höhe des staatlichen Anteils der
kindbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt
wird.
Anhaltspunkt für
die Festlegung der maximalen Elternbeteiligung ist daher der vorläufige
Basiswert für das laufende
Kindergartenjahr. Dieser beträgt derzeit 920,67 Euro für eine Buchung
von über drei bis einschließlich vier
Stunden täglich.
Außerdem spielt der sogenannte
Gewichtungsfaktor (GW) und der Buchungszeitfaktor (BF) ei-
ne Rolle. Der Gewichtungsfaktor beträgt
in der Tagespflege einheitlich 1,3. Der Buchungszeit-
faktor beträgt bei einer Buchung von bis
zu 4 Stunden 1,0. Er verändert sich pro Stunde jeweils
um 0,25 nach oben oder unten.
Beispiel:
bis 3 Stunden: 920,67 Euro x 1,3 GW x
0,75 BF x 1,5 : 12 = 112,21 Euro
bis 4 Stunden: 920,67 Euro x 1,3 GW x 1,0
BF x 1,5 : 12 = 149,61 Euro
bis 8 Stunden: 920,67 Euro x 1,3 GW
x 2,0 BF x 1,5 : 12 = 299,22 Euro
Die Beträge verringern sich um ca.
15 %. Berücksichtigt man die Tatsache, dass ein Teil der
Kostenbeiträge im Rahmen der
Beitragsübernahme vom Jugendamt übernommen werden,
ergibt sich netto eine Mindereinnahme
von ca. 50.000 Euro. Demgegenüber stehen ca.
380.000,00 Euro an staatlicher
Förderung für die Tagespflege.
Um die staatliche Förderung nicht zu verlieren, wird deshalb vorgeschlagen, die Elternbeiträge nach Maßgabe des Art. 20 Ziff. 3 BayKiBiG neu festzusetzen. Hieraus ergeben sich folgende Beträge:
Buchungszeit |
Elternbeitrag/Monat |
Abgerundet |
Bis 2 Stunden |
74,80 € |
74,00
€ |
Bis 3 Stunden |
112,21 € |
112,00
€ |
Bis 4 Stunden |
149,61 € |
149,00
€ |
Bis 5 Stunden |
187,01 € |
187,00
€ |
Bis 6 Stunden |
224,41 € |
224,00
€ |
Bis 7 Stunden |
261,82 € |
261,00
€ |
Bis 8 Stunden |
299,22 € |
299,00
€ |
Bis 9 Sunden |
336,62 € |
336,00
€ |
Bis 10 Stunden |
374,02 € |
374,00
€ |
Durch die faktische Absenkung der Beiträge in der Kindertagespflege vergrößert sich der „Abstand“ zu den vergleichbaren Beiträgen für Kinderkrippen so weit nach unten, dass von einer Orientierung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege an den Beträgen für Kinderkrippen freier Träger nicht mehr gesprochen werden kann. Insoweit ist der korrespondierende Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2009 aufzuheben.
Die Neuregelungen sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten, so dass die Verwaltung des Jugendamts die Elternbeiträge auch rückwirkend berichtigen und entweder zurückzahlen oder verrechnen muss. Es wird hierbei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt (Einnahmeverlust)
Anlagen: keine