Betreff
Anpassung der Elternbeiträge in der Tagespflege
Vorlage
510/033/2013
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2009, wonach die Elternbeiträge in der Kindertagespflege an den Beträgen für Kinderkrippen orientiert angepasst werden, wird aufgehoben.

 

  1. Die Elternbeiträge werden gemäß der neuen Regelung im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), wie von der Verwaltung des Jugendamts unter Ziff. 3 vorgeschlagen, angepasst.

   


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Neufassung des BayKiBiG werden die Elternbeiträge in der Tagespflege in ihrer Obergrenze gedeckelt. Dies führt dazu, dass die Elternbeiträge in Erlangen sinken.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Anpassung der Elternbeiträge an die Vorgaben der Neufassung des BayKiBiG

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2009 wurde die Höhe der Elternbeiträge wie folgt beschlossen:

 

 

Buchungszeit

Elternbeitrag/Monat

 

Buchungszeit

Elternbeitrag/Monat

Bis 2 Stunden

  88,00 €

 

Bis 7 Stunden

308,00 €

Bis 3 Stunden

132,00 €

 

Bis 8 Stunden

352,00 €

Bis 4 Stunden

176,00 €

 

Bis 9 Stunden

396,00 €

Bis 5 Stunden

220,00 €

 

Bis 10 Stunden

440,00 €

Bis 6 Stunden

264,00 €

 

 

 

 

    

 

      Mit der Neufassung des BayKiBiG wurde als Fördervoraussetzung festgelegt, dass die Tages-
      pflege nur dann staatlich gefördert wird, wenn die Elternbeteiligung auf maximal die 1,5-fache
      Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt
      wird. 

 

 Anhaltspunkt für die Festlegung der maximalen Elternbeteiligung ist daher der vorläufige Basiswert für das laufende  Kindergartenjahr. Dieser beträgt derzeit 920,67 Euro für eine Buchung
 von über drei bis einschließlich vier Stunden täglich.
 Außerdem spielt der sogenannte Gewichtungsfaktor (GW) und der Buchungszeitfaktor (BF) ei-
 ne Rolle. Der Gewichtungsfaktor beträgt in der Tagespflege einheitlich 1,3. Der Buchungszeit-
 faktor beträgt bei einer Buchung von bis zu 4 Stunden 1,0. Er verändert sich pro Stunde jeweils
 um 0,25 nach oben oder unten.

 

      Beispiel:

 

      bis 3 Stunden: 920,67 Euro x 1,3 GW x 0,75 BF x 1,5 : 12 = 112,21 Euro

      bis 4 Stunden: 920,67 Euro x 1,3 GW x 1,0 BF x   1,5 : 12 = 149,61 Euro
      bis 8 Stunden: 920,67 Euro x 1,3 GW x 2,0 BF x   1,5 : 12 = 299,22 Euro

 

      Die Beträge verringern sich um ca. 15 %. Berücksichtigt man die Tatsache, dass ein Teil der 
      Kostenbeiträge im Rahmen der Beitragsübernahme vom Jugendamt übernommen werden,  
      ergibt sich netto eine Mindereinnahme von ca. 50.000 Euro. Demgegenüber stehen ca.
      380.000,00 Euro an staatlicher Förderung für die Tagespflege.

 

Um die staatliche Förderung nicht zu verlieren, wird deshalb vorgeschlagen, die Elternbeiträge nach Maßgabe des Art. 20 Ziff. 3 BayKiBiG neu festzusetzen. Hieraus ergeben sich folgende Beträge:

 

 

Buchungszeit

Elternbeitrag/Monat

Abgerundet

Bis 2 Stunden

74,80 €

74,00 €

Bis 3 Stunden

112,21 €

112,00 €

Bis 4 Stunden

149,61 €

149,00 €

Bis 5 Stunden

187,01 €

187,00 €

Bis 6 Stunden

224,41 €

224,00 €

Bis 7 Stunden

261,82 €

261,00 €

Bis 8 Stunden

299,22 €

299,00 €

Bis 9 Sunden

336,62 €

336,00 €

Bis 10 Stunden

374,02 €

374,00 €

 

 

Durch die faktische Absenkung der Beiträge in der Kindertagespflege vergrößert sich der „Abstand“ zu den vergleichbaren Beiträgen für Kinderkrippen so weit nach unten, dass von einer Orientierung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege an den Beträgen für Kinderkrippen freier Träger nicht mehr gesprochen werden kann. Insoweit ist der korrespondierende Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2009 aufzuheben.

 

Die Neuregelungen sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten, so dass die Verwaltung des Jugendamts die Elternbeiträge auch rückwirkend berichtigen und entweder zurückzahlen oder verrechnen muss. Es wird hierbei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt (Einnahmeverlust)


Anlagen: keine