1. Es werden auch zukünftig bei Vergaben grundsätzlich die in den Vergaberichtlinien i.d.F. vom 26.07.2012 (dort. Ziff. 3.2) genannten Arbeitsgrundlagen verwendet.
2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 018/2012 vom 28.02.2012 (Anlage 1) ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die SPD-Fraktion im Stadtrat Erlangen beantragte mit Fraktionsantrag vom 28.02.2012, für Bauaufträge künftig folgende Vertragsklausel zu verwenden: „Wer einen Bauauftrag der Stadt erhält, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle eingesetzten Arbeitnehmer den jeweils geltenden Mindestlohn erhalten. Bei einem Verstoß gegen die Klausel kann die Stadt einen Teil der Auftragssumme einbehalten.“ Außerdem beantragte die SPD-Fraktion, die Ausweitung dieser Vertragsklausel auf andere Bereiche zu prüfen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach den derzeit gültigen, am 26.07.2012 vom Stadtrat beschlossenen, Vergaberichtlinien sind für die Vergabe von Bauleistungen die Formulare des „Handbuchs für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaats Bayern“ (VHB Bayern) und für die Vergabe von VOL-Leistungen die Formulare des „Vergabehandbuchs für Lieferungen und Leistungen Bayern“ (VHL Bayern) grundsätzlich zu verwenden (Ziff. 3.2 der Vergaberichtlinien). Das VHB enthält ein für den gesamten Bereich des Hochbaus maßgebliches Formular mit vertragsstrafenbewehrten Tariftreue- und Mindestlohnerklärungen, die über das von der Stadt München geforderte hinausgehen (siehe Anlage 2). Das VHL enthält noch kein derartiges Formular, befindet sich jedoch derzeit in Überarbeitung. In dem vom Mindestlohn betroffenen Bereich der Gebäudereinigung wird bereits seit längerem eine Tariftreue- und Mindestlohnerklärung verwendet, die dem Antrag der SPD-Fraktion entspricht.
Im Übrigen wird der Klarstellung halber darauf hingewiesen, dass sich die Rechtsverbindlichkeit der Mindestlöhne nicht erst aus der Tariftreueerklärung, sondern aus der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des jeweiligen Tarifvertrags bzw. einer Rechtsverordnung nach § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ergibt. Das AEntG sieht die Prüfung der Einhaltung der Mindestlöhne durch die Zollverwaltung vor und ermöglicht die Verhängung von Bußgeldern sowie den Ausschluss der dagegen verstoßenden Firmen von zukünftigen Aufträgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung schlägt vor, die Vergaberichtlinien nicht erneut zu ändern und weiterhin mit den bewährten und rechtssicheren Vergabehandbüchern zu arbeiten. Wie oben dargestellt werden entsprechende Tariftreueerklärungen bereits in den wichtigsten Anwendungsbereichen des Mindestlohns gefordert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Fraktionsantrag
Anlage 2: Formular 231.H des VHB