Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der HFPA hat in der
Sitzung am 23.03.2011 beschlossen, das Personal- und Organisationsamt mit dem
Umsetzungscontrolling zu den Haushaltskonsolidierungsbeschlüssen 2011 (Rödl
& Partner) zu beauftragen.
Der Berichtszeitraum wurde auf ein halbes Jahr festgelegt, der letzte Bericht
erfolgte am 18.04.2012.
1. Zusammenfassung
der Einsparziele 2012 zum Stand 31.08.2012 Gesamtstadt:
Kostenreduzierung im Personalaufwand (Maßnahme 1, 3, 6,8) :
Ziel (2011): |
423.600 € |
Ist (2011) |
313.133 € |
Ziel
(31.08.2012): |
414.173 € |
Ist
(31.08.2012) |
399.430 € |
Kostenreduzierung im
Sachkostenaufwand :
Ziel 31.08.2012 |
Ist (31.08.2012) |
|
Maßnahme 5
|
53.333 € |
53.333 € |
2.
Einzelberichte
Amt
11 – Maßnahme Nr. 1 (Reorganisation der Abteilungsgliederung Abt. 112 bzw.
Abt.111 alt)
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Eine weitere Berichterstattung ist daher nicht mehr notwendig.
Amt
11 – Maßnahme Nr. 3 (Kürzung des zbV-Budgets)
Die Maßnahme ist
umgesetzt. Eine weitere Berichterstattung ist daher nicht mehr notwendig.
Amt
11 – Maßnahme Nr. 4 (Reduzierung Ausbildung über Bedarf)
1.Beschreibung
der Maßnahme
„Bei
der Stadt Erlangen wurden in den Jahren 2006 bis 2010 mit den jährlich
begonnenen drei-jährigen Ausbildungszyklen neben der Bedarfsausbildung im
Durchschnitt jeweils zehn Ausbildungsverhältnisse über Bedarf begründet. …
Wir
empfehlen deshalb, ab dem Ausbildungsjahrgang 2012 die je jährlich begonnenem
Ausbildungszyklus über Bedarf angebotenen Ausbildungsverhältnisse um fünf zu
reduzieren.“
2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im Zeitplan: |
ü |
3. Finanzziele
Die Realisierung der Maßnahme ist für das
Jahr 2013 avisiert und wird planmäßig umgesetzt.
Amt
11 – Maßnahme Nr. 5 (Einsparung von Büroarbeitsplätzen)
Die Maßnahme ist
umgesetzt. Eine weitere Berichterstattung ist daher nicht mehr notwendig.
Amt
11 – Maßnahme Nr. 6 (Einführung einer 2-monatigen Wiederbesetzungssperre zum
01.03.2011)
1. Beschreibung der Maßnahme
Die 2-monatige
Wiederbesetzungssperre wird durch den Abzug der finanziellen Ressourcen im
Personalkostenbudget umgesetzt. Sofern andere Mittel aus den Budgets des
betroffenen
Fachamts vorhanden
sind, hat das Fachamt die Möglichkeit, freie Planstellen auch sofort wieder zu
besetzen. Die Maßnahme wird fortgeführt.
2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im Zeitplan: |
ü |
3. Finanzziele
Ziel für
31.08.2012 |
275.440 € |
Stand zum
31.08.2012 |
286.297 € |
Nachdem die
Fluktuation der Beschäftigten die entscheidende Größe bei dieser Konsolidierungsmaßnahme
darstellt, ist die Erreichung des geplanten Einsparvolumens nur bedingt
steuerbar.
Amt 24 – Maßnahme Nr. 8 (Personalreduzierung
in Poststelle und Hausdruckerei)
Der Vorschlag ist derzeit nicht umsetzbar, da die räumliche Nähe zwischen Hausdruckerei und Poststelle nicht hergestellt werden kann (vgl. Mitteilungen zur Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse 2011 (Rödl & Partner) vom 19.10.2011 und 18.04.2012). Die Ziele werden nicht erreicht. Eine weitere Berichterstattung folgt, wenn eine Realisierung möglich ist.
Amt
40 – Maßnahme Nr. 10 (Kostenerstattung für die Überlassung von Schulküchen und
Personal an Dienstleister)
1. Beschreibung der Maßnahme
Rödl & Partner hat empfohlen, das
Vergabeverfahren für die Mittagsversorgung an den Schulen zu
professionalisieren und die Schulküchen sowie das Personal an Dienstleister nur
noch gegen Kostenerstattung zu überlassen.
2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im Zeitplan: |
ü |
3. Finanzziele
Die Ausschreibung für fünf Schulen ist bereits im Jahr 2012 erfolgt. Mit Wirkung ab dem Schuljahr 2012/2013 werden in der Max- und Justine Elsner Schule, der Hermann-Hedenus-Grundschule, der Grundschule Büchenbach-Nord/Hermann-Hedenus-Mittelschule, dem städtischen Marie-Therese-Gymnasium und der staatlichen Werner-von-Siemens Realschule Dienstleistungskonzessionsverträge mit diversen Anbietern geschlossen. Der bisher bei Amt 24 entstandene Aufwand für den Einsatz von Personal für die Mittagsversorgung am städtischen Marie-Therese-Gymnasium (Ausgabe des Mittagessens, Bereitstellung und Reinigung des Geschirrs und Reinigung der Küche) entfällt ab diesem Zeitpunkt, so dass schon ein Jahr vor der geplanten Umsetzung eine anteilige Entlastung verzeichnet werden kann. Des Weiteren fallen ab dem Schuljahr 2012/2013 keine zusätzlichen Kosten für den Betrieb der Mensa in der Max- und Justine Elsner Schule an, da auch hier bereits ein Dienstleistungskonzessionsvertrag mit einer externen Cateringfirma abgeschlossen wurde.
Amt 24 – Maßnahme Nr. 12 (Flächenoptimierung
in Verwaltungsgebäuden)
1.
Beschreibung der Maßnahme
„…Die Untersuchung des Gebäudemanagements und der Vorschlag zur Einführung eines Bonus-Malus-Systems sind geeignet, um als Vorbereitung der Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells einen Anreiz für eine Optimierung der Flächenausnutzung zu schaffen. Das Modell führt über die Be- bzw. Entlastung der Sachkostenbudgets der Organisationseinheiten unmittelbar zu einem Konsolidierungseffekt.“
2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im Zeitplan: |
ü |
3. Finanzziele
Am 16.02.2012 hat der Stadtrat die Aufnahme des Bonussystems in die Regeln für die Budgetierung 2012 beschlossen. Ab dem Haushaltsjahr 2012 wird vom Amt vom Gebäudemanagement für jede Organisationseinheit ein fiktives Budget außerhalb des Rechnungswesens eingerichtet. Sofern Organisationseinheiten ihre Flächen im Lauf des Haushaltsjahres reduzieren, erhalten Sie einen fiktiven Bonus in Höhe von 50% der Einsparung am Ende des Haushaltsjahres. Von Seiten der Verwaltung wird eine Berichterstattung im BWA und im HFPA über die erzielten Einsparungen, deren Verwendung und die Höhe der Boni erfolgen.
Amt
50 - Maßnahme Nr. 19 (Ausbau der Unterstützung für obdachlose Menschen)
1.Beschreibung der Maßnahme laut Gutachten
Rödl & Partner
"Die Stadt Erlangen als Ordnungsbehörde
ist dazu verpflichtet, obdachlose Menschen unterzubringen. Das Übernachtungsheim
Wöhrmühle, der Obdachlosenverein, die Verfügungswohnungen und weitere
Bestandteile der aktiven Obdachlosenhilfe dienen dem Sozialamt als Instrumente,
mit denen dieser Aufgabe begegnet werden kann. Die Erträge die im Rahmen der
Bereitstellung von Verfügungswohnungen erzielt werden, lagen im Jahr 2009 bei
rund 559 TEUR. Demgegenüber standen Aufwendungen in Höhe von rund 827 TEUR.
Die in der Stadt Erlangen entwickelten Konzepte zur Wandlung der
Obdachlosenverwaltung zur aktivierenden und teilweise begleitenden Beratung
stellen eine solide Basis für die Ermöglichung schneller Hilfe dar. Gegenwärtig
kann die Vermittlung aus den Wohnungen ausreichend fachlich durch eine
sozialpädagogische Fachkraft begleitet werden. Die Vermeidung des Zugangs zu
Verfügungswohnungen muss jedoch intensiviert werden. Darüber hinaus wurden die
Gebühren für dieses Hilfsangebot zuletzt 2005 erhöht"
2. Zeitplan und
Finanzziele
Der von Rödl &
Partner eingebrachte Vorschlag wurde mittlerweile durch die mit der GeWoBau
geplanten Sanierungsmaßnahmen, bei denen 124 Wohnungen den Status „Verfügungswohnung“
verlieren und insgesamt nur noch 98 Verfügungswohnungen in Erlangen vorhanden
sein werden, obsolet. Amt 50 ist im Moment dabei, den Auftrag des Stadtrats vom
29.03.2012 („Neufassung des Vertrages zwischen der Stadt Erlangen und
der GeWoBau über die Anmietung von Verfügungswohnungen“) umzusetzen.
Die Maßnahme ist
damit als erfüllt anzusehen.
Amt 51 – Maßnahme Nr. 20 (Verstetigung der
Pflegequote)
Zu den Vorschlägen Nr. 20 und 21 im Bereich der Jugendhilfe wird ergänzend und zur vertiefenden Information auf die JHA-Vorlage zum Controlling-Beschluss in der Sitzung vom 13.10.2011 und vom 22.03.2012 verwiesen.
1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten
Rödl & Partner
„Die
Hilfen nach § 33 SGB VIII-Vollzeitpflegestellen für die Stadt Erlangen eine
wichtige Möglichkeit der Umsteuerung kostenintensiver Hilfen außerhalb der
Familie dar. Die Koordination des Pflegekinderwesens obliegt der Abteilung 511
des Stadtjugendamtes.
Durch
die Bemühungen des Pflegekinderdienstes ausreichend Eltern für Pflegschaften bereitzustellen,
konnte im Jahr 2008 eine Pflegequote von rund 54 Prozent erreicht werden.
Um
eine Stagnation der Pflegequote auf hohem Niveau zu vermeiden, empfiehlt Rödl
& Partner den Pflegekinderdienst um 2,0 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen
1,0 VZÄ] zu verstärken und das Konzept der Heilpädagogischen Sonderpflege
fortzuschreiben. Ziel dieser Intensivierung muss sein, mittelfristig eine
Pflegequote von rund 65 Prozent erreichen und verstetigen zu können.“
2. Zeitplan für
die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im angepassten Zeitplan: |
ü |
3. Finanzziele
Die für diese Maßnahme geschaffene Stelle wurde zum 01.10.2011 je hälftig mit zwei Sozialpädagoginnen besetzt, so dass seitdem die Arbeit im Hinblick auf die Schaffung neuer Unterbringungsplätze, die Verbesserung der Grundqualifizierung und der Begleitung während des Pflegeverhältnisses sowie die Verbesserung der Kooperation mit freien Trägern intensiviert werden konnte. Im Jugendhilfeausschuss am 22.03.2012 wurde das von Amt 51 entwickelte Controllinginstrument für die Verstetigung der Pflegequote vorgestellt. Eine Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da für einen validen Vergleich der Daten ein Jahreszeitraum zu Grunde gelegt werden muss. Die Evaluierung der Finanzziele kann daher erst zum nächsten Controllingbericht im Frühjahr 2013 erfolgen.
Amt 51 – Maßnahme Nr. 21 (Ausbau präventiver
Beratungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Familienpädagogischen
Einrichtungen)
1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten
Rödl & Partner
„Im
§ 16 SGB VIII wird der Begriff der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der
Familie näher ausgeführt. Der Beratungsbegriff wird in den verschiedenen
Aufgabenbereichen Vormundschaft/ Beistandschaft, Allgemeiner Sozialer Dienst /
Besonderer Sozialer Dienst, Kindertagesseinrichtungen, Koordinierende
Kinderschutzstellen und Städtische Jugend- und Familienberatungsstelle
wahrgenommen.
Die
übergreifende Zusammenarbeit und die Vernetzung der einzelnen Beratungsangebote
findet gegenwärtig nicht flächendeckend, sondern immer wiederkehrend in
Projektform statt, obwohl die strukturellen Gegebenheiten im Stadtjugendamt
gute Voraussetzungen darstellen.
Damit
eine möglichst breite Masse an potenziellem Beratungsklientel erreicht wird, ist
es notwendig verschiedene Institutionen in die Intensivierung und Verdichtung
des Beratungsansatzes einzubinden. Diese Intensivierung sollte im Bereich der
Familienpädagogischen Einrichtungen mit 1,5 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen
1,0 VZÄ], der Kindertageseinrichtungen mit 3,0 VZÄ [Anm. Beschluss
Erlangen 1,0 VZÄ] … erfolgen. …“
2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
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Umsetzungsaktivitäten
im angepassten Zeitplan: |
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3. Finanzziele
Die Besetzung der für den Bereich der Kindertageseinrichtungen geschaffenen Planstelle konnte zum 01.01.2012 erfolgen. Im ersten Halbjahr 2012 fanden insgesamt 198 Termine mit unterschiedlichen Angeboten, z.B. Gruppenangebote für Eltern oder Kinder, Familienberatung vor Ort, Fachberatung/Coaching für Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen und Verhaltensbeobachtung von Kindern in überwiegend Kindertageseinrichtungen statt. Im Vergleich zur Teilnehmerzahl des Gesamtjahres 2011 in Höhe von 500 Personen stellt die Teilnehmerzahl im ersten Halbjahr 2012 von 834 Personen bereits eine Steigerung um ca. 66 % dar.
Die für den Bereich der Familienpädagogischen Einrichtungen geschaffene Planstelle wurde zum 01.11.2011 besetzt und so auf die drei Familienpädagogischen Einrichtungen verteilt, dass jeder Leitung eine halbtagstätige pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht. Von insgesamt 52 Besucherfamilien besuchten 38 Familien die Familienpädagogischen Einrichtungen so häufig, dass die Einschätzung des Hilfebedarfs möglich war. Bei fünf von ihnen ist es durch das intensivierte Angebot der Familienpädagogischen Einrichtungen im Berichtszeitraum gelungen, den Hilfebedarf deutlich messbar zu verringern.
Im Jugendhilfeausschuss am 22.03.2012 wurde das von Amt 51 entwickelte Controllinginstrument vorgestellt. Eine Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da für einen validen Vergleich der Daten ein Jahreszeitraum zu Grunde gelegt werden muss. Die Evaluierung der Finanzziele kann daher erst zum nächsten Controllingbericht im Frühjahr 2013 erfolgen.
Amt 51 – Maßnahme Nr. 23 (Steigerung der
Erträge aus Elternbeiträgen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder)
1. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
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Umsetzungsaktivitäten
im angepassten Zeitplan: |
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2. Finanzziele
Für 2012 sind keine
Zusatzeinnahmen vorgesehen.
Anlagen: Maßnahmensammler