Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallwirtschaft in der
Stadt Erlangen (Entwurf vom 28.09.12, Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach der Währungsumstellung auf Euro im
Jahr 2002 erfuhr die Abfallgebühr im Jahr 2006, nach einer außerordentlichen
Schuldentilgung an den ZVA in Höhe von 1,53 Mio. € und künftiger jährlicher
Zinseinsparungen von ca. 120.000€, eine moderate Steigerung von 3,38%. Seither
wurden die Gebühren zweimal neu kalkuliert und konnten im Ergebnis sowohl zum
01.01.2009 als auch zum 01.01.2011, nunmehr über einen Zeitraum von 7 Jahren,
beibehalten werden. Der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum endet planmäßig
am 31.12.2012.
Die Betriebsabrechnung der Abfallwirtschaft 2011 weist ein positives
Fortschreibungsergebnis in Höhe von 2,466 Mio € auf. Ursache dafür sind vor
allem die nach öffentlicher Ausschreibung gesunkenen Kosten für die
Bioabfallverwertung sowie die für die Abfallwirtschaft entlastende endgültige
Verteilung der Nutzeranteile des Bauhofneubaus. Zusätzlich trägt die
wirtschaftlich effiziente Betriebsführung der Abfallwirtschaft zu dem positiven
Fortschreibungsergebnis bei. So konnte die kontinuierliche, zusätzliche
Aufnahme von Neubaugebieten der wachsenden Stadt Erlangen in den letzten Jahren
ohne Personalmehrung aufgefangen werden. Eine weitere Arbeitsverdichtung auf
den Abfuhrstrecken ist zukünftig jedoch nicht mehr möglich, da die Mitarbeiter
inzwischen an der gesundheitlich zumutbaren Belastungsgrenze angelangt sind.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums
ergeben, innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen, also den Gebührenzahlern
im Rahmen der Neukalkulation wieder gutzuschreiben.
Die Verwaltung hat die Abfallgebühren unter Berücksichtigung des vorläufigen
Jahresergebnisses 2012 sowie der Aufwendungen und Erträge der Abfallwirtschaft
für einen Zeitraum von 3 Jahren (2013 bis 2015) kalkuliert. Darin sind alle
derzeit erkennbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie
erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen
eingeflossen. Mit dem gewählten Kalkulationszeitraum kann relativ zeitnah auf
ggf. eintretende heute noch nicht absehbare Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen
(z.B. neues Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, künftiges Wertstoffgesetz)
reagiert werden. Zudem kann mit dem
dreijährigen Kalkulationszeitraum der Abbau des Überschusses durch
vergleichsweise moderate Gebührensenkungen erfolgen. Die im darauf folgenden
Kalkulationszeitraum (ab 2016) zwangsläufig zu erwartende Gebührensteigerung
wird sich deshalb voraussichtlich in einem zumutbaren Rahmen halten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund des Kalkulationsergebnisses
schlägt die Verwaltung eine Gebührensenkung für den Kalkulationszeitraum 2013
bis 2015 in durchschnittlicher Höhe von 5,9 % gemäß folgender Übersicht vor:
Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt
Erlangen bisher und ab dem Jahr 2013
Für eine Musterfamilie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern sinkt die Müllgebühr bei vorbildlicher Abfalltrennung und einer dann ausreichenden Restmüll-Behältergröße von 80 Litern um 10,80€/Jahr, bei Benutzung einer 120 Liter Restmülltonne um 16,80€/Jahr.
Die Anlage 2 bietet die Möglichkeit eines Vergleiches von ausgewählten Dienstleistungen und Gebühren anderer Kommunen mit der Abfallwirtschaft Erlangens.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Änderung der Gebührensatzung gemäß Anlage 1.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über
die Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen vom 28.09.2012
Anlage 2: Städtevergleich der
Abfallbeseitigungsgebühren Stand 09/2012