Betreff
Abfallgebühren 2013 bis 2015 - Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Vorlage
30-R/063/2012
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der
Stadt Erlangen (Entwurf vom 28.09.12, Anlage 1) wird hiermit beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Nach der Währungsumstellung auf Euro im Jahr 2002 erfuhr die Abfallgebühr im Jahr 2006, nach einer außerordentlichen Schuldentilgung an den ZVA in Höhe von 1,53 Mio. € und künftiger jährlicher Zinseinsparungen von ca. 120.000€, eine moderate Steigerung von 3,38%. Seither wurden die Gebühren zweimal neu kalkuliert und konnten im Ergebnis sowohl zum 01.01.2009 als auch zum 01.01.2011, nunmehr über einen Zeitraum von 7 Jahren, beibehalten werden. Der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum endet planmäßig am 31.12.2012.

Die Betriebsabrechnung der Abfallwirtschaft 2011 weist ein positives Fortschreibungsergebnis in Höhe von 2,466 Mio € auf. Ursache dafür sind vor allem die nach öffentlicher Ausschreibung gesunkenen Kosten für die Bioabfallverwertung sowie die für die Abfallwirtschaft entlastende endgültige Verteilung der Nutzeranteile des Bauhofneubaus. Zusätzlich trägt die wirtschaftlich effiziente Betriebsführung der Abfallwirtschaft zu dem positiven Fortschreibungsergebnis bei. So konnte die kontinuierliche, zusätzliche Aufnahme von Neubaugebieten der wachsenden Stadt Erlangen in den letzten Jahren ohne Personalmehrung aufgefangen werden. Eine weitere Arbeitsverdichtung auf den Abfuhrstrecken ist zukünftig jedoch nicht mehr möglich, da die Mitarbeiter inzwischen an der gesundheitlich zumutbaren Belastungsgrenze angelangt sind.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen, also den Gebührenzahlern im Rahmen der Neukalkulation wieder gutzuschreiben.

Die Verwaltung hat die Abfallgebühren unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2012 sowie der Aufwendungen und Erträge der Abfallwirtschaft für einen Zeitraum von 3 Jahren (2013 bis 2015) kalkuliert. Darin sind alle derzeit erkennbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen eingeflossen. Mit dem gewählten Kalkulationszeitraum kann relativ zeitnah auf ggf. eintretende heute noch nicht absehbare Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen (z.B. neues Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, künftiges Wertstoffgesetz) reagiert werden. Zudem kann mit dem dreijährigen Kalkulationszeitraum der Abbau des Überschusses durch vergleichsweise moderate Gebührensenkungen erfolgen. Die im darauf folgenden Kalkulationszeitraum (ab 2016) zwangsläufig zu erwartende Gebührensteigerung wird sich deshalb voraussichtlich in einem zumutbaren Rahmen halten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Aufgrund des Kalkulationsergebnisses schlägt die Verwaltung eine Gebührensenkung für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015 in durchschnittlicher Höhe von 5,9 % gemäß folgender Übersicht vor:


Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Erlangen bisher und ab dem Jahr 2013

 

Für eine Musterfamilie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern sinkt die Müllgebühr bei vorbildlicher Abfalltrennung und einer dann ausreichenden Restmüll-Behältergröße von 80 Litern um 10,80€/Jahr, bei Benutzung einer 120 Liter Restmülltonne um 16,80€/Jahr.

 

Die Anlage 2 bietet die Möglichkeit eines Vergleiches von ausgewählten Dienstleistungen und Gebühren anderer Kommunen mit der Abfallwirtschaft Erlangens.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Änderung der Gebührensatzung gemäß Anlage 1.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:  Anlage 1:        Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
                        über die Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen vom 28.09.2012
Anlage 2:        Städtevergleich der Abfallbeseitigungsgebühren Stand 09/2012