Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
30-R/062/2012
Aktenzeichen
III/30/PA
Art
Beschlussvorlage

Die Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Entwurf vom 27.09.2012, Anlage) wird beschlossen.


Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde, einem Vorschlag der Fa. Rödl & Partner folgend, vom Stadtrat beschlossen, dass bei den Gebühreneinnahmen der städtischen Kindertageseinrichtungen ab 2013 eine Steigerung um 100.000,- € realisiert werden soll.

Um dies zu erreichen, ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. Angesichts des parallelen Neuerlasses der Benutzungssatzung wurde auch hier der Weg eines Neuerlasses gewählt, um die Änderungen umzusetzen. Es wurde inhaltlich jedoch nur die Vorschrift des § 3 der Gebührensatzung (Höhe der Benutzungsgebühren) geändert. Die übrigen Vorschriften wurden von der bisherigen Satzung inhaltsgleich übernommen.

Die Vorlage der Verwaltung bedeutet eine Gebührenerhöhung im Bereich der Kindergärten und Horte von ca. 7 %, gerundet auf volle Euro-Beträge. In den Spiel- und Lernstuben wird die Gebühr pauschal um 5,- angehoben (sie waren zuvor seit 2005 konstant geblieben).

In den Krippen wird die Gebühr um ca. 10 % erhöht. Eine Erhebung der online veröffentlichten Elternbeiträge der Krippen anderer Träger in Erlangen ergab folgendes Bild:

Für die Zeitbuchungsstufe bis 5 Std. tägliche Nutzungszeit werden dort durchschnittlich 245,- € im Monat verlangt. Demgegenüber liegt die Gebühr der Stadt Erlangen in dieser Stufe bei 145,- €; sie soll nun durch die Erhöhung auf 160,- € angehoben werden.

Bei einer Zeitbuchung von bis zu 9 Stunden täglich werden im Mittel 348,- € im Monat von kirchlichen/freien Trägern verlangt, während dies in städtische Krippen nur 245,- € kostet – nach der Satzungsänderung soll hier die Gebühr 270,- € betragen.

Die Gebührenerhöhung nähert damit die städtischen Gebühren ein Stück dem marktüblichen Niveau an, trägt aber auch weiterhin der besonderen Verantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für soziale Belange Rechnung.

Im Vorfeld der Gebührenerhöhung wurden die Elternbeiräte – wie gesetzlich festgelegt – angehört. Bei den Spiel- und Lernstuben ging nur eine Rückmeldung ein; dieser Elternbeirat sprach dabei von einer „maßvollen Erhöhung im Rahmen des Vertretbaren“. Von den 15 Elternbeiräten der Kindergärten, Horte und Kinderhäuser haben sich 4 zu der beabsichtigten Erhöhung geäußert. Gewöhnlich ist es so, dass die Eltern, die nicht mit der Erhöhung einverstanden sind, dies auch artikulieren, während eine Nicht-Äußerung eher auf Akzeptanz der Gebührenanpassung schließen lässt.

Einer der 4 Elternbeiräte hat sich ausdrücklich mit der geplanten Gebührenerhöhung einverstanden erklärt, nachdem ihm erläutert worden war, dass der gesetzlich vorgegebene einzuhaltende Anstellungsschlüssel mit Einführung der BayKiBiG-Novelle von 1:11,5 auf 1:11,0 angehoben wird, was den Betrieb der Einrichtungen entsprechend verteuert, gleichzeitig aber die Qualität der Bildungsarbeit erhöht.

Die drei kritischen Äußerungen problematisieren Defizite bei der Betreuung durch Ausfälle von Mitarbeiterinnen und vermeintlich zu lange Schließzeiten, weswegen eine Gebührenerhöhung als nicht angemessen empfunden wird. Es wurde auch geäußert, die Stadt würde die Gebühren erhöhen, um von den Familien die eingesparten Gebühren durch die vom Landtag beschlossene Ermäßigung für Vorschulkinder gleich wieder abzuschöpfen, so wie dies vor Jahren auch schon bei der Kindergelderhöhung durch eine gleichzeitige Gebührenerhöhung um 10,- € geschehen sei. In Bezug auf die überproportionale Erhöhung der Krippengebühren wurde angeregt, künftig Pflegemittel (Windeln, Puder etc.) die Eltern selbst beschaffen und mitbringen zu lassen, um die Kosten –und damit die Gebühren – niedriger zu halten.

Zu den genannten Punkten ist Folgendes festzustellen:

Ausfälle des Personals sind bedauerlich, können jedoch – auch auf Grund der nur sehr begrenzt vorhandenen Springkräfte – nicht immer vermieden werden; sie stellen nach Auffassung der Verwaltung auch keinen Grund dar, auf notwendig gewordene Gebührenerhöhungen zu verzichten. Die bereits oben erwähnte Verbesserung des gesetzlichen Anstellungsschlüssels wird sicher auch zu einer Besserung dieser Situation beitragen.

Die Schließzeiten der städtischen KiTAs sind in der Benutzersatzung geregelt und bleiben – je nach Lage der Feiertage – teils erheblich unter den zulässigen Höchstwerten von 30 Tagen im Jahr. Schließzeiten sind unbedingt erforderlich, um eine geregelte Urlaubsplanung sicher zu stellen und es zu ermöglichen, dass während des Betriebs ausreichend Personal für gute Bildungsangebote zur Verfügung steht.

Das Jugendamt möchte auch weiterhin gewährleisten, dass bei der Betreuung der Krippenkinder in städtischen Einrichtungen nur Windeln und Pflegemittel in sehr guter Qualität eingesetzt werden, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Es soll daher auch weiterhin so bleiben, dass die Einrichtungen diese Materialien beschaffen.

Es ist davon auszugehen, dass mit der vorgelegten Gebührenerhöhung das anvisierte Ziel von 100.000,- € Mehreinnahmen relativ genau realisiert werden kann.

Die neue Regelung zur Geschwisterermäßigung hat das Ziel, dass auch Eltern in den Genuss der Ermäßigung kommen, deren Kinder verschiedene städtische KiTAs besuchen.

 


Anlage:          Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen, Entwurf vom 27.09.2012