Für das Gebiet Geisberg, westlich des bestehenden Frauenauracher Gewerbegebietes zwischen Rittersbachtal und der St 2244 (Niederndorfer Straße) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Mobilisierung vorhandener und die Entwicklung neuer gewerblicher Baugrundstücke durch die Stadt Erlangen weist eine große Bedeutung auf, um u.a. der bestehenden Gefahr einer (weiteren) Abwanderung von bisher in Erlangen ansässigen Unternehmen entgegenzuwirken. Die Innenentwicklung durch Nachverdichtung bestehender Gewerbeflächen und Nachnutzung brachgefallener Flächen reicht allein jedoch nicht aus, um mittelfristig den Gewerbeflächenbedarf decken zu können. D.h., es ist zwingend auch die Entwicklung neuer Gewerbeflächen erforderlich (siehe hierzu Beschluss Nr. 611/145/2012 des UVPA vom 12.04.2012).
Ziel
ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes am Markt verfügbarer
Baugrundstücke, das für die Stadt Erlangen hinsichtlich der Kriterien
Lage, Größe, Zuschnitt, Zeitpunkt und der anzusiedelnden Branchen flexibel
handhabbar ist.
Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 450 – Gewerbegebiet Geisberg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan eine geeignete Maßnahme, um die bauplanungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Entwicklung von gewerblichen Baugrundstücken zu schaffen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich (vgl. Anlage 1) weist
eine Fläche von ca. 28,5 ha auf und umfasst im Einzelnen die Grundstücke mit
den Fl.-Nrn. 390/3, 390/4,390/5, 391, 391/50, 392, 392/2, 392/3, 393, 395, 396,
397, 398, 398/1, 399, 400, 400/2, 401, 401/2, 402, 402/3, 402/4, 403, 403/1,
404, 404/3, 405, 406, 407 und 408 sowie Teilflächen aus den Fl.-Nrn. 390 und
434 der Gemarkung Frauenaurach. Aus der Gemarkung Kosbach liegen weiter Fl.-Nr.
819 sowie Teilflächen aus den Fl.-Nrn. 796, 817 und 823 im Geltungsbereich.
Ca. 25 % (7,2 ha) des Plangebiets befinden
sich im städtischen Eigentum.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im
wirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Erlangen 2003 (FNP 2003) ist
das Plangebiet überwiegend als gewerbliche Baufläche mit Ein- und Durchgrünung
sowie randlich als Grünfläche dargestellt.
Das
Flurstück 819 sowie Teilflächen der Flurstücke 796, 817 und 823 der Gemarkung
Kosbach sind im wirksamen FNP als Ackerfläche dargestellt.
Eine
Änderung des FNP ist im Bereich der Gemarkung Kosbach erforderlich, da
vorausgegangene Untersuchungen zur abwassertechnischen Erschließung des
geplanten Gewerbegebietes im Ergebnis eine Ableitung von Schmutz- und
Regenwasser in diesen Bereich erforderlich macht und die Einbeziehung dieser
Flächen in das Plangebiet zwingend notwendig ist.
Die
Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (s.
gesonderte Beschlussvorlage 611/171/2012 in gleicher Sitzung).
d) Rahmenbedingungen
Im Einzelnen sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten und folgende Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu beachten:
§
Bodenordnung
Die
vorhandenen Grundstücke sind zur Erschließung und Neugestaltung des künftigen
Gewerbegebietes so neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die
bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die
Durchführung einer Baulandumlegung nach den Vorschriften des BauGB (s.
gesonderte Beschlussvorlage 612/034/2012 in gleicher Sitzung) ist vorgesehen.
§
Verkehr
Das
künftige Gewerbegebiet bedarf neben einer Anbindung an das bestehende
städtische Straßennetz eines leistungsfähigen und direkten Anschlusses an die
Niederndorfer Straße (St 2244) und somit an das übergeordnete Straßennetz.
Mit der Entwicklung des neuen Gewerbegebietes ist eine Zunahme des
motorisierten Verkehrs verbunden; entsprechende Leistungsfähigkeitsnachweise
zur bestehenden und geplanten Straßeninfrastruktur werden derzeit in einem
Gutachten erbracht und mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Die Ergebnisse
bilden die Grundlage für die Planung der erforderlichen verkehrlichen
Infrastruktur im Bebauungsplanverfahren und der nachgelagerten Erschließung.
§
Immissionsschutz (Schall)
Die Schallemissionen aus dem zu planenden
Gewerbegebiet und der hiermit verbundenen Verkehre sind insbesondere im
Hinblick auf die südlich des Geltungsbereiches angrenzenden Wohngebiete im
Ortsteil Frauenaurach zu berücksichtigen. Maßnahmen für ein unbedenkliches
Nebeneinander von Gewerbe- und Wohnnutzung sind über eine schalltechnische
Untersuchung zu ermitteln und planerisch umzusetzen.
§
Umweltrechtliche Faktoren
Das nördlich angrenzende
Landschaftsschutzgebiet (LSG) Rittersbachtal, aber auch der freie
Landschaftsraum im Westen des Geltungsbereiches ist im Rahmen der
Grünordnungsplanung ebenso zu berücksichtigen wie die Eingriffs- /
Ausgleichsregelung nach BauGB.
Im Bereich der Fauna ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
durchzuführen, deren Ergebnisse im Bebauungsplanverfahren umzusetzen sind.
§
Hauptversorgungsleitungen
Der nordwestliche Bereich des Plangebietes
wird durch Hauptversorgungsleitungen der Erlanger Stadtwerke (Gasleitung HD-DN
200) und einer Wasserleitung DN 700 (Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer
Wirtschaftsraum) unterirdisch durchquert. In Ost-West-Richtung quert eine
oberirdische 20 kV-Leitung der E.ON Bayern AG das Plangebiet.
Entsprechende Schutzabstände zu diesen Hauptversorgungsleitungen sind in den
städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen.
e) Städtebauliche Ziele
Mit
Beschluss des UVPA vom 16.06.2009 ist das künftige Gewerbegebiet auf der Basis
des Rahmenplans (siehe Anlage 2) mit nachstehenden Kennziffern und Grundzügen
zu entwickeln:
Bei einer Gesamtgröße von ca. 28,5 ha des Plangebietes entfallen auf Straßen-
und Wegeflächen ca. 2,3 ha und auf Grünflächen ca. 4,8 ha, die v.a. der
Ausbildung eines verträglichen Überganges zum angrenzenden Landschaftsraum
dienen. Das Netto-Bauland umfasst somit eine Größe von ca. 21,4 ha; dies
entspricht einem Anteil von 75 % am Plangebiet. Die Erschließungsstruktur
ermöglicht ein Angebot unterschiedlich großer Baugrundstücke, deren Tiefe
zwischen 50 m und 120 m variiert und sich in erster Linie an das produzierende
und sonstige Gewerbe sowie Handwerksbetriebe richtet.
Zur
Stärkung vorgenannter Nutzungen sollen die im Gewerbegebiet ausnahmsweise
zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Aus gleichem Grund sollen
zur Sicherung dieser Zweckbestimmung detaillierte Regelungen über die
Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Gewerbebetrieben aller Art, insbesondere
Bordellbetriebe u.ä. getroffen und so möglichen
„Trading-down-Effekten“ vorgebeugt werden.
Weitergehend wird im Plangebiet das Städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK)
umgesetzt werden.
Zum im Norden (LSG Rittersbachtal) und im
Westen angrenzenden Landschaftsraum soll eine Ortsrandeingrünung ausgebildet
werden, die einen verträglichen Übergang von baulich genutzten Flächen zum
freien Landschaftsraum gewährleistet.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 450 –
Gewerbegebiet Geisberg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss
(UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Geisberg,
westlich des bestehenden Frauenauracher Gewerbegebietes zwischen Rittersbachtal
und der St 2244 (Niederndorfer Straße) nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass
der Planentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und
Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
Darüber
hinaus sollen Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen Veranstaltung
interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 4.000,- bei 31/ImmSch |
bei Sachkonto: 543301 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090 / 56110031 / 543301
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage
1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2:
Rahmenplan Gewerbegebiet Geisberg