Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 3 ausgeführten Punkte als Stellungnahme der Stadt Erlangen in das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bei der Neuregelung der landesplanerischen Vorgaben sollen negative Auswirkungen für die Entwicklung der Stadt Erlangen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des LEP (LEP-E) abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des LEP beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 1 ROG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise an der Aufstellung des LEP zu beteiligen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (BayStMWIVT) hat die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 20.06.2012 um Stellungnahme bis zum 21.09.2012 gebeten.
b) Wesentliche Änderungen
Das novellierte Landesplanungsgesetz (BayLPlG) vom 25.06.2012 stellt die wesentliche Grundlage des LEP-E dar. Die aktuellen räumlichen Herausforderungen demographischer Wandel, Klimawandel und Wettbewerbsfähigkeit sollen mit dem LEP-E aufgegriffen und ein Beitrag zu deren Bewältigung geleistet werden (siehe auch Anlage 1).
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Aufbau
Der LEP-E enthält eine neue Struktur: Es wird nicht mehr in einen
überfachlichen Teil A und einen fachlichen Teil B unterschieden. Mit der
Zielsetzung weiterer Deregulierung wurden die Inhalte gegenüber dem LEP 2006
nochmals erheblich gestrafft. Sämtliche Festlegungen, die bereits fachrechtlich
hinreichend geregelt sind, wurden nicht mehr in den LEP-E aufgenommen. Im
Vergleich zum LEP 2006 ergibt sich eine Reduzierung auf ca. ein Viertel der
Ziele und ca. ein Drittel der Grundsätze. Aussagen mit konkretem räumlichen
Bezug sowie Projektziele (insbesondere im Verkehrsbereich) sind weitgehend
entfallen. (Siehe dazu: Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 3.)
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Raumkategorien
Im LEP-E werden nur noch die beiden Hauptkategorien „Verdichtungsraum“ und
„Ländlicher Raum“ (unterschieden in „Ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen“
und Allgemeinen Ländlichen Raum“) festgelegt. Als Querschnittskategorie werden
„Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf“ (ca. 26% der Landesfläche, unter
stärkerer Berücksichtigung des demographischen Wandels) festgelegt.
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Entwicklungsachsen
Entsprechend den Vorgaben des BayLPlG werden im LEP-E keine überörtlichen
Entwicklungsachsen mehr festgelegt. Der Aus- und Neubau von Bandinfrastruktur
entlang stark besiedelter Achsen ist weitgehend abgeschlossen, eine weitere
Bündelung nicht in jedem Fall wünschenswert.
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Zentrale Orte
Das zentralörtliche System wird von bisher sieben auf drei Stufen reduziert. Mögliche
Ober- bzw. Mittelzentren werden zu Ober- und Mittelzentren. Die bisherigen
Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte werden zur neuen Kategorie
der Grundzentren zusammengefasst. Diese werden auf Ebene der Regionalplanung
festgelegt. Ein Ausstattungs- und Kriterienkatalog ist nicht mehr Bestandteil
des LEP-E. (Siehe dazu: Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 3.)
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Einzelhandelsgroßprojekte
Einzelhandelsgroßprojekte sind künftig in allen Zentralen Orten zulässig (damit
auch in bisherigen Kleinzentren und Siedlungsschwerpunkten). Flächenausweisungen
für Nahversorgungsbetriebe bis 1.200 m² Verkaufsfläche sind in allen Gemeinden
landesplanerisch zulässig. Damit sollen zusätzliche Spielräume für eine
verbrauchernahe Versorgung ermöglicht werden. Die Verkaufsflächensteuerung
erhält eine neue Berechnungsgrundlage. (Siehe dazu: Stellungnahme der
Verwaltung in Anlage 3.)
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Erneuerbare Energien
Die Regionalplanung wird verpflichtet, Vorranggebiete für Windkraftanlagen festzulegen,
die einer weiteren Abwägung nicht zugänglich sind. Darüber hinaus können
Vorbehaltsgebiete für Windkraft sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
festgelegt werden. (Siehe dazu: Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 3.)
c) Wesentliche landesplanerische Vorgaben für die Stadt Erlangen
Die Stadt Erlangen wird weiterhin dem Verdichtungsraum zugeordnet. Eine nähere Untergliederung erfolgt nicht mehr. Spezielle Ausführungen zum Verdichtungsraum Nürnberg/ Fürth/ Erlangen werden nicht gemacht.
Die weitere Siedlungsentwicklung ist in den Verdichtungsräumen an Standorten mit leistungsfähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere mit Zugang zum schienengebundenen ÖPNV, zu konzentrieren. Vorrangig sind Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen. Ausnahmen sind nur bei Nachweis fehlender Potenziale möglich.
Die Europäischen Metropolregionen – und damit die Metropolregion Nürnberg – sollen in ihrer nationalen und internationalen Bedeutung wirtschaftlich, verkehrlich, wissenschaftlich, kulturell und touristisch weiterentwickelt werden. Positive Impulse sollen verstärkt auch im ländlichen Raum der Metropolregionen genutzt werden.
Das gemeinsame Oberzentrum wird künftig von Nürnberg/ Fürth/ Erlangen und Schwabach gebildet, das mit der Reduzierung der Zentralitätsstufen ebenfalls zum Oberzentrum wird.
Die Verkehrsverhältnisse in Verdichtungsräumen sollen insbesondere durch Stärkung des ÖPNV verbessert werden. Einzelne auszubauende Straßen- oder Schienenstrecken werden nicht mehr genannt. Stattdessen wird auf die fachlichen Ausbaupläne verwiesen. Die Häfen an der Main-Donau-Wasserstraße sind dem Bedarf entsprechend zu trimodalen Schnittstellen auszubauen. Der Flughafen Nürnberg soll die nationale und internationale Luftverkehrsverbindung Nordbayerns sicherstellen. Für die Anbindung an den Geschäfts- und Privatflugverkehr kommt der Flugplatz Herzogenaurach als regionaler Schwerpunktlandeplatz in Betracht.
d) Stellungnahme der Verwaltung
Die Positionen des bayerischen Städtetags (siehe Anlage 2), an deren Erarbeitung im Vorfeld fachlich mitgewirkt wurde, werden grundsätzlich unterstützt.
Für einzelne bzw. spezifisch die Stadt Erlangen betreffende Aspekte hat die Verwaltung darüber hinaus Einwendungen und Ergänzungsvorschläge zum LEP-E erarbeitet (siehe Anlage 3) und empfiehlt, diese in der städtischen Stellungnahme geltend zu machen.
Die ESTW sind vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (VBEW) gebeten worden, zum LEP-E eine Stellungnahme abzugeben. Die fachliche Stellungnahme der ESTW soll dort in eine Gesamtstellungnahme Eingang finden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Änderungsbegründung LEP-E
Anlage 2: Eckpunkte für eine Stellungnahme des Bayerischen Städtetags zum LEP-E
Anlage 3: Stellungnahme der Verwaltung zum LEP-E